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Zweck der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 von staatlicher Seite eingeführt, um die häusliche wie auch stationäre Pflege von pflegebedürftigen Personen finanziell unterstützen zu können. Der Pflegeversicherung Zweck einer qualitativ hochwertigen Pflege hat sich dabei herauskristallisiert und soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Personen so lange wie nur möglich in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben können.

Pflegeversicherung Zweck

  • Zweck der Pflegeversicherung ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege
  • Pflegefälle erkennen, entsprechend einzustufen und zu unterstützen

Pflegeversicherungen Aufgaben

  • Einziehen der monatlichen Beiträge
  • Festellen der Pflegebedürftigkeit
  • Bereitstellung der finanziellen Leistungen und Sachleistungen

Ziele der Pflegeversicherungen

  • durch Prävention, Rehabilitation und Behandlung die Pflegebedürftigkeit zu mindern oder zu verhindern
  • der häuslichen Pflege den Vorrang geben
  • die Pflegebedürftigkeit zu mindern und eine Verschlechterung zu verhindern
  • die Unabhängigkeit der Betroffenen so lange wie möglich zu erhalten

Optionen vergleichen & Pflegeversicherung finden

Mit unserem Vergleichsrechner ist es Ihnen möglich, nicht nur den Zweck der Pflegeversicherung zu erkunden, sondern auch mögliche Beiträge und Leistungen zu berechnen. Zum Vergleichsrechner gelangen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 von staatlicher Seite eingeführt, um die häusliche wie auch stationäre Pflege von pflegebedürftigen Personen finanziell unterstützen zu können. Der Pflegeversicherung Zweck einer qualitativ hochwertigen Pflege hat sich dabei herauskristallisiert und soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Personen so lange wie nur möglich in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben können.

Pflegeversicherung Zweck

  • Zweck der Pflegeversicherung ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege
  • Pflegefälle erkennen, entsprechend einzustufen und zu unterstützen

Pflegeversicherungen Aufgaben

  • Einziehen der monatlichen Beiträge
  • Festellen der Pflegebedürftigkeit
  • Bereitstellung der finanziellen Leistungen und Sachleistungen

Ziele der Pflegeversicherungen

  • durch Prävention, Rehabilitation und Behandlung die Pflegebedürftigkeit zu mindern oder zu verhindern
  • der häuslichen Pflege den Vorrang geben
  • die Pflegebedürftigkeit zu mindern und eine Verschlechterung zu verhindern
  • die Unabhängigkeit der Betroffenen so lange wie möglich zu erhalten

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Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Eigentlich ein Grund zur Freude, da dies zeigt, dass wir einen hohen Lebensstandard erreicht haben und unser Gesundheitssystem sehr gute Arbeit leistet. Doch der demografische Wandel macht daraus ein Problem. Im Gegensatz dazu werden in Deutschland auch immer weniger Kinder geboren, sodass das Durchschnittsalter der Bevölkerung immer weiter ansteigt. Wie auch die Kosten für die Pflege, die von den Krankenkassen wie auch von den Betroffenen schon lange nicht mehr in vollem Umfang übernommen werden können.

Aus diesem Grund wurde zum 1. Januar 1995 per Gesetz die soziale Pflegeversicherung eingeführt, die es sich als Pflichtversicherung zur Aufgabe gemacht hat, die finanzielle Lücke in der Pflege zu schließen. Sie ist ein eigenständiger Zweig und wird als „fünfte Säule“ der Sozialversicherungen bezeichnet. Unabhängig vom Status und von der finanziellen Situation der pflegebedürftigen Person erhält jeder in Deutschland lebende Pflegebedürftige finanzielle oder sachbezogene Unterstützung für die Pflege.

Der Zweck der Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Vorsorge bezüglich der Pflegebedürftigkeit. Durch die hohe Lebenserwartung, die wir in Deutschland haben, steigt auch die Anzahl der Personen an, die vor allen Dingen im hohen Alter auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind. Doch Pflege kostet. Und dabei ist es nicht entscheidend, ob diese in den heimischen vier Wänden oder in einer speziellen Einrichtung wie in einer Seniorenresidenz oder in einem Pflegeheim stattfindet. Wer gepflegt werden muss, der muss mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand rechnen.

Der Zweck der Pflegeversicherung liegt darin, eine drohende Versorgungslücke zu schließen, die sich deshalb auftun könnte, weil kein Geld für die Pflege vorhanden ist. Auch wenn man als Betroffener lange Zeit gearbeitet und immer in die Rente eingezahlt hat, so wird diese mitunter nicht ausreichen, um die Kosten für die Pflege decken zu können. Denn je nach Pflegestufe können dafür mehrere tausend Euro pro Monat fällig werden. Der Pflegeversicherung Zweck ist deshalb, diese Kosten auf den Schultern aller Menschen gleichmäßig zu verteilen und auch allen Menschen im Falle einer Pflegebedürftigkeit die gleiche finanzielle Unterstützung einzuräumen.

Die Pflegeversicherungen Aufgaben

Die Pflegeversicherungen Aufgaben sind ganz klar geregelt. An die gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen, ziehen sie jeden Monat die Beiträge für die Versicherung ein. Diese orientieren sich am Einkommen und werden prozentual berechnet. Zudem wird ein Unterschied zwischen kinderlosen Versicherten und Versicherten mit Kindern gemacht. Da es sich bei der Pflegeversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, gilt der Pflegeversicherung Zweck für alle Menschen. Ist man Selbständig oder Freiberufler und in einer privaten Krankenkasse versichert, dann wird auch dort der Beitrag für die Pflegeversicherung erhoben.

Die Pflegeversicherungen Aufgaben beziehen sich aber nicht nur auf das Einziehen der Beiträge, sondern auch auf die Betreuung der Betroffenen. Bei der Pflegeversicherung werden die Anträge zur Einstufung in eine Pflegestufe gestellt und die Geld- wie auch Sachleistungen an die Bezieher ausgezahlt. Hilfsmittel können dort ebenso beantragt werden wie die Verhinderungspflege oder der Umzug von der eigenen Wohnung in eine Pflegeeinrichtung. All dies und viel mehr gehört auch zu den Pflegeversicherungen Aufgaben.

Die Ziele der Pflegeversicherungen

Die Ziele der Pflegeversicherungen sind ganz klar in der einheitlichen und menschenwürdigen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen angesiedelt. Niemand soll aufgrund mangelnder finanzieller Mittel auf eine menschenwürdige und lebenswerte Pflege verzichten müssen. Und dies unabhängig vom gesellschaftlichen wie auch finanziellen Status der zu pflegenden Person.

Zudem liegen die Ziele der Pflegeversicherungen darin, die häusliche oder teilstationäre Pflege der vollstationären Pflege vorzuziehen, da die Plätze in den Pflegeeinrichtungen momentan nicht ausreichen, um alle pflegebedürftigen Menschen aufzunehmen. Und nicht zuletzt kann durch die präventiven und unterstützenden Maßnahmen die Selbständigkeit der Betroffenen viel länger aufrechterhalten werden, als ohne passende Unterstützung.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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