1995 war das Jahr, in dem in Deutschland eine recht große und zudem wichtige Lücke in der sozialen Versorgung aller hier lebenden Menschen geschlossen wurde. Die Pflegeversicherung in Deutschland wurde zum 1. Januar ins Leben gerufen und mit ihr die Möglichkeit geschaffen, allen pflegebedürftigen Menschen eine lebensbejahende und adäquate Pflege zukommen zu lassen. Sie gehört zu den so genannten 5 Säulen der Sozialversicherungen und ist Pflicht für jede in Deutschland lebende Person. Die Absicherung kann dabei auf gesetzlicher oder auf privater Ebene stattfinden.
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
Knapp 2,5 Millionen Leistungsbezieher gibt es momentan in der Pflegeversicherung. Von den ambulant versorgten Betroffenen wurden rund 62% in die Pflegestufe I und 29% in die Pflegestufe II eingestuft. Bei der stationären Betreuung und Pflege sind 43% in Pflegestufe I, 37% in Pflegestufe II und 20% in Pflegestufe III eingestuft wurden. Wer ambulant versorgt wird, entscheidet sich in rund 80% der Fälle für die Geldleistungen.
Die Pflegeversicherungen Geschichte
Anhand an den oben genannten Zahlen kann man sehr gut erkennen, wie wichtig es war, die Vorsorge und Pflege in staatliche Hände zu legen. Die Menschen in unserem Wohlstandstaat werden immer älter und demnach auch pflegebedürftiger. Die Kosten für die Pflege sind aber so hoch, dass sie alleine durch die Rente nicht gedeckt werden könnten. Eine Verarmung würde drohen, die in einem Sozialstaat nicht gewünscht wird. Deshalb hat man sich Anhand von vielen Berechnungen und Informationen dazu entschlossen, zum 1. Januar 1995 die Pflegeversicherung einzuführen. Sie soll allen Pflegebedürftigen die Freiheit zur Entscheidung geben, wo und wie sie gepflegt und betreut werden wollen. Sie können überlegen, ob sie in häuslicher Umgebung von ihren Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden möchten. Oder sie können sich für eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung entscheiden, die teilstationär oder stationär ist und wo alle Belange rund um die Pflege und Betreuung bedient werden. Die Pflegeversicherung Entstehung war somit dringend nötig und wird vielen Menschen eine lebenswerte Pflege und Betreuung ermöglichen können.
Das Pflegegeld in Deutschland
Das Pflegegeld in Deutschland kann dann abgerufen werden, wenn man sich für eine ambulante – also häusliche – Pflege entscheidet. Es dient dazu, um die Angehörigen, die die Pflege in solch einem Fall oftmals übernehmen, finanziell ein wenig entschädigen zu können. Das Pflegegeld kann mit Sachleistungen kombiniert werden. Dies geschieht in der Regel dann, wenn auch ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Wird man teilstationär oder gar stationär betreut, kann kein Pflegegeld beantragt werden. In solch einem Fall werden Sachleistungen bewährt, die die Kosten für solch eine Unterbringung deutlich besser decken.
Die Pflegegeld Verwendung
Die Verwendung des Pflegegeldes ist in Deutschland nicht festgeschrieben. Allerdings soll es hauptsächlich dafür eingesetzt werden, um pflegende Angehörige oder Freunde für ihren Aufwand finanziell zu entschädigen. Auch Fahrtkosten oder zusätzliche medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, können über das Pflegegeld beglichen werden. Die meisten Bezieher setzen es aber dafür ein, ihrer helfenden Umgebung eine Freude zu bereiten und dieser eine kleine finanzielle Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Die Pflegeversicherung 5 Säulen für die Absicherung
Die Pflegeversicherung stellt eine der fünf Säulen der Sozialversicherungen dar. Sie sollen generell der gegenseitigen sozialen Hilfe aller Verbraucher und Mitglieder untereinander dienen. Zu den fünf Säulen gehört neben der Pflegeversicherung auch die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Unfallversicherung. All diese Versicherungen bieten im Falle der Inanspruchnahme eine finanzielle oder sachbezogene Unterstützung an, die von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden kann.
So funktioniert die Pflegeversicherung Organisation
Das Pflegeversicherung Handout wird durch die einzelnen Pflegekassen organisiert, die generell den gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen sind. Man muss sich als gesetzlich Versicherter somit nicht selbst eine Pflegeversicherung suchen, sondern kann sich an seine Krankenkasse wenden, die die entsprechenden Unterlagen an die interne Abteilung der Pflegekasse weiterleitet.
Ist man hingegen privat Krankenversichert, muss man sich auch eine private Pflegeversicherung suchen. Diese sind in der Regel unabhängig von den privaten Krankenkassen.
So wird sich mit der Pflegeversicherung in Deutschland beschäftigt
Die Pflegeversicherung Geschichte und deren Weiterentwicklung ist ein Thema, dass recht intensiv in Deutschland behandelt wird. Nicht nur, dass bereits jetzt geschaut wird, wie sich das Pflegegeld 2014 entwickeln wird. Auch ganz andere Bereiche widmen sich diesem Thema.
So gibt es ein Pflegeversicherung Quiz, einen Pflegeversicherung Unterricht inklusive dem passenden Pflegeversicherung Unterrichtsmaterial. Im Pflegeversicherungen Referat oder im Pflegeversicherung Vortrag erfährt man auch als Angehöriger viele interessante Aspekte rund um diese Versicherungsform. Mitunter kann dort sogar die Frage nach einer Pflegeversicherung Teilkasko aufkommen. Dabei handelt es sich nicht um eine Teilkasko wie für ein Auto, sondern um die Tatsache, dass die Pflegeversicherung zwar viele Kosten abdeckt, aber eben doch nicht alle. Meist wird dann im Pflegeversicherung Referat erkannt, dass die reine gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, um alle Kosten für eine umfangreiche Pflege decken zu können und das es durchaus empfehlenswert ist, mit einer zusätzlichen privaten Absicherung die drohende Lücke zu schließen.