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Wer kann Pflegegeld beantragen?

Pflegegeld gilt als Sozialleistung, die die teure Pflege und Betreuung von körperlich wie auch geistig kranken Menschen finanzierbar machen soll. Zudem soll das Pflegegeld helfen, die pflege so lange wie nur möglich in den eigenen vier Wänden stattfinden zu lassen und die Personen finanziell zu entschädigen, die die Pflege durchführen. Doch bei der Beantragung des Pflegegeldes gibt es immer wieder viele Fragen. Wer darf einen Antrag auf Pflegegeld stellen? Für wen und wer darf Pflegegeld beantragen?

Wer darf Antrag auf Pflegegeld stellen

  • der Pflegebedürftige
  • die Ehefrau oder der Ehemann
  • Kinder und Geschwister der zu pflegenden Person
  • gesetzliche Vertreter

Wer stellt Antrag auf Pflegegeld?

  • immer die Person aus dem möglichen Personenkreis, die geistig wie auch körperlich dazu in der Lage ist
  • ist die zu pflegende Person nicht dazu in der Lage, kann die Beantragung von einer der oben genannten Personen durchgeführt werden

Wer erhält Pflegegeld?

  • Personen, die durch körperliche wie auch geistige Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind
  • Personen, die Hilfe in häuslicher Umgebung annehmen wollen

Allgemeine Fragen klären & Angebote vergleichen

Wenn auch Sie auf der Suche nach den passenden Antworten und Anbietern rund um das Pflegegeld sind, dann schauen Sie einmal einmal bei unserem Vergleichsrechner vorbei. Er beantwortet Ihnen unter anderem die Fragen: Wer darf Pflegegeld beantragen? Wer kann den Antrag auf Pflegegeld stellen? Und wer stellt wo Antrag auf Pflegegeld? Unseren Vergleichsrechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Pflegegeld gilt als Sozialleistung, die die teure Pflege und Betreuung von körperlich wie auch geistig kranken Menschen finanzierbar machen soll. Zudem soll das Pflegegeld helfen, die pflege so lange wie nur möglich in den eigenen vier Wänden stattfinden zu lassen und die Personen finanziell zu entschädigen, die die Pflege durchführen. Doch bei der Beantragung des Pflegegeldes gibt es immer wieder viele Fragen. Wer darf einen Antrag auf Pflegegeld stellen? Für wen und wer darf Pflegegeld beantragen?

Wer darf Antrag auf Pflegegeld stellen

  • der Pflegebedürftige
  • die Ehefrau oder der Ehemann
  • Kinder und Geschwister der zu pflegenden Person
  • gesetzliche Vertreter

Wer stellt Antrag auf Pflegegeld?

  • immer die Person aus dem möglichen Personenkreis, die geistig wie auch körperlich dazu in der Lage ist
  • ist die zu pflegende Person nicht dazu in der Lage, kann die Beantragung von einer der oben genannten Personen durchgeführt werden

Wer erhält Pflegegeld?

  • Personen, die durch körperliche wie auch geistige Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind
  • Personen, die Hilfe in häuslicher Umgebung annehmen wollen

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Wenn Angehörige gepflegt und betreut werden müssen, dann ist dies eine Aufgabe, die nicht nur körperlich wie auch psychisch schwer ist, sondern die mitunter viel Geld kostet. Vielleicht kann die pflegende Person dadurch nicht mehr ihrer geregelten Arbeit in vollem Umfang nachkommen. Oder der Anfahrtsweg zur zu pflegenden Person ist so groß, dass jeden Monat etliche Euro dafür ausgegeben werden müssen. Höchste Zeit, um sich finanzielle wie auch fachlich beratende Unterstützung zu holen. Beispielsweise in Form vom Pflegegeld, dass allen zu pflegenden Personen in Deutschland zusteht und von den Pflegekassen ausgegeben wird. Doch wer kann Pflegegeld beantragen und wer muss Pflegegeld beantragen? Kann die Ehefrau das Pflegegeld beantragen und wer darf den Antrag auf Pflegegeld nicht stellen? All diese Fragen sollen nun genau erläutert werden.

Was ist Pflegegeld und wem steht es zu?

Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die in Deutschland eingeführt wurde, um die Versorgungslücke im Falle einer Pflege schließen zu können. Pflege ist sehr teuer. Besonders dann, wenn sie von fachlich ausgebildeten Personal durchgeführt wird. Eine Unterbringung in einer Seniorenresidenz kostet im Monat mitunter mehrere tausend Euro. Geld, dass allein durch die Rente in den seltensten Fällen aufgebracht werden kann. Mit dem Pflegegeld erhält der Betroffene eine finanzielle Unterstützung, die die Lücke schließt und eine Pflege ermöglicht, die menschenwürdig ist. Zudem strebt die Pflegekasse mit dem Pflegegeld das Ziel an, die Pflege so lange wie möglich in den heimischen vier Wänden durchzuführen. So können die Betroffenen länger unabhängig wohnen und leben und müssen im hohen Alter mitunter nicht mehr in eine Pflegeeinrichtung umziehen.

Wer kann also einen Antrag auf Pflegegeld stellen? Einen Antrag auf Pflegegeld können all die Personen stellen, die Pflege und Betreuung benötigen oder die jemanden pflegen und betreuen. Doch wer ist dies im Detail?

Wer darf einen Antrag auf Pflegegeld stellen?

Pflegegeld kann an erster Stelle vom Betroffenen selbst gestellt werden. Die Pflegekassen, die an die Krankenkassen angeschlossen sind, haben ein spezielles Formular für die Antragstellung entwickelt, welches lediglich ausgefüllt werden muss. Möchte man dies nicht, kann man auch einen formlosen Antrag stellen. So erspart man sich den Gang zur Krankenkasse, um das Formular abzuholen. Doch wer kann auch Pflegegeld beantragen?

Ist der Betroffene aus gesundheitlichen oder geistigen Gründen nicht in der Lage, den Antrag auf Pflegegeld zu stellen, kann die Ehefrau das Pflegegeld beantragen. Gleiches gilt für den Ehemann, wenn die Ehefrau Pflege benötigt. Im Antrag muss immer der Name der zu pflegenden Person vermerkt werden. Egal wer den Antrag stellt. Und wer stellt noch Antrag auf Pflegegeld?

Auch nahe Verwandte wie die Kinder, Enkelkinder oder Geschwister der Betroffenen können einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Da das Geld immer der zu pflegenden Person zugute kommt, kann hier kein Betrug stattfinden. Das Geld würde nur direkt an die pflegende Person ausgezahlt werden, wenn genau nachgewiesen wird, dass die Pflege durch diese Person durchgeführt wird und es keine andere Möglichkeit für den Transfer des Geldes gibt.

Als letzte Möglichkeit für die Beantragung gilt der gesetzliche Vertreter. Hat eine zu pflegende Person keine Familienangehörigen und wurde keine Vollmacht an eine andere Person ausgestellt, so wird ein gesetzlicher Vertreter eingesetzt. Hierbei handelt es sich um einen Betreuer, der alle geschäftlichen Belange für den Betroffenen regelt, wenn dieser nicht mehr dazu in der Lage ist. So ist ihm auch erlaubt, das Pflegegeld für die zu pflegende Person zu beantragen und dafür zu sorgen, dass eine adäquate Pflege davon ermöglicht wird.

Wer muss Pflegegeld beantragen?

Pflegegeld muss immer dann beantragt werden, wenn eine Pflege und Betreuung von Nöten ist, die Geld kostet und aus eigenen Mitteln nicht bezahlt werden kann. Da es sich beim Pflegegeld um eine Sozialleistung handelt, steht es allen Betroffenen zur Verfügung. Egal aus welcher Bevölkerungsschicht sie stammen und welche finanziellen Voraussetzungen sie mitbringen.

Man sollte sich daher nicht scheuen, das Pflegegeld zu beantragen, da es weder auf die Rente noch auf andere staatliche Leistungen angerechnet werden kann. Selbst Hartz 4 Empfänger und Sozialhilfeempfänger können sich sicher sein, dass sie keine Anrechnung des Pflegegeldes auf ihre Leistungen haben werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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