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Pflegeversicherung Bremen 2013

Als gesetzliche Krankenkasse ist die AOK der größte Träger von Pflegeleistungen in Bremen und im Umkreis. Den Versicherten steht mit der leistungsstarken Allgemeinen Ortskrankenkasse ein Filialservice zur Verfügung, der auch die persönliche Beratung übernimmt. Gerade bei der Antragstellung kann das wichtig werden.

Ausschließlich gesetzliche Pflegeleistungen

  • Gesetzlicher Beitrag von 2,05 Prozent des versicherungspflichtigen Entgelts
  • Pflegesachleistungen bis maximal 1.550 Euro pro Monat

Das Antragsverfahren

  • Online-Antrag auf der Internetseite verfügbar
  • Bei Bedarf persönliche Beratung vor Ort

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung bietet im Leistungsfall nur eine rudimentäre Absicherung. Eine ergänzende Vorsorge ist dringend notwendig. Die passende Pflegeversicherung kann im Online-Rechner überprüft und berechnet werden. Er wird mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Als gesetzliche Krankenkasse ist die AOK der größte Träger von Pflegeleistungen in Bremen und im Umkreis. Den Versicherten steht mit der leistungsstarken Allgemeinen Ortskrankenkasse ein Filialservice zur Verfügung, der auch die persönliche Beratung übernimmt. Gerade bei der Antragstellung kann das wichtig werden.

Ausschließlich gesetzliche Pflegeleistungen

  • Gesetzlicher Beitrag von 2,05 Prozent des versicherungspflichtigen Entgelts
  • Pflegesachleistungen bis maximal 1.550 Euro pro Monat

Das Antragsverfahren

  • Online-Antrag auf der Internetseite verfügbar
  • Bei Bedarf persönliche Beratung vor Ort

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Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung bietet im Leistungsfall nur eine rudimentäre Absicherung. Eine ergänzende Vorsorge ist dringend notwendig. Die passende Pflegeversicherung kann im Online-Rechner überprüft und berechnet werden. Er wird mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

 


 

Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) ist am Standort Bremen die am stärksten vertretene gesetzliche Krankenkasse. Wer sich über die Leistungen und über die Beantragung von Pflegegeld im Umkreis Bremen informieren will, ist mit der Internetzpräsenz der AOK gut beraten. Dort sorgt ein eigenes Kapitel rund um die Pflege für einen schnellen und doch fundierten Überblick. Die Beitragsberechnung und das Antragsverfahren laufen bei der AOK in Bremen wie bei jeder anderen Allgemeinen Ortskrankenkasse auch ab.

Anbieter

Versicherte bevorzugen die persönliche Betreuung vor Ort und setzen deshalb auf eine Krankenkasse, die mit ihrem Filialservice eine Beratung bietet. Während viele andere Kassen ausschließlich telefonisch oder online vertreten sind, punktet die AOK durch ihren persönlichen Filialservice. Er steht auch zur Verfügung, wenn einmal Schwierigkeiten bei der Antragstellung oder bei der Genehmigung von Leistungen entstehen. Wer Pflegegeld beantragen in Bremen will, wirft einen ausführlichen Blick auf die Internetseite der AOK vor Ort. Dort findet man in einem eigenen Kapitel zur Pflege zunächst einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung. Das Antragsverfahren ist genau beschrieben, auch werden Broschüren und Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Wer bei einer anderen gesetzlichen Kasse pflichtversichert ist in der Pflegeversicherung, hat die Wahl, bei seiner Kasse nach alternativen Informationen zu fragen.

Ausschließlich gesetzliche Pflegeleistungen

Als Versicherer ist die AOK auf Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung konzentriert. Wahltarife oder Zusatztarife bietet die AOK im Bereich der Pflegeversicherung nicht an. Mit einem Beitragssatz von 2,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts sowie einem Zuschlag von 0,25 Prozent für Kinderlose entspricht der Beitragssatz der AOK in Bremen den gesetzlich vorgeschriebenen Beiträgen. Wer Pflegegeld beantragen Bremen will, sollte seine Ansprüche aus der Pflege-Pflichtversicherung kennen. Sie belaufen sich im Jahr 2013 auf 450 Euro für Pflegesachleistungen in Pflegestufe Eins, auf 1.100 Euro in Pflegestufe Zwei und auf 1.550 Euro in Pflegestufe Drei. Natürlich sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nur eine Basisabsicherung, die unbedingt um eine zusätzliche private Versicherung ergänzt werden muss. Dennoch sollte man wissen, wie man ein Pflegegeld beantragen in Bremen kann, denn wenn der Leistungsfall eintritt, ist es meist zu spät, mit aufwändigen Recherchen herauszufinden, welche Schritte nötig sind.

Das Antragsverfahren

Die AOK Bremen hat einen Antrag für Pflegeleistungen auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Wer Pflegegeld beantragen in Bremen will, druckt sich diesen Antrag aus, füllt ihn aus und reicht ihn unterschrieben bei der Kasse ein. Hinzu kommen die Unterlagen, welche zur Prüfung des Anspruchs nötig sind. Die AOK vor Ort sagt eine schnelle Prüfung des Antrags zu. Das ist für Versicherte angenehm, denn wenn der Leistungsfall eintritt, ist Eile geboten. Will man ein Pflegegeld beantragen in Bremen, kann man sich auch an die Filialen der Kasse im Umkreis wenden. Dort werden Fragen persönlich beantwortet, man erhält Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrags, und es gibt eine umfassende Unterstützung bei allen anderen Fragen, die im Zusammenhang mit der Pflege-Pflichtversicherung aufkommen.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Pflegeversicherung der AOK ist lediglich eine Pflichtversicherung mit rudimentären Leistungen. Will man Pflegegeld beantragen in Bremen, stellt man schnell fest, dass die monatlichen Zahlungen kaum ausreichen, um eine ambulante oder eine stationäre Pflege zu zahlen. Deshalb ist eine ergänzende private Pflegeversicherung unabdingbar, sie kann auch staatlich gefördert sein. Auf der Suche nach der passenden Ergänzungsversicherung ist ein Tarifvergleich sehr wichtig. Er identifiziert die Tarife mit den besten Leistungen und den günstigsten Leistungen, denn auch wenn der gesetzliche Beitrag zur Pflichtversicherung nur mit 2,05 Prozent belastet wird, soll die private Pflegeversicherung nicht unnötig teuer sein. Ein Online-Vergleich hilft, den passenden Tarif für die private Absicherung zu finden. Er wird mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich