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Pflegeversicherung Qualitätssicherung

Erhält ein Pflegebedürftiger Pflegegeld, führen die Pflegeversicherungen je nach Pflegestufe alle 6 Monate oder einmal im Quartal Kontrollen zur Qualitätssicherung beim Versicherungsnehmer durch. Ziel ist es, Pflegefehler der pflegenden Angehörigen aufzudecken und umfassend zum Thema Pflege zu beraten.

Qualitätssicherungsbesuche

  • 1. und 2. Pflegestufe alle 6 Monate
  • 3. Pflegestufe einmal pro Quartal

Ziel der Qualitätssicherung

  • Unterstützung der pflegenden Angehörigen
  • Beratung
  • Aufdeckung von Pflegefehlern
  • Problemlösungen
  • Berücksichtigung veränderter Pflegesituationen

Ablauf

  • Vereinbarung des Besuchstermins
  • Besuch beim Versicherten durch MDK oder Pflegedient
  • Bericht zur aktuellen Pflegesituation
  • Weiterleitung des Berichts an die Pflegekasse

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Pflegeversicherung führt abhängig von der bestehenden Pflegestufe alle 6 Monate oder in kürzeren Zeitabständen Qualitätssicherungsbesuche beim Pflegebedürftigen durch. Es besteht eine Mitwirkungspflicht für den Versicherten. Verweigert er den Besuch, kann das Pflegegeld gestrichen werden. Die Höhe des ausgezahlten Pflegegeldes richtet sich nach dem gewählten Tarif und der Pflegestufe. Der günstigste Tarif kann mit dem online Tarifrechner ermittelt werden. Mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ wird die Berechnung gestartet.

Erhält ein Pflegebedürftiger Pflegegeld, führen die Pflegeversicherungen je nach Pflegestufe alle 6 Monate oder einmal im Quartal Kontrollen zur Qualitätssicherung beim Versicherungsnehmer durch. Ziel ist es, Pflegefehler der pflegenden Angehörigen aufzudecken und umfassend zum Thema Pflege zu beraten.

Qualitätssicherungsbesuche

  • 1. und 2. Pflegestufe alle 6 Monate
  • 3. Pflegestufe einmal pro Quartal

Ziel der Qualitätssicherung

  • Unterstützung der pflegenden Angehörigen
  • Beratung
  • Aufdeckung von Pflegefehlern
  • Problemlösungen
  • Berücksichtigung veränderter Pflegesituationen

Ablauf

  • Vereinbarung des Besuchstermins
  • Besuch beim Versicherten durch MDK oder Pflegedient
  • Bericht zur aktuellen Pflegesituation
  • Weiterleitung des Berichts an die Pflegekasse

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Pflegeversicherung führt abhängig von der bestehenden Pflegestufe alle 6 Monate oder in kürzeren Zeitabständen Qualitätssicherungsbesuche beim Pflegebedürftigen durch. Es besteht eine Mitwirkungspflicht für den Versicherten. Verweigert er den Besuch, kann das Pflegegeld gestrichen werden. Die Höhe des ausgezahlten Pflegegeldes richtet sich nach dem gewählten Tarif und der Pflegestufe. Der günstigste Tarif kann mit dem online Tarifrechner ermittelt werden. Mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ wird die Berechnung gestartet.

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Immer mehr Menschen werden beispielsweise auf Grund altersbedingter Erkrankungen oder durch Unfallfolgen in jungen Jahren zum Pflegefall. Das bedeutet für die Betroffenen einen radikalen Einschnitt in ihr bisheriges Leben, da sie in ihrem Alltag meist nicht einmal mehr die einfachsten Handgriffe selbst vornehmen können. Oft übernehmen dann Angehörige die Betreuung des Pflegebedürftigen und übernehmen damit gleichzeitig eine hohe Verantwortung. Zwar besteht die Möglichkeit, Geld- und Sachleistungen zu kombinieren, so dass die Angehörigen Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten aber dennoch übersteigt der Pflegeaufwand manchmal die Belastungsgrenze der pflegenden Angehörigen um ein Vielfaches. Sie sind trotz Unterstützung oftmals überfordert und nicht mehr in der Lage, den Pflegebedürftigen optimal zu betreuen. Damit dies nicht geschieht, findet ein regelmäßiger Qualitätssicherungsbesuch der Pflegeversicherung statt. Der Qualitätssicherungsbesuch der Pflegeversicherung dient aber nicht einfach nur der Kontrolle, sondern vor allem der Beratung und Unterstützung des pflegenden Angehörigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann mittlerweile fast nur noch die Grundversorgung der Pflegebedürftigen gewährleisten. Dies führt in der Regel zu großen Lücken zwischen den ausgezahlten Beträgen und den Kosten, die dem Pflegebedürftigen im Rahmen seiner Versorgung tatsächlich entstehen. Daher lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, um diese finanziellen Lücken zu schließen und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu erhalten. Allerdings unterscheiden sich die Tarife und Leistungen der Anbieter von Pflegeversicherungen oftmals erheblich, so dass ein „Versicherungsvergleich“ sinnvoll ist. Sie können den Vergleich mit dem „online Tarifrechner“, den die Betreiber dieser Internetseite zur Verfügung stellen und der stets auf dem neuesten Stand ist, bequem durchführen. Wenn Sie Ihren persönlichen Tarif ermitteln möchten, starten Sie die Berechnung einfach mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Qualitätssicherungsbesuch der Pflegeversicherung

Werden Pflegebedürftige von Angehörigen betreut, ist die Auszahlung von Pflegegeld mit einer Qualitätssicherung verbunden. Das heißt, wer Pflegegeld bezieht, erhält zu Hause Besuch von einem ambulanten Pflegedienst oder von einem Mitarbeiter des medizinischen Dienstes MDK. Ein Qualitätssicherungsbesuch der Pflegeversicherung wird je nach Pflegestufe alle 6 Monate oder in kürzeren Zeitabständen durchgeführt. Versicherte, die der Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige oder der Stufe II für Schwerpflegebedürftige zugeordnet sind, erhalten von der Pflegeversicherung alle 6 Monate Besuch, während Patienten der Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige einmal im Quartal kontrolliert werden. Wird zur Auszahlung von Pflegegeld eine Qualitätssicherung vorgenommen, trägt die Pflegekasse die Kosten für diese Maßnahme.

Ziel der Pflegegeld Qualitätssicherung

Zwar führt die Pflegeversicherung die Qualitätssicherung zur Kontrolle der Pflegequalität und der Bedingungen, unter denen die häusliche Pflege stattfindet, durch, aber die Hauptintention der Pflegegeld Qualitätssicherung ist die umfassende Beratung der pflegenden Angehörigen. In den meisten Fällen sind die ehrenamtlichen Pflegepersonen nämlich Laien, die nicht allzu viel Erfahrung im Pflegebereich haben. Um Pflegefehler und damit verbundene Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen zu vermeiden, nimmt die Pflegeversicherung die Qualitätssicherung vor. Die pflegenden Angehörigen werden umfassend beraten und können beispielsweise Fragen zur Hilfsmittelbeschaffung oder zu verschiedenen Hebetechniken mit dem Fachpersonal vor Ort klären. Bei speziellen Pflegeproblemen suchen die Angehörigen zusammen mit den ausgebildeten Pflegefachkräften nach einer adäquaten Lösung. Für pflegende Angehörige gibt es darüber hinaus auch kostenlose Pflegekurse, in denen sie geschult werden.

Mitwirkungspflicht des Versicherten

Die regelmäßigen Besuchstermine, die von der Pflegeversicherung alle 6 Monate oder je nach Pflegestufe auch pro Quartal festgelegt werden, sind im Pflegeversicherungsgesetz als sogenannte Mitwirkungspflicht des pflegebedürftigen Versicherungsnehmers verankert. Verweigert er diese Maßnahme der Pflegeversicherung zur Qualitätssicherung, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden. Nach jedem Besuchstermin erstellt das Pflegefachpersonal einen Bericht, der an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Der Bericht enthält Hinweise auf eventuelle Veränderungen der Pflegesituation, zusätzlich benötigte Hilfsmittel sowie auf weitere Möglichkeiten zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Stellt die Pflegeversicherung bei der Qualitätssicherung fest, dass die Pflege des Bedürftigen nicht hinreichend gesichert ist, Pflegeschäden aufgetreten sind oder der Versicherte sogar durch falsche Pflege in Gefahr gerät, geht der Anspruch auf das Pflegegeld verloren. In einem solchen Fall muss die Pflege dann von einem ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung fortgesetzt werden. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.

Wichtige Hinweise

Sobald den pflegenden Angehörigen der Termin für die Qualitätssicherung, die ihre Pflegeversicherung alle 6 Monate oder je nach Pflegestufe einmal pro Quartal durchführen lässt, bekannt ist, sollten sie die aufgetretenen Pflegeprobleme dokumentieren. Denn bei dem Besuch wird immer nur ein kurzer Abschnitt aus dem pflegerischen Tagesablauf betrachtet, so dass der Pflegende selbst die alltäglichen Probleme benennen und entsprechende Fragen stellen muss. Da die Pflegeversicherung alle 6 Monate oder selbst in Pflegestufe III auch nur einmal im Quartal Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführt, sollten die pflegenden Angehörigen bei Problemen, die sich zwischendurch ergeben, eigenständig die Beratung ihrer Pflegekasse beanspruchen. Dort werden Fragen rund um die Pflege jederzeit beantwortet.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich