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Pflegestufe zusätzliche Betreuungsleistung

Unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt die Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungsleistungen. Diese können auch ohne Pflegestufe bezogen werden.

Leistungen der Pflegeversicherung

  • Pflegegeld – bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Sachleistung – bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Sachleistung – bei teilstationärer Pflege
  • Sachleistung – bei vollstationärer Pflege
  • Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung – bei kombinierter Pflege
  • zusätzliche Betreuungsleistung – bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Bedingungen zum Erhalt von zusätzlichen Betreuungsleistungen

  • Erhalt ohne Pflegestufe möglich
  • Erhalt zusätzlich zu den regulären Leistungen bei Vorlage einer Pflegestufe
  • Leistungen müssen beantragt werden
  • eingeschränkte Alltagskompetenz muss durch ein MDK-Gutachten nachgewiesen werden
  • mindestens 2 Begutachtungskriterien müssen erfüllt sein

mögliche Kriterien für eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz

  • unkontrolliertes Verlassen der Wohnung
  • Verursachen oder Verkennen gefährlicher Situationen
  • unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen
  • aggressives Verhalten
  • unangebrachtes Verhalten
  • Unfähigkeit zur Wahrnehmung eigener Befindlichkeiten
  • Unfähigkeit zur Kooperation bei therapeutischen Maßnahmen
  • Hirnfunktionsstörungen
  • fehlender Tag-und-Nacht-Rhythmus
  • Verkennen von Alltagssituationen
  • Labilität
  • Niedergeschlagenheit, Hilflosigkeit

Höhe der zusätzlichen Leistungen

  • Pflegestufe 0 – Betreuungsleistung 100 Euro, als Pflegegeld 120 Euro, als Sachleistung 225 Euro
  • Pflegestufe 1 – zusätzliche Betreuungsleistung 100 Euro, Pflegegelderhöhung 70 Euro, Erhöhung der Sachleistungen 225 Euro
  • Pflegestufe 1 – zusätzliche Betreuungsleistung 100 Euro, Pflegegelderhöhung 80 Euro, Erhöhung der Sachleistungen 150 Euro
  • Pflegestufe 3 – zusätzliche Betreuungsleistung 100 Euro, keine Erhöhung des Pflegegeldes oder von Sachleistungen

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die besten und günstigsten Tarife zur Pflegezusatzversicherung berechnet unser seiteninterner Tarifrechner innerhalb weniger Minuten. Nach dem umfassenden Überblick über die besten Pflegezusatzversicherungen können Sie auf Wunsch direkt einen Vertragsabschluss tätigen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und beginnen Sie mit der Tarifberechnung.

Unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt die Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungsleistungen. Diese können auch ohne Pflegestufe bezogen werden.

Leistungen der Pflegeversicherung

  • Pflegegeld – bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Sachleistung – bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Sachleistung – bei teilstationärer Pflege
  • Sachleistung – bei vollstationärer Pflege
  • Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung – bei kombinierter Pflege
  • zusätzliche Betreuungsleistung – bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Bedingungen zum Erhalt von zusätzlichen Betreuungsleistungen

  • Erhalt ohne Pflegestufe möglich
  • Erhalt zusätzlich zu den regulären Leistungen bei Vorlage einer Pflegestufe
  • Leistungen müssen beantragt werden
  • eingeschränkte Alltagskompetenz muss durch ein MDK-Gutachten nachgewiesen werden
  • mindestens 2 Begutachtungskriterien müssen erfüllt sein

mögliche Kriterien für eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz

  • unkontrolliertes Verlassen der Wohnung
  • Verursachen oder Verkennen gefährlicher Situationen
  • unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen
  • aggressives Verhalten
  • unangebrachtes Verhalten
  • Unfähigkeit zur Wahrnehmung eigener Befindlichkeiten
  • Unfähigkeit zur Kooperation bei therapeutischen Maßnahmen
  • Hirnfunktionsstörungen
  • fehlender Tag-und-Nacht-Rhythmus
  • Verkennen von Alltagssituationen
  • Labilität
  • Niedergeschlagenheit, Hilflosigkeit

Höhe der zusätzlichen Leistungen

  • Pflegestufe 0 – Betreuungsleistung 100 Euro, als Pflegegeld 120 Euro, als Sachleistung 225 Euro
  • Pflegestufe 1 – zusätzliche Betreuungsleistung 100 Euro, Pflegegelderhöhung 70 Euro, Erhöhung der Sachleistungen 225 Euro
  • Pflegestufe 1 – zusätzliche Betreuungsleistung 100 Euro, Pflegegelderhöhung 80 Euro, Erhöhung der Sachleistungen 150 Euro
  • Pflegestufe 3 – zusätzliche Betreuungsleistung 100 Euro, keine Erhöhung des Pflegegeldes oder von Sachleistungen

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Die gesetzliche Pflegeversicherung soll für eine allgemeine Grundabsicherung im Pflegefall sorgen. Daher haben Menschen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf Anspruch auf ergänzende Leistungen der Pflegeversicherung zur zusätzlichen Betreuung.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll im Rahmen der Sozialversicherungen für eine allgemeine Grundabsicherung im Pflegefall sorgen. Die Höhe der Leistungen hängt von der bestehenden Pflegestufe ab. In erster Linie beziehen sich die Leistungen der Pflegeversicherung auf die Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher Erkrankungen und Behinderungen sowie nach Unfällen. Doch demenzbedingte Ausfälle, psychische Erkrankungen oder geistige Behinderungen können oftmals einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf erfordern. In diesen Fällen bietet die Pflegeversicherung ergänzende Leistungen für die allgemeine Betreuung an.

Wer bekommt ergänzende Leistungen der Pflegeversicherung?

Zusätzliche Betreuungsleistungen können alle mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten. Zusätzlich zu den normalen Leistungen der Pflegeversicherung können zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden und so die regulären Leistungen aufstocken und erweitern. Aber auch ohne Erhalt regulärer Leistungen aus der Pflegeversicherung und damit ganz ohne Pflegestufe kann eine zusätzliche Betreuungsleistung von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt werden.

Pflegestufen und zusätzliche Betreuungsleistung

Grundsätzlich ist zum Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung als zusätzliche Betreuungsleistungen keine Pflegestufe notwendig. Das heißt, auch ohne den Erhalt von Pflegegeld können Zusatzleistungen in Form einer Betreuungsleistung bei der gesetzlichen Pflegekasse beantragt werden. Menschen, die die Bedingungen zum Erhalt einer Pflegestufe nicht oder noch nicht erfüllen, werden zum Erhalt dieser Sonderleistungen in die Pflegestufe 0 eingestuft. Die Pflegestufe 0 ist streng genommen keine richtige Pflegestufe. Zum Erhalt der Pflegestufe 1 – der geringsten Pflegestufe – ist ein mindestens 90 minütiger Pflegebedarf täglich notwendig. Davon müssen mindestens 45 Minuten für die Grundpflege benötigt werden. Erfüllt der Pflegebedarf diese Grundvoraussetzungen nicht, liegt aber dennoch eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vor, erhält der Betroffene die Pflegestufe 0 und kann somit ohne Einstufung in eine der richtigen Pflegestufen eine zusätzliche Betreuungsleistung von der Pflegekasse erhalten.

Was ist eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz?

Um von der Pflegeversicherung ergänzende Leistungen für die allgemeine Betreuung zu erhalten, muss eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegen. Der MDK muss genau wie zum Erhalt von Pflegegeld für eine zusätzliche Betreuungsleistung vorab ein Gutachten zur Einstufung in eine Pflegestufe erstellen. Werden die Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufen 1 bis 3 nicht erfüllt, weist die Pflegeversicherung dem Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegestufe 0 zu und berechtigt ihn damit, Betreuungsleistungen zu erhalten. Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz wird anhand einiger Kriterien beurteil, die erfüllt sein müssen, um auch ohne Pflegestufe eine zusätzliche Betreuungsleistung von der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten. Dazu gehört das unkontrollierte Verlassen der Wohnung mit Weglauftendenz. Desweiteren gehören das Verursachen oder Verkennen gefährlicher Situationen (zum Beispiel im Straßenverkehr) und der unsachgemäße Umgang und Gebrauch gefährlicher Gegenstände dazu. Weitere Kriterien können sein: aggressives Verhalten (verbal und/oder tätlich), unangebrachtes Verhalten, die Unfähigkeit eigene Bedürfnisse wahrzunehmen, Unfähigkeit zur Kooperation bei notwendigen Therapieversuchen, Störungen der Hirnfunktionen, fehlender Tag- und Nacht-Rhythmus sowie die Unfähigkeit den Tagesablauf selbständig zu strukturieren. Darüber hinaus gelten auch das Verkennen von Alltagssituationen, labiles emotionales Verhalten sowie Niedergeschlagenheit und Hilflosigkeit zu den Kriterien einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz. Zum Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung als zusätzliche Betreuungsleistungen müssen mindestens 2 Kriterien erfüllt sein.

Leistungshöhe

Unabhängig davon ob zusätzlich zum Pflegegeld eine zusätzliche Betreuungsleistung bewilligt wird oder ob ohne Anspruch auf Pflegegeld Zusatzleistungen in Form einer Betreuungsleistung empfangen werden, beträgt die Betreuungsleistung bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegestufe 0 als Pflegegeld 120 Euro monatlich, wenn mindestens 2 der offiziellen Bedingungen erfüllt sind. Alternativ können auch Sachleistungen in Höhe von 225 Euro empfangen werden. Als reine Betreuungsleistung zahlt die Pflegeversicherung 100 Euro monatlich. Besteht zusätzlich zur eingeschränkten Alltagskompetenz eine Pflegestufe vor, sind die zusätzliche Leistungen wie folgt gestaffelt: In Pflegestufe 1 erhöht sich das Pflegegeld um 70 Euro, Sachleistungen erhöhen sich um 225 Euro. Bei Pflegestufe 2 wird das Pflegegeld um 85 Euro angehoben, Sachleistungen um 150 Euro. In Pflegestufe 3 gibt es in Form von Pflegegeld oder Sachleistungen keine Erhöhung der Bezüge bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz. Allerdings ist in allen Pflegestufen der Erhalt von Leistungen als reine Betreuungsleistungen von zusätzlich 100 Euro möglich.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Um hohe Eigenkosten im Pflegefall zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner ermitteln Sie die besten und günstigsten Tarife und können im Anschluss an die Berechnung direkt eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und beginnen Sie mit dem Tarifvergleich.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich