Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Pflegestufen Musterbeispiele für die Stufen

  • Es gibt drei Pflegestufen
  • Pflegestufen dienen dazu, um Leistungen der Versicherung zu ermitteln
  • Pflegestufen-Einstufung erfolgt durch einen Gutachter
  • Je höher die Pflegestufe, desto mehr Leistungen werden gezahlt

Was zählt zur Grundpflege

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • An- und Entkleiden

Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 1

  • Pflegegeld: 235 Euro monatlich oder Sachleistungen 400 Euro monatlich
  • Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige: 235 Euro monatlich
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 450 Euro monatlich
  • Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
  • Vollstationäre Langzeitpflege: 1023 Euro monatlich

Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 2

  • Pflegegeld: 440 Euro monatlich oder Sachleistungen 1100 Euro monatlich
  • Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige:440 Euro monatlich
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 1100 Euro monatlich
  • Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
  • Vollstationäre Langzeitpflege: 1279 Euro monatlich

Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 3

  • Pflegegeld: 700 Euro monatlich oder Sachleistungen 1550 Euro (3+ 1918 Euro) monatlich
  • Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige:700 Euro monatlich
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 1550 Euro monatlich
  • Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
  • Vollstationäre Langzeitpflege: 1550 Euro monatlich

Pflegegeld jetzt berechnen

Um Ihr Pflegegeld jetzt zu berechnen, klicken Sie auf den unten stehenden Button und ermitteln Sie so, ob und in welchem Umfang eine private Vorsorge vielleicht angebracht wäre.

  • Es gibt drei Pflegestufen
  • Pflegestufen dienen dazu, um Leistungen der Versicherung zu ermitteln
  • Pflegestufen-Einstufung erfolgt durch einen Gutachter
  • Je höher die Pflegestufe, desto mehr Leistungen werden gezahlt

Was zählt zur Grundpflege

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • An- und Entkleiden

Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 1

  • Pflegegeld: 235 Euro monatlich oder Sachleistungen 400 Euro monatlich
  • Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige: 235 Euro monatlich
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 450 Euro monatlich
  • Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
  • Vollstationäre Langzeitpflege: 1023 Euro monatlich

Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 2

  • Pflegegeld: 440 Euro monatlich oder Sachleistungen 1100 Euro monatlich
  • Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige:440 Euro monatlich
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 1100 Euro monatlich
  • Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
  • Vollstationäre Langzeitpflege: 1279 Euro monatlich

Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 3

  • Pflegegeld: 700 Euro monatlich oder Sachleistungen 1550 Euro (3+ 1918 Euro) monatlich
  • Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige:700 Euro monatlich
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 1550 Euro monatlich
  • Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
  • Vollstationäre Langzeitpflege: 1550 Euro monatlich

Pflegegeld jetzt berechnen

Um Ihr Pflegegeld jetzt zu berechnen, klicken Sie auf den unten stehenden Button und ermitteln Sie so, ob und in welchem Umfang eine private Vorsorge vielleicht angebracht wäre.

 


 

Um ermessen zu können, wie viele Leistungen eine Person von der Pflegeversicherung zu bekommen hat, wird ein Gutachter damit beauftragt, diese in eine der drei Pflegestufen einzuordnen. Je mehr Pflege man benötigt, desto mehr Geld als Pflegeversicherung Leistung. Für die Pflegestufe 1 muss die Grundpflege mindestens 46 Minuten betragen und die Gesamtpflege zumindest 90 Minuten. Zudem müssen mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege täglich durchgeführt werden. Man gilt in diesem Fall auch als „erheblich pflegebedürftig“. Für die Pflegestufe 2, in der man als „schwer pflegebedürfig“ bezeichnet wird, beträgt die Zeit für die Grundpflege wenigstens 120 Minuten. Für die Gesamtpflege müssen zumindest 180 Minuten aufgewendet werden. Es sind mindestens drei Verrichtungen täglich durchzuführen. In der Pflegestufe 3 ist man „schwerstpflegebedürftig“. Für die Grundpflege sind wenigstens 240 Minuten aufzuwenden. Die Gesamtpflege beträgt zumindest 300 Minuten. Es besteht zudem ein Hilfebedarf rund um die Uhr.

Was zählt zur Grundpflege

Um selbst einschätzen zu können, welche Pflegeversicherung Leistungen man in welchem Umstand bekommen kann, ist die Grundpflege also von entscheidender Bedeutung. Zu dieser zählen die Körperpflege, die Ernährung sowie die Mobilität (z.B. das Umlagern oder das zu Bett bringen). Hinzu kommen das An- und Entkleiden sowie das Treppensteigen. Je nach dem Umfang der Hilfe, die bei den einzelnen Tätigkeiten gewährt werden muss, entscheidet der Gutachter darüber, wie viele Minuten Pflegezeit er berechnet. Muss man beispielsweise nur beim Jackeanziehen helfen, so wird hierfür eine Minute Grundpflege für das An- und Entkleiden berechnet.

Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 1

In der Pflegestufe 1 kann man ein Pflegegeld in der Höhe von monatlich 235 Euro oder Pflegesachleistungen in der Höhe von monatlich 435 Euro erhalten. Für die Pflegevertretung durch einen Pflegedienst werden monatlich 1550 Euro gezahlt. Stammt die Pflege von nahen Angehörigen, zahlt die Pflegeversicherung Leistungen in der Höhe von 235 Euro. Für eine teilstationäre Tages- und Nachtpflege werden 450 Euro gezahlt. Für eine vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr) zahlt die Pflegeversicherung 1550 Euro. Für eine Langzeitpflege zahlt sie 1023 Euro monatlich. Um in der Stufe 1 die Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele zu verdeutlichen, empfehlen sich folgende Szenarien: Ein pflegebedürftiger Mann lebt zu Hause: Er kann über ein Pflegegeld in Höhe von 235 Euro selbst entscheiden, wie er gepflegt werden soll. Übernehmen Angehörige die Pflege, erhalten sie den Betrag. Macht den Job ein Pflegedienst, so bekommt er 1550 Euro. Muss der Mann jedoch in einer professionellen Einrichtung (z.B. Pflegeheim, Krankenhaus) teilweise oder ganz versorgt werden, fließt das Geld an die Einrichtung. Die Höhe des Geldes bemisst sich nach dem Umfang der Pflege sowie der Länge des Aufenthalts. Für eine kurze Intensivpflege wird dabei mehr gezahlt als für eine dauerhafte vollstationäre Pflege.

Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 2

In der Pflegestufe 2 beträgt das monatliche Pflegegeld 440 Euro monatlich. Alternativ können Pflegesachleistungen in Höhe von 1100 Euro monatlich in Anspruch genommen werden. Bei einer professionellen Pflegevertretung fließen 1550 Euro, nahe Angehörige erhalten das Pflegegeld. Für die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege werden 1100 Euro gezahlt. Für eine vollstationäre Kurzzeitpflege fließen 1550 Euro. Für eine Langzeitpflege werden 1279 Euro monatlich gezahlt. Die beispielhaften Szenarien bleiben identisch wie in der Pflegestufe 1 erläutert.

Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 3

Das Pflegegeld in der Pflegestufe 3 beträgt monatlich 700 Euro. Diesen Betrag erhalten auch nahe Angehörige, sollten sie die Pflegevertretung übernehmen. Die alternativen Sachleistungen werden bis zu einer Summe von 1550 Euro monatlich bezahlt. Im Härtefall (3+) belaufen sie sich auf 1918 Euro. Für eine professionelle Pflegevertretung durch einen Pflegedienst werden 1550 Euro monatlich gezahlt. Für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege fließen 1550 Euro. Für eine vollstationäre Kurzzeitpflege wird der gleiche Betrag gezahlt. Dies gilt auch für eine dauerhafte vollstationäre Pflege. Die beispielhaften Szenarien bleiben identisch wie bei der Pflegestufe 1.

Pflegegeld jetzt berechnen

Wenn Sie genau wissen möchten, wie viel Geld Ihnen oder einem Angehörigen zustehen und wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, wie viel Sie noch durch eine private Pflegeversicherung aufstocken könnten, berechnen Sie die Summen jetzt hier. Klicken Sie hierfür einfach auf den folgenden Button.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich