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Pflegestufen bei Osteoporose

Osteoporose gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen. Die zum Teil gravierenden Folgen der Erkrankung können die Betroffenen zum Pflegefall werden lassen. Dennoch kommt es auf den Einzelfall an, ob eine Pflegestufe anerkannt wird und damit Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.

Osteoporose – eine Erkrankung mit schlimmen Folgen

  • eine der zehn häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit
  • es kommt zu einem stetigen Abbau der Knochensubstanz
  • mögliche Folgen: Knochenbrüche, Operationen, lange Zeiten der Bettlägerigkeit, dauerhafte Pflegebedürftigkeit

Pflegestufen bei Osteoporose

  • nur bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einstufung in eine Pflegestufe
  • Einstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden
  • gesetzliche Pflegeversicherung nimmt die Einstufung vor
  • Einstufung erfolgt auf der Grundlage eines MDK Gutachten

relevante Kriterien zur Gutachtenerstellung des MDK

  • die Häufigkeit und Intensität des Pflegebedarfs wird in verschiedenen Kategorien überprüft
  • Kategorie der Grundversorgung: Mobilität, Ernährung, Körperpflege
  • Kategorie der hauswirtschaftlichen Versorgung: alle Aktivitäten zur Haushaltsführung

Erhöhung der Pflegestufe

  • bei zunehmender Pflegebedürftigkeit kann ein Antrag auf Erhöhung einer bereits bestehenden Pflegestufe gestellt werden

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Auf eine Pflegezusatzversicherung sollte nicht verzichtet werden, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Daher lohnt sich ein Tarifvergleich mit dem seiteninternen Vergleichsrechner. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“, um die besten Pflegeversicherungstarife zu ermitteln. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung Ihrer Wahl direkt online abzuschließen.

Osteoporose gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen. Die zum Teil gravierenden Folgen der Erkrankung können die Betroffenen zum Pflegefall werden lassen. Dennoch kommt es auf den Einzelfall an, ob eine Pflegestufe anerkannt wird und damit Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.

Osteoporose – eine Erkrankung mit schlimmen Folgen

  • eine der zehn häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit
  • es kommt zu einem stetigen Abbau der Knochensubstanz
  • mögliche Folgen: Knochenbrüche, Operationen, lange Zeiten der Bettlägerigkeit, dauerhafte Pflegebedürftigkeit

Pflegestufen bei Osteoporose

  • nur bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einstufung in eine Pflegestufe
  • Einstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden
  • gesetzliche Pflegeversicherung nimmt die Einstufung vor
  • Einstufung erfolgt auf der Grundlage eines MDK Gutachten

relevante Kriterien zur Gutachtenerstellung des MDK

  • die Häufigkeit und Intensität des Pflegebedarfs wird in verschiedenen Kategorien überprüft
  • Kategorie der Grundversorgung: Mobilität, Ernährung, Körperpflege
  • Kategorie der hauswirtschaftlichen Versorgung: alle Aktivitäten zur Haushaltsführung

Erhöhung der Pflegestufe

  • bei zunehmender Pflegebedürftigkeit kann ein Antrag auf Erhöhung einer bereits bestehenden Pflegestufe gestellt werden

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Die Osteoporose gehört zu den zehn häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit. Osteoporose kann zum Teil fatale Folgen nach sich ziehen, sodass die betroffenen Patienten nicht selten zum Pflegefall werden. Die Einstufung in eine der Pflegestufen bei Osteoporose ist daher keine Seltenheit.

Osteoporose – chronische Erkrankung mit fatalen Folgen

Mit Osteoporose wird ein schleichender Abbau der Knochensubstanz bezeichnet. Laut WHO gehört die Osteoporose zu den zehn häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit. Allein in Deutschland leiden rund acht Millionen Menschen an dieser Krankheit. Meist sind Frauen von der Osteoporose betroffen, doch auch Männer können darunter leiden. Die Osteoporose gehört zu den typischen Alterserkrankungen. Das bedeutet, am häufigsten erkranken Frauen ab dem 50. Lebensjahr nach den Wechseljahren. Ein Fortschreiten der Osteoporose hat meist furchtbare Folgen für die Betroffenen – Knochenbrüche, zahlreiche Operationen, lange Zeiten der Bettlägerigkeit und schließlich eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit. Daher ist die Einstufung in eine der Pflegestufen bei Osteoporose ist keine Seltenheit. Dennoch ist die Erkrankung an sich noch kein Grund, eine Pflegestufe zu erhalten.

Pflegestufen für Osteoporosekranke

Eine Erkrankung an Osteoporose bedeutet nicht zwangsläufig, dass in jedem Fall eine der Pflegestufen bei Osteoporose anerkannt wird. Um in eine Pflegestufe eingestuft zu werden, muss nachweislich eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorhanden sein. Kaum ein Osteoporose-Patient kommt mit zunehmendem Alter an immer neuen Knochenbrüchen und damit verbundenen langen Zeiten der Bettlägerigkeit vorbei. Dennoch werden Pflegestufen bei Osteoporose nur dann anerkannt, wenn eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit eintritt und nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich der Zustand des Patienten auf lange Sicht hin verbessert und ein Leben ohne fremde Hilfe wieder möglich ist. Eine Pflegestufe wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung vergeben. Wird ein Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe gestellt, begutachtet der MDK zunächst die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Anhand dieses Gutachtens nimmt die Pflegeversicherung dann die Einstufung in eine der Pflegestufen vor und bewilligt auf Antrag auch Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Nach welchen Kriterien wird ein MDK Gutachten erstellt?

Der MDK begutachtet die Schwere der Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit. Ob ein Unfall oder welche Erkrankung letztendlich dafür verantwortlich ist, dass der Antragssteller Hilfe benötigt, spielt also keine Rolle. Entscheidend ist stattdessen die Häufigkeit der benötigten Hilfe bei der sogenannten Grundversorgung und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Grundversorgung ist in drei Kategorien unterteilt – Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Die hauswirtschaftliche Versorgung bezieht sich auf alle Aktivitäten, die zum Führen eines Haushaltes notwendig sind – also Kochen, Putzen, Waschen etc. Die Häufigkeit und Intensität der benötigten Hilfe ist entscheidend für die Einstufung in eine der Pflegestufen bei Osteoporose und auch jeder anderen Ursache für die Pflegebedürftigkeit.

Die Pflegestufe kann sich im Verlauf der Erkrankung erhöhen

Gerade bei Osteoporosepatienten kommt es nicht selten vor, dass sich der Allgemeinzustand im Verlauf der Erkrankung verschlechtert. Daher sind die Pflegestufen bei Osteoporose und auch anderen Ursachen für die Pflegebedürftigkeit nicht durch die Ersteinstufung für alle Zeiten festgelegt. Wird ein Osteoporosekranker zunächst in die Pflegestufe I eingestuft, wird ihm damit eine erhebliche Pflegebedürftigkeit attestiert. Verschlechtert sich der Zustand des Patienten im Laufe der Zeit und der Pflegebedarf steigt entsprechend an, kann ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Die Pflegebedürftigkeit wird in diesem Fall erneut durch den MDK überprüft und der Antragsteller wird in eine höhere Pflegestufe eingestuft. Mit der Höherstufung steigen dann auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Es lohnt sich daher, einen Antrag auf Höherstufung zu stellen, sobald der Pflegebedarf größer wird. Die Pflegestufe ist nicht nur für die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entscheidend. Auch bei Pflegezusatzversicherungen orientiert sich die Leistungshöhe an der Einstufung der Pflegestufe.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Damit im Pflegefall nicht ein großer Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche gezahlt werden muss, ist der Abschluss eine Pflegezusatzversicherung empfehlenswert. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem Vergleichsrechner die besten und preisgünstigsten Tarife zur Pflegeversicherung. Im Anschluss an den Tarifvergleich ist ein Onlineabschluss einer Pflegezusatzversicherung möglich.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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