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Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung

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Die Pflegeversicherung ist eine gesetzlich geregelte Versicherung, in die alle Arbeitnehmer und auch Rentner einzahlen müssen. Doch wie bei vielen Dingen gibt es auch hier Ausnahmen. So kann unter Umständen eine Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung erwirkt werden. Welche Umstände dies sind und welche Schritte dafür eingeleitet werden müssen, soll nun etwas näher erläutert werden.

Eltern werden bevorzugt

Die Pflegeversicherung ist eine Einrichtung, die allen Menschen im Pflegefall zur Verfügung stehen soll. Sie garantiert eine menschenwürdige Pflege – unabhängig vom sozialen oder finanziellen Status. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird mit dem Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Er orientiert sich am Einkommen und wird prozentual berechnet. Eltern haben einen ganz besonderen Status bei der Beitragszahlung. Sie müssen nicht den Aufschlag von 0,25% zahlen, den kinderlose Versicherte zahlen müssen. Somit gibt es hier die erste Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung.

Der Anspruch auf Nachlass oder Befreiung muss grundsätzlich vom Versicherten nachgewiesen werden. So kann die Elterneigenschaft beim Arbeitgeber oder direkt bei der Pflegekasse angezeigt werden. Zudem muss dieser Zuschlag nicht gezahlt werden, wenn der Versicherte das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn er vor dem 1. Januar 1940 geboren wurde, wenn er Arbeitslosengeld II bezieht oder wenn er seinen Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr ableistet.

Kinder und Studierende

Zu einer kompletten Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung kommt es bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sollte sich das Kind noch nicht in einer Ausbildung befinden, verlängert sich dies bis zum 23. Lebensjahr. Sie sind generell beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert. Ebenso Familienversicherte. Neben den Kindern können dies Ehepartner sein, die über kein eigenes Einkommen verfügen.

Studenten zahlen eine Pauschale und müssen sich nicht an den prozentualen Vorgaben der Pflegekassen orientieren. Ebenso Rentner. Sie zahlen lediglich 1,025% in die Pflegekasse ein und können somit auch von einer teilweisen Beitragsbefreiung profitieren.

Die private Pflegeversicherung

Selbständige oder Freiberufler müssen sich bekanntlich selbst um eine Krankenversicherung und somit auch Pflegeversicherung kümmern. Wer sich nicht freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lässt, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Auch hier kann unter bestimmten Umständen eine Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung erwirkt werden.

So sind Kinder ebenfalls beitragsfrei mitversichert. In Elternzeit befindliche Mütter und Väter müssen allerdings den Beitrag für die Pflegeversicherung aufbringen und profitieren nicht von der Beitragsfreiheit.

Allgemeine Befreiung bei Pflegestufe

Eine weitere Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung tritt dann in Kraft, wenn der Versicherte eine Pflegestufe und demnach Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. So stellt sich eine vollständige Beitragsbefreiung bei Pflegestufe I, II und III ein. Sollte eine Demenz vorliegen, so gilt die Befreiung breits ab d Pflegestufe 0.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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