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Pflegestufe mit Führerschein?

Menschen mit einer Pflegestufe dürfen rein rechtlich trotz Pflegebedürftigkeit ihren Führerschein weiterhin nutzen. Im Einzelfall muss jedoch genau überlegt werden, ob dies sinnvoll ist.

Rechtsgrundlage Führerschein

  • mit bestandener Führerscheinprüfung wird eine lebenslang gültige Fahrerlaubnis erteilt
  • Führerschein Probezeit – nur strengere Auflagen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung

Führerschein und Pflegestufe

  • es gibt keine Verpflichtung dazu. den Führerschein beim Erhalt einer Pflegestufe abzugeben
  • Eigen- und Fremdverantwortung sollten für den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe entscheidend sein
  • Problematik des Fahrens, wenn der Gesundheitszustand dies eigentlich nicht mehr erlaubt ist unabhängig von der Einstufung in eine Pflegestufe vorhanden
  • die Einstufungsvoraussetzungen machen es unwahrscheinlich bis unmöglich, dass Pflegebedürftige mit Pflegestufe II oder III ihre Fahrerlaubnis noch nutzen können

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Eine zusätzliche Absicherung durch eine private Pflegeversicherung ist sinnvoll. Berechnen Sie deshalb die besten und günstigsten Tarife zur Pflegezusatzversicherung mit unserem seiteninternen Tarifrechner. Nach der Berechnung haben Sie die Möglichkeit, einen Direktvertrag online abzuschließen. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Menschen mit einer Pflegestufe dürfen rein rechtlich trotz Pflegebedürftigkeit ihren Führerschein weiterhin nutzen. Im Einzelfall muss jedoch genau überlegt werden, ob dies sinnvoll ist.

Rechtsgrundlage Führerschein

  • mit bestandener Führerscheinprüfung wird eine lebenslang gültige Fahrerlaubnis erteilt
  • Führerschein Probezeit – nur strengere Auflagen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung

Führerschein und Pflegestufe

  • es gibt keine Verpflichtung dazu. den Führerschein beim Erhalt einer Pflegestufe abzugeben
  • Eigen- und Fremdverantwortung sollten für den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe entscheidend sein
  • Problematik des Fahrens, wenn der Gesundheitszustand dies eigentlich nicht mehr erlaubt ist unabhängig von der Einstufung in eine Pflegestufe vorhanden
  • die Einstufungsvoraussetzungen machen es unwahrscheinlich bis unmöglich, dass Pflegebedürftige mit Pflegestufe II oder III ihre Fahrerlaubnis noch nutzen können

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Das Leben Pflegebedürftiger ist je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit mit vielen Einschränkungen verbunden. Viele Kleinigkeiten im Alltag sind nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich. Die Einstufung in eine der Pflegestufen ist wichtig, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Doch häufig tritt die Frage auf, ob die Einstufung in eine Pflegestufe auf den Führerschein in irgendeiner Form Einfluss nimmt?

Der Führerschein wird dauerhaft erteilt

Wer in Deutschland den Führerschein macht, erhält diesen grundsätzlich auf Dauer und damit lebenslang. Für Fahranfänger gilt zwar zunächst die sogenannte Probezeit, jedoch muss der Führerschein nicht nach Ablauf der Probezeit erneuert werden. Während der Probezeit gelten nur strengere Regelungen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Verursacht der Fahranfänger während der Probezeit beispielsweise einen Unfall oder begeht eine Ordnungswidrigkeit kann es sein, dass er eine Nachschulung besuchen muss. Nach Ablauf der Probezeit darf jeder Führerscheinbesitzer die Fahrerlaubnis lebenslang nutzen. Zum Führerscheinentzug kommt es nur nach schweren Verstößen gegen die Verkehrsordnung. Dementsprechend haben Pflegestufe und Führerschein prinzipiell nichts miteinander zu tun. Das bedeutet, die Einstufung in eine Pflegestufe hat auf Führerschein und damit auf die grundsätzliche Berechtigung auch als Pflegebedürftiger ein Fahrzeug zu fahren, keinen Einfluss. Anders sieht es natürlich mit der Sinnhaftigkeit und der Eigen- und Fremdverantwortung aus, wenn trotz Pflegestufe auf den Führerschein nicht verzichtet wird.

Freiwillige Abgabe des Führerscheins

Das deutsche Gesetz sieht eine Zwangsabgabe des Führerscheins nur bei schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Ansonsten ist die Abgabe des Führerscheins eine freiwillige Angelegenheit, die jeder selbst entscheiden kann und muss. Immer wieder gibt es öffentliche Diskussionen über die Themen „Führerschein im Alter“ oder auch „Pflegestufe und Führerschein“. Wenn auch viele Argumente für eine kontrollierte Abgabe des Führerscheins ab einem gewissen Alter oder bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen sprechen, derzeit obliegt es der Eigenverantwortung und der eigenen Entscheidung jedes einzelnen, unter bestimmten Voraussetzungen den Führerschein freiwillig abzugeben. Allgemein kann nicht in jedem Fall davon ausgegangen werden, dass sich Pflegestufe und Führerschein immer und in jedem Fall ausschließen.

Pflegestufe und Führerschein – es kommt auf den Einzelfall an

Pflegestufe und Führerschein muss sich nicht in jedem Fall von vornherein ausschließen. Für fast alle Pflegebedürftige ist es äußerst wichtig, ihre Selbstständigkeit in allen Bereichen, in denen es noch möglich ist, so lange es geht zu erhalten. Dazu kann nach der Einstufung in eine Pflegestufe auch der Führerschein gehören. Es gibt durchaus pflegebedürftige Menschen, die trotz Pflegestufe den Führerschein problem- und gefahrlos behalten und nutzen können. Leider ist jedoch auch das Gegenteil gängige Praxis. Immer wieder gibt es Menschen, die eigentlich nicht mehr mit dem Auto fahren sollten, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. Nichtsdestotrotz nutzen sie den Führerschein weiterhin, weil die persönliche Einsicht zur Abgabe des Führerscheins nicht vorhanden oder ignoriert wird und es keine gesetzliche Grundlage gibt, andere und diese Menschen durch eine Zwangsabgabe der Fahrerlaubnis vor sich selbst zu schützen. Allerdings handelt es sich dabei nicht zwangsläufig um Menschen mit Pflegestufe. Letztendlich ist die Fragen nach Pflegestufe und Führerschein ein sehr sensibles Thema, das im Einzelfall hoffentlich immer richtig entschieden wird.

Spielt die Höhe der Pflegestufe für die Führerschein Nutzung eine Rolle

Es gibt keinen allgemeinen Maßstab, nach dem eine gefahrlose Nutzung des Führerscheins bis zur Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe möglich ist. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe III werden ausnahmslos nicht mehr in der Lage sein, selbstständig zu fahren. Zum Erhalt Pflegestufe III ist eine rundum Pflegebedürftigkeit, tags und nachts, Grundvoraussetzung. Unter diesen Bedingungen ist kaum davon auszugehen, dass der Pflegebedürftige noch dazu in der Lage ist, selbstständig das Haus zu verlassen und mit seinem Auto zu fahren. Die Problematik, trotz Pflegestufe den Führerschein auch weiterhin zu nutzen, tritt wohl eher bei Menschen mit Pflegestufe 0 oder maximal I auf, da in diesen beiden Pflegestufen die Einstufungsbedingungen noch eine weitgehende Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen voraussetzen.

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Eine Pflegezusatzversicherung ist für jeden wichtig, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit der Berechnung zu beginnen. Auf Wunsch kann anschließend eine Pflegezusatzversicherung online abgeschlossen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich