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Pflegeversicherung Tagespflege

Eine Tagespflege ist häufig notwendig, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst nicht ganztägig durchgeführt werden kann. Dem entsprechend gibt es mehrere Möglichkeiten, auch Leistungen für die Tagespflege von der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten.

Tagespflege

  • gehört zur teilstationären Pflege
  • wird meist in Kombination mit häuslicher Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen

Pflegestufen und Leistungen für Tagespflege

  • zum Leistungserhalt ist die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig
  • Leistungen für Tagespflege in allen Pflegestufen möglich
  • Leistungshöhe nach Höhe der Pflegestufe gestaffelt
  • Leistungen für Tagespflege sind Sachleistungen

Leistungshöhe

  • Pflegestufe 1 – 450 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1100 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro
  • Pflegestufe 0 – Verwendung des Betreuungsgeldes für Tagespflege möglich

Kombinationsleistungen

  • Tagespflege und Pflegegeld kombinierbar
  • Tagespflege und Sachleistungen für Pflege durch ambulanten Pflegedienst kombinierbar
  • Gesamtleistung kann sich bis auf 150 % erhöhen
  • Anteil der Tagespflege bis 50 % – andere Leistungen werden zu 100 % gezahlt
  • Anteil der Tagespflege über 50 % – Kürzung der anderen Leistungen, sodass insgesamt 150 % der regulären Leistungen durch die Pflegeversicherung übernommen werden

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung ist zur Deckung der Pflegekosten unverzichtbar, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und nutzen Sie unseren seiteninternen Tarifrechner zur Berechnung der besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen. Nach dem Tarifvergleich können Sie Ihre favorisierte Pflegezusatzversicherung direkt online abschließen.

Eine Tagespflege ist häufig notwendig, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst nicht ganztägig durchgeführt werden kann. Dem entsprechend gibt es mehrere Möglichkeiten, auch Leistungen für die Tagespflege von der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten.

Tagespflege

  • gehört zur teilstationären Pflege
  • wird meist in Kombination mit häuslicher Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen

Pflegestufen und Leistungen für Tagespflege

  • zum Leistungserhalt ist die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig
  • Leistungen für Tagespflege in allen Pflegestufen möglich
  • Leistungshöhe nach Höhe der Pflegestufe gestaffelt
  • Leistungen für Tagespflege sind Sachleistungen

Leistungshöhe

  • Pflegestufe 1 – 450 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1100 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro
  • Pflegestufe 0 – Verwendung des Betreuungsgeldes für Tagespflege möglich

Kombinationsleistungen

  • Tagespflege und Pflegegeld kombinierbar
  • Tagespflege und Sachleistungen für Pflege durch ambulanten Pflegedienst kombinierbar
  • Gesamtleistung kann sich bis auf 150 % erhöhen
  • Anteil der Tagespflege bis 50 % – andere Leistungen werden zu 100 % gezahlt
  • Anteil der Tagespflege über 50 % – Kürzung der anderen Leistungen, sodass insgesamt 150 % der regulären Leistungen durch die Pflegeversicherung übernommen werden

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Zur Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Tagespflege ist eine davon. Tagespflege zählt zur teilstationären Pflege. Daher gibt es auch Leistungen von der Pflegeversicherung bei Tagespflege.

Was ist eine Tagespflege?

Die Tagespflege zählt versicherungstechnisch zur teilstationären Pflege. Daher enthalten die Leistungen der Pflegeversicherung auch die Tagespflege. Als teilstationäre Pflege wird die zeitweise Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung bezeichnet. Im Einzelnen gehören die Tagespflege und die nächtliche Pflege dazu. Tagespflegeeinrichtungen werden meist in Anspruch genommen, wenn die Pflege aus zeitlichen Gründen nicht von Angehörigen komplett übernommen werden kann. Ein solcher Grund kann beispielsweise die Berufstätigkeit der pflegenden Person. Aber auch die Kombination der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und einer Tagespflege ist denkbar. Als Teilbereich der teilstationären Pflege gehört für die Pflegeversicherung die Tagespflege zum regulären Leistungskatalog. Aber auch in Kombination mit anderen Pflegeleistungen erbringt die Pflegeversicherung Leistungen für die Tagespflege.

Pflegestufen und Tagespflege

In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen betreut. Dazu gehören auch Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Das hat zur Folge, dass die Pflegeversicherung Leistungen für eine Tagespflege in allen Pflegestufen gewährt. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung für Tagespflege zu erhalten, sind ein allgemeiner Leistungsanspruch und damit die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig. Darüber hinaus ist die individuelle Einstufung in eine der Pflegestufen bei einer Tagespflege in Bezug auf die Höhe der Leistungen wichtig.

Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Tagespflege

In den Leistungen der Pflegeversicherung wird die Tagespflege als Teilbereich der teilstationären Pflege betrachtet und als Einzelleistung je nach Pflegestufe als sogenannte Sachleistung abgerechnet. In der Pflegestufe 1 ist der Erhalt von Leistungen über die Pflegeversicherung zur Tagespflege von maximal 450 Euro möglich. Bei Pflegestufe 2 übernimmt die Pflegeversicherung maximal 1100 Euro, bei Pflegestufe 3 maximal 1550 Euro. Der Erhalt von Leistungen über die Pflegeversicherung zur Tagespflege kann darüber hinaus auch in Kombination mit anderen Pflegeleistungen erfolgen. Leistungen für die Tagespflege sind grundsätzlich Sachleistungen. Das bedeutet, es wird keine Geldleistung ausgezahlt, sondern die Kostenabrechnung erfolgt auf direktem Weg zwischen Pflegeversicherung und der Tageseinrichtung, welche die Tagespflege übernommen hat. Auch mit Pflegestufe 0 kann eine Tagespflege in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss jedoch das Betreuungsgeld zur Zahlung der Kosten für die Tagespflege mit genutzt werden.

Leistungen der Pflegeversicherung für Tagespflege als Kombileistung

In den meisten Fällen wird eine Tagespflege zusätzlich zu einer anderweitig organisierten Pflege in Anspruch genommen. Häufig übernehmen Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Pflege, welcher durch die Tagespflege ergänzt wird. Daher ist es möglich, beim Erhalt von Pflegegeld für die Tagespflege zusätzliche Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Ebenso bewilligt die Pflegeversicherung für Tagespflege zusätzliche Leistungen, wenn Sachleistungen für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bezogen werden. Die Gesamtleistungen der Pflegeversicherung können sich so auf insgesamt 150 % der normalen Leistungen erhöhen. In diesen Fällen wird die Gesamtleistungen aus Pflegegeld und Tagespflege oder Sachleistungen für ambulante Pflege und Tagespflege auf der Basis des prozentual in Anspruch genommenen Anteil der Tagespflege berechnet. Beträgt der Anteil der Tagespflege an der gesamten Pflege bis zu 50 % werden Pflegegeld oder Sachleistungen für ambulante Pflege entsprechend der bestehenden Pflegestufe zu 100 % weiterhin gezahlt. Beträgt der Anteil der Tagespflege mehr als 50 % der gesamten Pflege wird das Pflegegeld oder die Sachleistungen zur ambulanten Pflege soweit gekürzt, dass zusammen mit dem Anteil der Tagespflege 150 % der normalen Leistungshöhe von der Pflegeversicherung übernommen werden.

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Eine Pflegezusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Grundabsicherung bei Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch die Leistungen und Versicherungsbeiträge können je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Ermitteln Sie daher mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Tarife zur Pflegezusatzversicherung. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf den Tarifrechner. Im Anschluss an den Tarifvergleich können Sie die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl online abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich