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Pflegeversicherungsbeitrag Entwicklung

Der Pflegeversicherungsbeitrag hat sich mit den Jahren kontinuierlich nach oben entwickelt. Und das nicht ohne Grund. Sorgt doch der demografische Wandel dafür, dass immer mehr Menschen auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Und damit diese optimal versorgt werden können, müssen auch die Einnahmen der Pflegeversicherung kontinuierlich ansteigen.

Unterschiedliche Beitragssätze

  • regulärer Beitragssatz
  • Beitragszuschlag für Kinderlose
  • Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag
  • Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag für Kinderlose
  • Beitragssatz Arbeitgeber
  • Beitragssatz Arbeitgeber
  • Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag in Sachsen
  • Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag für Kinderlose in Sachsen
  • Beitragssatz Arbeitgeber in Sachsen

Bemessungsgrenze

  • Beitragssätze orientieren sich an einer Bemessungsgrenze, die nicht überschritten werden darf
  • auch hier gab es Anpassungen in den letzten Jahren

Beiträge berechnen & Möglichkeiten überprüfen

Damit auch Sie den richtigen Beitrag zur Pflegeversicherung errechnen können, stellen wir Ihnen unseren Vergleichsrechner zur Verfügung. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Der Pflegeversicherungsbeitrag hat sich mit den Jahren kontinuierlich nach oben entwickelt. Und das nicht ohne Grund. Sorgt doch der demografische Wandel dafür, dass immer mehr Menschen auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Und damit diese optimal versorgt werden können, müssen auch die Einnahmen der Pflegeversicherung kontinuierlich ansteigen.

Unterschiedliche Beitragssätze

  • regulärer Beitragssatz
  • Beitragszuschlag für Kinderlose
  • Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag
  • Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag für Kinderlose
  • Beitragssatz Arbeitgeber
  • Beitragssatz Arbeitgeber
  • Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag in Sachsen
  • Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag für Kinderlose in Sachsen
  • Beitragssatz Arbeitgeber in Sachsen

Bemessungsgrenze

  • Beitragssätze orientieren sich an einer Bemessungsgrenze, die nicht überschritten werden darf
  • auch hier gab es Anpassungen in den letzten Jahren

Beiträge berechnen & Möglichkeiten überprüfen

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Die Pflegeversicherung ist allgemein als „fünfte Säule der Sozialversicherung“ bekannt. Laut Gesetz besteht für alle in Deutschland lebenden Personen einen Versicherungspflicht, ähnlich wie dies bei der Krankenversicherung ist. Gegründet wurde die Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995. Seitdem hat sich der Beitrag zu Pflegeversicherung Entwicklung einiges getan. Was genau, soll an dieser Stelle etwas näher betrachtet und erläutert werden.

Die Pflegeversicherung – ohne sie geht nichts

Mehr als zwei Millionen Menschen profitieren momentan von der Pflegeversicherung. Sie beziehen Sachleistungen oder Pflegegeld. Tendenz steigend. Diese Zahl hat sich langsam entwickelt und wird sich durch den demografischen Wandel auch noch weiter nach oben ausdehnen. Damit auch wirklich alle Ausgaben durch die Pflegeversicherung gedeckt werden können, musste der Beitragssatz der Pflegeversicherung eine Entwicklung vornehmen.

Entwicklung Beitrag Pflegeversicherung

Um die Pflegeversicherung Beitragssatz Entwicklung genau beurteilen zu können, muss im ersten Schritt nach den unterschiedlichen Beiträgen unterschieden werden. So gibt es den regulären Beitragssatz, der für Kinderlose um den Beitragszuschlag für Kinderlose ergänzt wird. Zudem gibt es den Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag und mit Beitragszuschlag für Kinderlose. Ebenso den Beitragssatz für Arbeitgeber. Das Bundesland Sachsen hat zudem eine ganz andere Regelung für die Beitragssätze. Es ist daher wichtig, in der Pflegeversicherung Beitragssatz Entwicklung jeden einzelnen Beitragssatz zu betrachten.

Die Pflegeversicherung Beitragssatz Historie für den regulären Beitragssatz

Der Grundbeitrag oder reguläre Beitragssatz hat sich im Laufe der Jahre mehr als verdoppelt. Startete man im Jahr 1995 bei 1% des Einkommens, liegt dieser nun bei 2,050% des monatlichen Einkommens. Folgende Pflegeversicherungsbeitrag Entwicklung ist zu verzeichnen:

  • 1995 und 1. Halbjahr 1996: 1,00%
  • 2. Halbjahr 1996 bis 2004: 1,70%
  • 2005 bis 1, Halbjahr 2008: 1,70%
  • 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 1,950%
  • seit 2013: 2,050%

Die Pflegeversicherung Beitragssatz Historie für den Beitragszuschlag für Kinderlose

Der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde erstmals im Jahr 2005 erhoben. Er ist seitdem stabil und beträgt 0,250%. Folgende Pflegeversicherungsbeitrag Entwicklung ist daher zu verzeichnen.

  • 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 0,25%
  • 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 0,25%
  • seit 2013: 0,25%

Entwicklung Beitrag Pflegeversicherung für Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag

Auch hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan. Der Beitragssatz betrug zu folgenden Zeiten:

  • 1995 bis 1. Halbjahr 1996: 0,50%
  • 2. Halbjahr 1996 bis 2004: 0,85%
  • 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 0,85%
  • 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 0,975%
  • seit 2013: 1,025%

Beitragssatz Pflegeversicherung Entwicklung für Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag für Kinderlose

Da der Beitragszuschlag für Kinderlose erst im Jahr 2005 eingeführt wurde, sieht die Entwicklung seitdem wie folgt aus:

  • 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 1,10%
  • 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 1,225%
  • seit 2013: 1,275%

Beitrag Pflegeversicherung Entwicklung für Beitragssatz Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten einen teil der Zahlungen an die Pflegeversicherung übernehmen. Die Entwicklung sieht folgendermaßen aus:

  • 1995 bis 1. Halbjahr 1996: 0,50%
  • 2. Halbjahr 1996 bis 2004: 0,85%
  • 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 0,85%
  • 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 0,975%
  • seit 2013: 1,025%

Entwicklung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag in Sachsen

Da Sachsen eine ganz eigene Regelung für die Pflegeversicherung getroffen hat, weichen auch die Beitragssätze entsprechend ab:

  • 1995 bis 1. Halbjahr 1996: 1,00%
  • 2. Halbjahr 1996 bis 2004: 1,35%
  • 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 1,35%
  • 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 1,475%
  • seit 2013: 1,525%

Entwicklung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag Kinderlose in Sachsen

Auch hier wurde der Zuschlag erst im Jahr 2005 eingeführt und hat sich folgendermaßen entwickelt:

  • 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 1,60%
  • 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 1,725%
  • seit 2013: 1,775%

Entwicklung des Beitragssatzes für Arbeitgeber in Sachsen

Die Arbeitgeber in Sachsen werden deutlich von den Beitragszahlungen entlastet. Zwar ist auch hier ein Ansteigen der Beiträge zu verzeichnen. Doch sie liegen deutlich niedriger als bei ihren Kollegen im bundesweiten Vergleich.

  • 1995 bis 1. Halbjahr 1996: 0,00%
  • 2. Halbjahr 1996 bis 2004: 0,35%
  • 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 0,35%
  • 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 0,475%
  • seit 2013: 0,525%

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich