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Pflegeversicherung Verhinderungspflege

Bei der alltäglichen Organisation der Pflege kann durch Erkrankung oder Urlaub der pflegenden Person eine Ersatzpflege notwendig werden. In einer solchen Situation bewilligt die gesetzliche Pflegeversicherung zusätzliche Leistungen zur Verhinderungspflege.

Recht auf Leistungen bei Verhinderungspflege

  • §39 des Sozialgesetzbuches regelt den Rechtsanspruch
  • Anspruch besteht, wenn die pflegende Person seit mindestens 6 Monaten die Pflege übernommen hat
  • Anspruch besteht für maximal 28 Tage pro Jahr

Verhinderungspflege

  • Ersatzpflege bei Urlaub, Erkrankung oder sonstiger Verhinderungsgründe der pflegenden Person
  • Verhinderungspflege kann auch nur stundenweise beansprucht werden
  • Verhinderungspflege kann von Pflegeeinrichtungen, Pflegeunternehmen oder Privatpersonen durchgeführt werden

kein Anspruch auf Leistungen besteht

  • bei Ersatzpflege durch Personen, die bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind
  • wenn Ersatzpfleger und Pflegebedürftiger in einem Haushalt leben

Leistungsumfang

  • 1550 Euro für maximal 28 Tage pro Jahr
  • ist der Höchstbetrag vor Ablauf von 28 Tagen verbraucht, besteht kein weiterer Leistungsanspruch

Pflegestufen und Verhinderungspflege

  • die Höhe der Pflegestufe spielt bei Verhinderungspflege keine Rolle

Neuerungen durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz

  • das Pflegegeld wird zur Hälfte für insgesamt 28 Tage Verhinderungspflege zusätzlich weitergezahlt
  • Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0 erhalten ebenfalls Leistungen bei Verhinderungspflege

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatisch auf unseren seiteninternen Vergleichsrechner. Dieser berechnet die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen für Sie. Mit einer Pflegezusatzversicherung schließen Sie die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den realen Pflegekosten optimal. Daher lohnt sich nach dem Versicherungsvergleich ein Onlineabschluss.

Bei der alltäglichen Organisation der Pflege kann durch Erkrankung oder Urlaub der pflegenden Person eine Ersatzpflege notwendig werden. In einer solchen Situation bewilligt die gesetzliche Pflegeversicherung zusätzliche Leistungen zur Verhinderungspflege.

Recht auf Leistungen bei Verhinderungspflege

  • §39 des Sozialgesetzbuches regelt den Rechtsanspruch
  • Anspruch besteht, wenn die pflegende Person seit mindestens 6 Monaten die Pflege übernommen hat
  • Anspruch besteht für maximal 28 Tage pro Jahr

Verhinderungspflege

  • Ersatzpflege bei Urlaub, Erkrankung oder sonstiger Verhinderungsgründe der pflegenden Person
  • Verhinderungspflege kann auch nur stundenweise beansprucht werden
  • Verhinderungspflege kann von Pflegeeinrichtungen, Pflegeunternehmen oder Privatpersonen durchgeführt werden

kein Anspruch auf Leistungen besteht

  • bei Ersatzpflege durch Personen, die bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind
  • wenn Ersatzpfleger und Pflegebedürftiger in einem Haushalt leben

Leistungsumfang

  • 1550 Euro für maximal 28 Tage pro Jahr
  • ist der Höchstbetrag vor Ablauf von 28 Tagen verbraucht, besteht kein weiterer Leistungsanspruch

Pflegestufen und Verhinderungspflege

  • die Höhe der Pflegestufe spielt bei Verhinderungspflege keine Rolle

Neuerungen durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz

  • das Pflegegeld wird zur Hälfte für insgesamt 28 Tage Verhinderungspflege zusätzlich weitergezahlt
  • Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0 erhalten ebenfalls Leistungen bei Verhinderungspflege

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Mit dem Begriff „Verhinderungspflege“ wird eine Ersatzpflege bezeichnet, wenn die normale Organisation der Pflege aus unterschiedlichen Gründen für einen gewissen Zeitraum nicht eingehalten werden kann. Da es sich bei der Verhinderungspflege immer um eine Ausnahmesituation handelt, beinhaltet die gesetzliche Pflegeversicherung für Verhinderungspflege spezielle Leistungen.

Das Recht auf Leistungen der Pflegeversicherung für Verhinderungspflege

Jeder, der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen und/oder privaten Pflegeversicherung hat, hat auch Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Verhinderung der Pflegeperson, sofern die Pflegeperson seit mindestens einem halben Jahr die Pflege übernommen hat. Dieser Leistungsanspruch ist in §39 des Sozialgesetzbuches geregelt und festgeschrieben. In der Regel wird eine Ersatzpflege aus Krankheits- oder Urlaubsgründen notwendig. Aber auch eine Ersatzpflege für nur wenige Stunden ist denkbar. Wenn die Eltern eines behinderten Kindes beispielsweise für ein paar Stunden ausspannen möchten, erbringt die Pflegeversicherung für die Verhinderungspflege Leistungen für diesen Zeitraum. Ein Anspruch besteht für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Neben der Verhinderungspflege gehört auch die Kurzzeitpflege zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung. Genau wie für die Verhinderungspflege besteht auch für eine Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch, sofern bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung empfangen werden. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege bestehen darin, dass die Kurzzeitpflege nicht nur stundenweise erbracht werden kann und darüber hinaus nur von professionellen Pflegeunternehmen ausgeführt werden kann. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege besteht eine Kurzzeitpflege aus einer Tages- oder Nachtpflege in Form einer teilstationären Pflege.

Von wem kann eine Verhinderungspflege übernommen werden?

Anders als die Kurzzeitpflege kann eine Verhinderungspflege auch von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegern durchgeführt werden. Da die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verhinderungspflege in erster Linie die Absicherung des Pflegebedürftigen darstellt, wenn die pflegende Person verhindert ist, kann diese Art der Ersatzpflege ganz unterschiedlich gestaltet werden. So kann die Ersatzpflege durch professionelle Pflegedienste oder Pflegeeinrichtungen genau so durchgeführt werden, wie von Privatpersonen. Nur wenn die ersatzweise pflegende Person mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt lebt, gibt es keine zusätzlichen Leistungen für die Verhinderungspflege. In diesem Fall wird lediglich das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt.

Wie hoch sind die Leistungen bei Verhinderungspflege?

Bei Verhinderungspflege zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung pro Kalenderjahr maximal 1550 Euro für maximal 28 Tage Ersatzpflege. Wie genau der Maximalbetrag auf die 28 Tage verteilt wird, spielt keine Rolle. Ist der Höchstbetrag jedoch bereits in weniger als 28 Tagen verbraucht, besteht kein weiterer Anspruch auf Leistungen für die Verhinderungspflege.

Pflegestufen und Verhinderungspflege

Damit die Pflegeversicherung Leistungen zur Verhinderungspflege bewilligt, muss mindestens seit 6 Monaten ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bestehen. Zum Erhalt von Leistungen ist grundsätzlich die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig. Die Höhe der normalen Leistungen aus der Pflegeversicherung ist von der Höhe der Pflegestufe abhängig. Im Gegensatz dazu, spielt die Höhe der Pflegestufe bei Verhinderungspflege keine Rolle. Stattdessen wird der Maximalbetrag von 1550 Euro pro Jahr unabhängig von der bestehenden Pflegestufe gezahlt.

Neuerungen durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz

Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verbessert und erweitert. So gibt es mittlerweile Pflegegeld trotz Verhinderungspflege. Bis zu 4 Wochen lang wird das Pflegegeld zur Hälfte während einer Verhinderungspflege weiter ausgezahlt. Desweiteren wurde durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz vor allem die Situation von Demenzkranken mit der Einstufung in die Pflegestufe 0 verbessert. Auch bei Pflegestufe 0 ist Verhinderungspflege nun leistungsberechtig, denn die Betroffen erhalten seit dem 01.01.2013 nun ebenfalls bei Bedarf für maximal 28 Tage Leistungen der Pflegeversicherung bei Urlaubsvertretung oder sonstigen Ausfall des Pflegers in Form von Verhinderungspflege.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stellen nur eine Grundabsicherung im Pflegefall dar. Ein Großteil der tatsächlichen Pflegekosten muss aus eigenen Mitteln gezahlt werden. Berechnen Sie die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt zum Versicherungsvergleich. Nach der Tarifberechnung können Sie eine Pflegezusatzversicherung online abschließen und so die Kostenlücke zwischen gesetzlichen Leistungen und realen Pflegekosten zuverlässig schließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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