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Pflegeversicherung Gesetz

Das Gesetz zur Pflegeversicherung: Eine Einführung

  • Die soziale Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherungen
  • Sie wurde 1995 ins Leben gerufen
  • Maßgebliche Rechtsgrundlage ist SGB XI
  • Es gibt allerdings noch andere Bundesgesetze sowie landesrechtliche Vorschriften, die eine wichtige Rolle spielen

Die wichtigsten Vorschriften aus dem SGB XI

  • Die Eingangsparagraphen von SGB XI begründen die Versicherungspflicht in einer Pflegeversicherung
  • In den Paragraphen 40 bis 43 geht es um die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung
  • Paragraph 45 regelt die Bezahlungen von Betreuungsleistungen
  • In Paragraph 87b wird definiert, wie und wann man zusätzliche Betreuungskräfte einstellen darf

Die sonstigen wichtigen Bundesgesetze

  • Weitere Bundesgesetze drehen sich um die Pflegeversicherung
  • Bundesozialhilfegesetz (BSGH) dabei besonders wichtig
  • Paragraph 69 BSGH bestimmt beispielsweise, dass es ein Pflegegeld geben muss

Die Rolle des landesrechtlichen Vorschriften: Entscheidend für das Pflegegeld

  • Landesrechtliche Vorschriften definieren das Pflegegeld
  • Dies bedeutet, dass die Bundesgesetze den Rahmen setzen. Die konkrete Ausgestaltung von der Art der Auszahlung etc. unterliegt den Landesgesetzen

Die Höhe des Pflegegelds berechnen

Wenn Sie die Höhe des Pflegegelds berechnen möchten, das Ihnen zusteht, so können wir Ihnen dabei problemlos helfen. Im Anschluss an diesen Text finden Sie einen Link, der Sie zu unserem internen Rechner bringt. Dort können Sie kostenlos ermitteln, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht. Wir bieten Ihnen übrigens für private Versicherungen auch noch die Möglichkeit, kostenfrei die gängigen Anbieter zu vergleichen und die Kosten zu berechnen. Testen Sie es jetzt!

Das Gesetz zur Pflegeversicherung: Eine Einführung

  • Die soziale Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherungen
  • Sie wurde 1995 ins Leben gerufen
  • Maßgebliche Rechtsgrundlage ist SGB XI
  • Es gibt allerdings noch andere Bundesgesetze sowie landesrechtliche Vorschriften, die eine wichtige Rolle spielen

Die wichtigsten Vorschriften aus dem SGB XI

  • Die Eingangsparagraphen von SGB XI begründen die Versicherungspflicht in einer Pflegeversicherung
  • In den Paragraphen 40 bis 43 geht es um die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung
  • Paragraph 45 regelt die Bezahlungen von Betreuungsleistungen
  • In Paragraph 87b wird definiert, wie und wann man zusätzliche Betreuungskräfte einstellen darf

Die sonstigen wichtigen Bundesgesetze

  • Weitere Bundesgesetze drehen sich um die Pflegeversicherung
  • Bundesozialhilfegesetz (BSGH) dabei besonders wichtig
  • Paragraph 69 BSGH bestimmt beispielsweise, dass es ein Pflegegeld geben muss

Die Rolle des landesrechtlichen Vorschriften: Entscheidend für das Pflegegeld

  • Landesrechtliche Vorschriften definieren das Pflegegeld
  • Dies bedeutet, dass die Bundesgesetze den Rahmen setzen. Die konkrete Ausgestaltung von der Art der Auszahlung etc. unterliegt den Landesgesetzen

Die Höhe des Pflegegelds berechnen

Wenn Sie die Höhe des Pflegegelds berechnen möchten, das Ihnen zusteht, so können wir Ihnen dabei problemlos helfen. Im Anschluss an diesen Text finden Sie einen Link, der Sie zu unserem internen Rechner bringt. Dort können Sie kostenlos ermitteln, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht. Wir bieten Ihnen übrigens für private Versicherungen auch noch die Möglichkeit, kostenfrei die gängigen Anbieter zu vergleichen und die Kosten zu berechnen. Testen Sie es jetzt!

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Die gesetzliche bzw. soziale Pflegeversicherung bildet die sogenannte fünfte Säule der deutschen Sozialversicherungen. Sie wurde im Jahr 1995 verpflichtend. Seit damals kann man recht häufig die Kombination aus Pflegeversicherung und XI lesen. Die römische Zahl für „elf“ bezieht sich in diesem Fall auf das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI), das extra für die Pflegeversicherung geschrieben worden ist. Es ist damit das maßgebliche Pflegeversicherung Gesetz. Einige Regelungen, die beispielsweise die Pflegeversicherung Pflicht begründen, sind dabei von besonderer Bedeutung und begründen den rechtlichen Kern des Systems. Weitere zentrale Normen für die Pflegeversicherung finden sich in anderen Gesetzen. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe landesrechtlicher Vorschriften, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. Diese beziehen sich vor allem auf das Pflegegeld.

Die wichtigsten Vorschriften aus dem SGB XI

SGB XI Paragraph 45 zur Pflegeversicherung ist das erste Gesetz, das man kennen sollte, wenn man damit beginnt, sich mit den Rechtsvorschriften des System zu beschäftigen. Der Paragraph gliedert sich neben dem eigentlichen Abschnitt 45 noch in die Teile a bis d und beschreibt die rechtlichen Vorgaben für Betreuungsleistungen. Hier wird insbesondere geregelt, wer wann welchen Anspruch auf Kostenersatz durch die Pflegeversicherung hat. Für diese Frage bei der Pflegeversicherung ist 45b SGB XI ganz besonders wichtig. Hier wird festgelegt, dass für zusätzliche Betreuungsleistungen monatlich gewöhnlich nicht mehr als 100 Euro (Grundbetrag) oder aber 200 Euro (Erweitere Leistungen) ausgegeben werden dürfen. Ebenfall für die Betreuung in der Pflegeversicherung ist 87b SGB XI wichtig. Hier wird festgelegt, wann und unter welchen Umständen neue Betreuungskräfte eingestellt werden dürfen. Die Paragraphen 40 bis 43 sind für alle Personen von zentraler Bedeutung, die sich mit der Leistungshöhe in den unterschiedlichen Pflegestufen weitergehend beschäftigen möchten. Hier kann man sich auch mit der sogenannten Pflegeversicherung 75 Regel näher beschäftigen. Damit ist gemeint, dass es zu einer Kappung der Kosten kommen muss, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung 75 Prozent der Gesamtkosten einer vollstationären Betreuung übersteigen würden. Die ersten Paragraphen von SGB XI begründen zudem die allgemeine Pflegeversicherung Versicherungspflicht.

Die sonstigen wichtigen Bundesgesetze

Es gibt einige weitere Bundesgesetze, die sich um die Pflegeversicherung drehen. Herausragend ist dabei das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Gewöhnlich werden hier die Beihilfen für die Mitglieder der Gesellschaft definiert, welche eine Unterstützung durch die Gemeinschaft benötigen. Eine Ausnahme bildet dabei § 69 BSHG. Wer sich mit dieser Rechtsvorschrift befasst, wird recht häufig die Kombination Pflegeld 69 BSHG lesen können. In diesem Gesetz wird erst einmal generell festgelegt, dass es so etwas wie ein Pflegegeld geben soll.

Die Rolle des landesrechtlichen Vorschriften: Entscheidend für das Pflegegeld

An dieser Stelle kommen die landesgesetzlichen Vorschriften ins Spiel. Es ist die Regel, dass das Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften berechnet und genehmigt wird. Dies bedeutet, dass es zwar allgemeine Höchstbeträge gibt, die durch Bundesgesetze festgelegt werden, doch immer dann, wenn das Pflegeld ausgezahlt werden soll, muss das Pflegegeld und landesgesetzliche Vorschriften in Kombination betrachten. Denn es wird für das Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften bestimmt, wann man den Höchstbetrag bekommen kann bzw. wie viel man im individuellen Fall tatsächlich erhält. Zudem legen diese Regelungen fest, welche Anträge wie gestellt werden und wie die Auszahlung verläuft. Es wird also die Höhe der Pflegestufen vom Ministerium des Bundes festgelegt, praktisch alles andere regeln die Länder.

Die Höhe des Pflegegelds berechnen

Wenn Sie sich für die Rechtsvorschriften zum Thema Pflegeversicherung bzw. Pflegegeld befassen, dann ist dies für Sie vermutlich deshalb relevant, weil Sie oder ein Verwandter Ihrer Meinung nach einen entsprechenden Anspruch auf Pflegegeld haben. Wir möchten Ihnen dabei helfen herauszufinden, ob dies wirklich so ist. Mit einem einfachen Klick auf den im Anschluss folgenden Button können Sie die Höhe des Pflegegelds berechnen, dass Ihnen oder Ihrem Verwandten zusteht. Das Ganze ist natürlich vollkommen unverbindlich und kostenlos. Probieren Sie es einfach einmal aus und lassen Sie sich so von uns helfen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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