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Pflegestufen Zeitaufwand

Sowohl für die Vergabe einer Pflegestufe, als auch für die Höhe des Pflegegeldes ist der Zeitaufwand bei der Pflege ein entscheidender Faktor.

Zeitaufwand

  • spielt bei der Einstufung in eine Pflegestufe ein große Rolle
  • gemessen wird der minutengenaue Zeitaufwand für jede einzelnen Pflegetätigkeit

Faktoren zur Vergabe einer Pflegestufe

  • Hilfebedarf in der Grundpflege
  • zeitlicher Aufwand des Hilfebedarfs pro Tag

Pflegestufe 1

  • täglicher Hilfebedarf mindestens 90 Minuten – davon 45 Minuten bei der Grundpflege

Pflegestufe 2

  • täglicher Pflegebedarf von mindestens 3 Stunden in der Grundpflege

Pflegestufe 3

  • mindestens 5 Stunden täglich Hilfebedarf, davon 4 Stunden bei der Grundpflege

Pflegetagebuch als Nachweis des Zeitaufwandes

  • Auflistung jeder Tätigkeit im Rahmen der Pflege
  • minutengenaue Auflistung
  • mit Angabe der genauen Uhrzeit
  • Vordrucke unter http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landesstelle/02%20die%20Landesstelle/Veroeffentlichungen/Fachartikel%20der%20Landesstelle/Pflegetagebuch.pdf

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Der Anschluss eine Pflegezusatzversicherung ist ratsam, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf unseren seiteninternen Vergleichsrechner. Er berechnet die besten und günstigsten Tarife für Sie. Anschließend kann auf Wunsch ein Onlinevertrag abgeschlossen werden.

Sowohl für die Vergabe einer Pflegestufe, als auch für die Höhe des Pflegegeldes ist der Zeitaufwand bei der Pflege ein entscheidender Faktor.

Zeitaufwand

  • spielt bei der Einstufung in eine Pflegestufe ein große Rolle
  • gemessen wird der minutengenaue Zeitaufwand für jede einzelnen Pflegetätigkeit

Faktoren zur Vergabe einer Pflegestufe

  • Hilfebedarf in der Grundpflege
  • zeitlicher Aufwand des Hilfebedarfs pro Tag

Pflegestufe 1

  • täglicher Hilfebedarf mindestens 90 Minuten – davon 45 Minuten bei der Grundpflege

Pflegestufe 2

  • täglicher Pflegebedarf von mindestens 3 Stunden in der Grundpflege

Pflegestufe 3

  • mindestens 5 Stunden täglich Hilfebedarf, davon 4 Stunden bei der Grundpflege

Pflegetagebuch als Nachweis des Zeitaufwandes

  • Auflistung jeder Tätigkeit im Rahmen der Pflege
  • minutengenaue Auflistung
  • mit Angabe der genauen Uhrzeit
  • Vordrucke unter http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landesstelle/02%20die%20Landesstelle/Veroeffentlichungen/Fachartikel%20der%20Landesstelle/Pflegetagebuch.pdf

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Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung gibt es nur dann, wenn eine Pflegestufe vorhanden ist. Über die Einstufung in Pflegestufen wird die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit geregelt. Ein wesentliche Faktoren zur Festlegung der Pflegestufen sind Zeitaufwand und Art des Hilfebedarfs.

Pflegestufen und Zeitaufwand

Über die Zuweisung einer Pflegestufe wird der Leistungsanspruch aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung bedarfsgerecht geregelt. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit stehen dazu die Pflegestufen 1 bis 3 sowie die Pflegestufe 0 als Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen zur Verfügung. Die Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden und ist zwingend notwendig, wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Besteht eine private Pflegezusatzpflegeversicherung ist ebenfalls der Nachweis einer Pflegestufe zum Erhalt von Versicherungsleistungen notwendig. Die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe nimmt die gesetzliche Krankenkasse vor. Als Grundlage dient ein Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Dieser überprüft vor Ort die Schwere der Pflegebedürftigkeit und beurteilt diese anhand mehrerer Kriterien. So ist für die Zuweisung einer Pflegestufe der Zeitaufwand der benötigten Hilfe in der Grundpflege von wesentlicher Bedeutung. Zur Einstufung gibt es für alle Pflegestufen Zeitorientierungswerte. Bewegt sich der Pflegeaufwand innerhalb eines bestimmten Zeitfensters, erhält der Pflegebedürftige die entsprechende Pflegestufe. Die veranschlagte Pflegezeit ist je Pflegestufe gestaffelt. So steigen mit der Pflegestufe die Zeitorientierungswerte. Das bedeutet, je höher die Pflegestufe, desto höher muss der Zeitaufwand für die tägliche Grundpflege sein.

Pflegestufen und Grundpflege

Entscheidend für die Einstufung in eine Pflegestufe ist der Zeitbedarf für die Grundpflege. Zur Grundpflege gehören alltägliche Verrichtungen aus den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Zur Mobilität zählen das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, das An- und Ausziehen der Bekleidung, Stehen und Gehen im Allgemeinen sowie das Aufsuchen und Verlassen der Wohnung. Das Kriterium Ernährung umfasst die mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung. Zur Körperpflege werden Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege, Rasieren und Kämmen sowie die Darm- und Blasenentleerung gezählt. Um den benötigten Pflegebedarf einer bestimmten Pflegestufe zuzuordnen, gibt es in jeder Pflegestufe Zeitkorridore, in deren Rahmen der Zeitaufwand für die benötigte Hilfe liegen muss.

Die einzelnen Pflegestufen und Zeiten

Zur Einstufung in eine der Pflegestufen stehen die regulären Pflegestufen 1 bis 3 sowie die Pflegestufe 0 zur Verfügung. Bei der Vergabe der einzelnen Pflegestufen sind Pflegezeiten und Art der Verrichtungen wichtig. Die Pflegestufe 0 wird oftmals als eine Art von Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen bezeichnet. Pflegestufe 0 wird vergeben, wenn die Voraussetzungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 noch nicht erfüllt sind, aber dennoch ein Pflegebedarf besteht. Um die Pflegestufe 1 zu erhalten, muss ein täglicher Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten bestehen. Davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Die Pflegestufe 1 gilt damit für einen erheblichen Pflegebedarf. Wird der Mindestzeitbedarf für die erste Pflegestufe von 90 Minuten noch nicht erreicht, ist die Vergabe der Pflegestufe 0 möglich. Pflegestufe 2 gilt für schwer pflegebedürftige Menschen. Zum Erhalt der Pflegestufe 2 ist ein täglicher Pflegebedarf in mindestens 3 Verrichtungen aus der Grundpflege mit einem Mindestzeitaufwand von 3 Stunden pro Tag notwendig. Die Pflegestufe 3 wird an Schwerstpflegebedürftige vergeben. Zum Erhalt dieser Pflegestufe ist ein Pflegebedarf rund um die Uhr, also auch nachts, notwendig. Dieser muss pro Tag mindestens 5 Stunden umfassen, wovon mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.

Ein Pflegetagebuch ist hilfreich

Zum Erhalt einer der Pflegestufen sind die Zeiten des täglichen Pflegebedarfs entscheidend. Um auf die Begutachtung der Pflegesituation durch den MDK gut vorbereitet zu sein, ist es ratsam ein Pflegetagebuch zu führen, sobald ein Antrag auf Einstufung gestellt wurde. Ein Pflegetagebuch sollte mindestens 1 Woche genau geführt werden, denn so erhält der MDK für sein Gutachten einen guten Einblick in den tatsächlichen Zeitaufwand. In einem Pflegetagebuch werden alle pflegerischen Verrichtungen nach Uhrzeit und minutengenau erfasst. So kann letztendlich der Pflegeaufwand für die Einstufung in eine der Pflegestufen nach Minuten genau berechnet werden. Bei der Vergabe einer der Pflegestufen können Pflegeminuten extrem wichtig sein. Unter Umständen können nur wenige Minuten mehr oder weniger bei der täglichen Pflege die Pflegestufe beeinflussen und damit auch zu höheren oder niedrigeren Leistungen aus der Pflegeversicherung führen. Das liegt daran, das die Pflegeversicherung Zeitkorridore in jeder Pflegestufe zugrunde liegt, sodass beim realen Zeitaufwand innerhalb einer Pflegestufe ein gewisser Spielraum vorhanden ist.

Ein Pflegetagebuch führen

Zum Erhalt einer Pflegestufe sind die Minuten des gesamten täglichen Pflegebedarfs sowie die Minuten des Pflegebedarfs in der Grundpflege entscheidend, denn für die Pflegestufen ist der Aufwand der benötigten Pflege entscheidend. Auch das Gutachten des MDK beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erfassung der notwendigen Hilfe und Unterstützung bei allen alltäglichen Verrichtungen sowie des dazu notwendigen Zeitaufwandes. In einem Pflegetagebuch wird prinzipiell nichts anderes erfasst. In sogenannten Zeitaufwand-Tabellen wird, unterteilt in die einzelnen Verrichtungen der Grundpflege sowie weiteren Hilfeleistungen, minutengenau und unter Angabe der genauen Uhrzeit jede Pflegeaktivität erfasst. Vordrucke eines Pflegetagebuches sind in der Regel bei der gesetzlichen Krankenkasse oder auch online erhältlich. So kann beispielsweise bei der Landesstelle Pflegender Angehörige Nordrhein Westfalen unter http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landesstelle/02%20die%20Landesstelle/Veroeffentlichungen/Fachartikel%20der%20Landesstelle/Pflegetagebuch.pdf ein solcher Vordruck heruntergeladen werden. Prinzipiell kann ein Pflegetagebuch jedoch auch ohne speziellen Vordruck geführt werden. Wichtig ist nur die minutengenaue Erfassung aller notwendigen Pflegeverrichtungen.

Auch zum Erhalt von Pflegegeld sind Zeiten wichtig

Die Einstufung in eine der Pflegestufen bestimmt letztendlich die Höhe der Pflegeleistungen. Insofern sind auch für das Pflegegeld die Minuten der Pflegeverrichtungen wichtig. Auf Basis des MDK Gutachtens vergibt die gesetzliche Pflegeversicherung eine Pflegestufe. Zur Bestimmung der Pflegestufen wird eine Zeitaufwand-Tabelle zugrunde gelegt und der vorliegende Pflegebedarf im Einzelfall damit verglichen. Es ist also entscheidend bei der Vergabe einer der Pflegestufen wieviel Minuten Hilfe bei den einzelnen Verrichtungen benötigt wird. Die Leistungen der gesetzlichen und auch der privaten Pflegeversicherung richten sich in ihrer Höhe nach der Höhe der Pflegestufe.

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Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner berechnen Sie die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit der Tarifberechnung zu beginnen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen Onlinevertrag abzuschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich