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Pflegeversicherung Deutschland

Die Pflegeversicherung verfolgt das Ziel, allen Versicherten im Falle einer benötigten Pflege diese so ermöglichen zu können, dass der Betroffene frei entscheiden kann, wie und wo diese stattfinde soll. Die Entscheidung soll nicht von persönlichen finanziellen Aspekten abhängig sein, sondern muss einzig und allein im Interesse des Betroffenen getroffen werden können.

Entstehung

  • 1.Januar 1995 gegründet
  • Pflichtversicherung für alle in Deutschland lebenden Personen
  • drohende Lücke in der Bezahlung der aufwendigen Pflege soll damit geschlossen werden
  • kann gesetzlich oder privat abgeschlossen werden

Verwendung

  • Pflegegeld wird bei ambulanter Betreuung gezahlt und unter anderem für die Bezahlung der Angehörigen genutzt
  • Sachleistungen können ambulant, stationär und teilstationär in Anspruch genommen werden und sind für die Begleichung von pflegerischen Maßnahmen durch Fachpersonal vorgesehen

Ziele

  • jeder soll sich die Pflege aussuchen können, die seinem Leben und seinem Lebensumfeld am besten zuzuordnen ist
  • Pflege soll sich nicht an den finanziellen Voraussetzungen der Betroffenen orientieren müssen
  • Pflege muss für jeden bezahlbar sein

Kosten berechnen & Informationen einholen

Wenn auch sie sich umfassend über das Thema Pflegeversicherung informieren möchten, dann besuchen Sie einmal unseren Vergleichsrechner. Dieser ermöglicht es Ihnen, alle Kosten, Leistungen und Informationen rund um die Pflegeversicherung abzurufen und auszuwerten. Den Vergleichsrechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Die Pflegeversicherung verfolgt das Ziel, allen Versicherten im Falle einer benötigten Pflege diese so ermöglichen zu können, dass der Betroffene frei entscheiden kann, wie und wo diese stattfinde soll. Die Entscheidung soll nicht von persönlichen finanziellen Aspekten abhängig sein, sondern muss einzig und allein im Interesse des Betroffenen getroffen werden können.

Entstehung

  • 1.Januar 1995 gegründet
  • Pflichtversicherung für alle in Deutschland lebenden Personen
  • drohende Lücke in der Bezahlung der aufwendigen Pflege soll damit geschlossen werden
  • kann gesetzlich oder privat abgeschlossen werden

Verwendung

  • Pflegegeld wird bei ambulanter Betreuung gezahlt und unter anderem für die Bezahlung der Angehörigen genutzt
  • Sachleistungen können ambulant, stationär und teilstationär in Anspruch genommen werden und sind für die Begleichung von pflegerischen Maßnahmen durch Fachpersonal vorgesehen

Ziele

  • jeder soll sich die Pflege aussuchen können, die seinem Leben und seinem Lebensumfeld am besten zuzuordnen ist
  • Pflege soll sich nicht an den finanziellen Voraussetzungen der Betroffenen orientieren müssen
  • Pflege muss für jeden bezahlbar sein

Kosten berechnen & Informationen einholen

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1995 war das Jahr, in dem in Deutschland eine recht große und zudem wichtige Lücke in der sozialen Versorgung aller hier lebenden Menschen geschlossen wurde. Die Pflegeversicherung in Deutschland wurde zum 1. Januar ins Leben gerufen und mit ihr die Möglichkeit geschaffen, allen pflegebedürftigen Menschen eine lebensbejahende und adäquate Pflege zukommen zu lassen. Sie gehört zu den so genannten 5 Säulen der Sozialversicherungen und ist Pflicht für jede in Deutschland lebende Person. Die Absicherung kann dabei auf gesetzlicher oder auf privater Ebene stattfinden.

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung

Knapp 2,5 Millionen Leistungsbezieher gibt es momentan in der Pflegeversicherung. Von den ambulant versorgten Betroffenen wurden rund 62% in die Pflegestufe I und 29% in die Pflegestufe II eingestuft. Bei der stationären Betreuung und Pflege sind 43% in Pflegestufe I, 37% in Pflegestufe II und 20% in Pflegestufe III eingestuft wurden. Wer ambulant versorgt wird, entscheidet sich in rund 80% der Fälle für die Geldleistungen.

Die Pflegeversicherungen Geschichte

Anhand an den oben genannten Zahlen kann man sehr gut erkennen, wie wichtig es war, die Vorsorge und Pflege in staatliche Hände zu legen. Die Menschen in unserem Wohlstandstaat werden immer älter und demnach auch pflegebedürftiger. Die Kosten für die Pflege sind aber so hoch, dass sie alleine durch die Rente nicht gedeckt werden könnten. Eine Verarmung würde drohen, die in einem Sozialstaat nicht gewünscht wird. Deshalb hat man sich Anhand von vielen Berechnungen und Informationen dazu entschlossen, zum 1. Januar 1995 die Pflegeversicherung einzuführen. Sie soll allen Pflegebedürftigen die Freiheit zur Entscheidung geben, wo und wie sie gepflegt und betreut werden wollen. Sie können überlegen, ob sie in häuslicher Umgebung von ihren Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden möchten. Oder sie können sich für eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung entscheiden, die teilstationär oder stationär ist und wo alle Belange rund um die Pflege und Betreuung bedient werden. Die Pflegeversicherung Entstehung war somit dringend nötig und wird vielen Menschen eine lebenswerte Pflege und Betreuung ermöglichen können.

Das Pflegegeld in Deutschland

Das Pflegegeld in Deutschland kann dann abgerufen werden, wenn man sich für eine ambulante – also häusliche – Pflege entscheidet. Es dient dazu, um die Angehörigen, die die Pflege in solch einem Fall oftmals übernehmen, finanziell ein wenig entschädigen zu können. Das Pflegegeld kann mit Sachleistungen kombiniert werden. Dies geschieht in der Regel dann, wenn auch ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Wird man teilstationär oder gar stationär betreut, kann kein Pflegegeld beantragt werden. In solch einem Fall werden Sachleistungen bewährt, die die Kosten für solch eine Unterbringung deutlich besser decken.

Die Pflegegeld Verwendung

Die Verwendung des Pflegegeldes ist in Deutschland nicht festgeschrieben. Allerdings soll es hauptsächlich dafür eingesetzt werden, um pflegende Angehörige oder Freunde für ihren Aufwand finanziell zu entschädigen. Auch Fahrtkosten oder zusätzliche medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, können über das Pflegegeld beglichen werden. Die meisten Bezieher setzen es aber dafür ein, ihrer helfenden Umgebung eine Freude zu bereiten und dieser eine kleine finanzielle Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Die Pflegeversicherung 5 Säulen für die Absicherung

Die Pflegeversicherung stellt eine der fünf Säulen der Sozialversicherungen dar. Sie sollen generell der gegenseitigen sozialen Hilfe aller Verbraucher und Mitglieder untereinander dienen. Zu den fünf Säulen gehört neben der Pflegeversicherung auch die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Unfallversicherung. All diese Versicherungen bieten im Falle der Inanspruchnahme eine finanzielle oder sachbezogene Unterstützung an, die von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden kann.

So funktioniert die Pflegeversicherung Organisation

Das Pflegeversicherung Handout wird durch die einzelnen Pflegekassen organisiert, die generell den gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen sind. Man muss sich als gesetzlich Versicherter somit nicht selbst eine Pflegeversicherung suchen, sondern kann sich an seine Krankenkasse wenden, die die entsprechenden Unterlagen an die interne Abteilung der Pflegekasse weiterleitet.

Ist man hingegen privat Krankenversichert, muss man sich auch eine private Pflegeversicherung suchen. Diese sind in der Regel unabhängig von den privaten Krankenkassen.

So wird sich mit der Pflegeversicherung in Deutschland beschäftigt

Die Pflegeversicherung Geschichte und deren Weiterentwicklung ist ein Thema, dass recht intensiv in Deutschland behandelt wird. Nicht nur, dass bereits jetzt geschaut wird, wie sich das Pflegegeld 2014 entwickeln wird. Auch ganz andere Bereiche widmen sich diesem Thema.

So gibt es ein Pflegeversicherung Quiz, einen Pflegeversicherung Unterricht inklusive dem passenden Pflegeversicherung Unterrichtsmaterial. Im Pflegeversicherungen Referat oder im Pflegeversicherung Vortrag erfährt man auch als Angehöriger viele interessante Aspekte rund um diese Versicherungsform. Mitunter kann dort sogar die Frage nach einer Pflegeversicherung Teilkasko aufkommen. Dabei handelt es sich nicht um eine Teilkasko wie für ein Auto, sondern um die Tatsache, dass die Pflegeversicherung zwar viele Kosten abdeckt, aber eben doch nicht alle. Meist wird dann im Pflegeversicherung Referat erkannt, dass die reine gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, um alle Kosten für eine umfangreiche Pflege decken zu können und das es durchaus empfehlenswert ist, mit einer zusätzlichen privaten Absicherung die drohende Lücke zu schließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich