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Pflegestufe 2

Die Pflegestufe 2 erhalten Pflegebedürftige mit einem schweren Pflegebedarf. Die Höhe der Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung hängen unter anderem von der Art der Pflege ab.

Pflegestufen

  • sind Grundvoraussetzung, um überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten
  • regeln die Höhe der Versicherungsleistung – je höher die Pflegestufe, desto höher die Leistungen

Pflegestufe 2 – allgemeine Voraussetzungen

  • dauerhafter Pflegebedarf für mindestens 6 Monate
  • wird bei einer schweren Pflegebedürftigkeit vergeben
  • Hilfebedarf bei der Grundpflege – Mobilität, Ernährung, Körperpflege

Pflegestufe 2 – spezifische Voraussetzungen

  • Hilfebedarf täglich im Durchschnitt für mindestens 3 Stunden
  • mindestens 2 Stunden bei der Grundpflege-Versorgung
  • Hilfebedarf bei der Grundpflege-Versorgung zu drei verschiedenen Tageszeiten
  • mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe 2

  • häusliche Pflege durch eine selbst bestimmte Pflegeperson – 440 Euro pro Monat
  • häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – 1100 Euro pro Monat
  • teilstätionäre Pflege – 1100 Euro pro Monat
  • stationäre Pflege – 1650 Euro pro Monat
  • Aufstockung der Leistungen bis zu 150 % des maximalen Höchstsatzes möglich

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine gute Pflegezusatzversicherung finden Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Er berechnet die besten und günstigsten Tarife für Sie. Ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf den Vergleichsrechner. Im Anschluss an den Tarifvergleich können Sie die Pflegeversicherung Ihrer Wahl direkt abschließen.

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Pflegestufen

  • sind Grundvoraussetzung, um überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten
  • regeln die Höhe der Versicherungsleistung – je höher die Pflegestufe, desto höher die Leistungen

Pflegestufe 2 – allgemeine Voraussetzungen

  • dauerhafter Pflegebedarf für mindestens 6 Monate
  • wird bei einer schweren Pflegebedürftigkeit vergeben
  • Hilfebedarf bei der Grundpflege – Mobilität, Ernährung, Körperpflege

Pflegestufe 2 – spezifische Voraussetzungen

  • Hilfebedarf täglich im Durchschnitt für mindestens 3 Stunden
  • mindestens 2 Stunden bei der Grundpflege-Versorgung
  • Hilfebedarf bei der Grundpflege-Versorgung zu drei verschiedenen Tageszeiten
  • mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe 2

  • häusliche Pflege durch eine selbst bestimmte Pflegeperson – 440 Euro pro Monat
  • häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – 1100 Euro pro Monat
  • teilstätionäre Pflege – 1100 Euro pro Monat
  • stationäre Pflege – 1650 Euro pro Monat
  • Aufstockung der Leistungen bis zu 150 % des maximalen Höchstsatzes möglich

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Pflegestufen sind ein wichtiger Faktor für die Ermittlung der Höhe des Pflegegeldes. Derzeit erfolgt die Einstufung in drei Pflegestufen. Die Pflegestufe II wird als die mittlere Pflegestufe laut gesetzlicher Definition bei einer schweren Pflegebedürftigkeit vergeben. Was dies im Einzelnen bedeutet und welche Leistungen der Pflegeversicherung in Stufe 2 zu erwarten sind, soll im nachfolgenden geklärt werden.

Aufgaben und Bedeutung von Pflegestufen

Pflegestufen sind zum Erhalt von Pflegegeld in mehrfacher Hinsicht überaus wichtig. Ohne eine bescheinigte Pflegestufe besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Sowohl in der gesetzlichen Pflegekasse, als auch bei der Pflegezusatzversicherung ist die Einstufung in eine Pflegestufe die Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Leistungsanspruch zu haben. Darüber hinaus bestimmt die Pflegestufe die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse und aus einer privaten Pflegezusatzversicherung. Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden auch die Pflegestufen als Kriterium zur Festlegung der Leistungshöhe eingeführt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung. Dementsprechend muss gewährleistet sein, dass wirklich nur Bedürftige Leistungen erhalten und die Leistungshöhe von der Bedürftigkeit abhängt. So sorgt die Einstufung in eine Pflegestufe dafür, dass Pflegegeld nur abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit gezahlt wird.

Pflegestufe 2 – allgemeine Voraussetzungen

Derzeit hat der Gesetzgeber zur Einstufung Pflegebedürftiger die Einteilung in drei unterschiedliche Pflegestufe sowie einer Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen – die Pflegestufe 0 – vorgesehen. Für die Zukunft gibt es Gesetzentwürfe, die die Einstufung in insgesamt fünf unterschiedliche Stufen vorsehen. Derzeit aber ist die Pflegestufe 2 für 2013 die mittlere aller Pflegestufen. Allgemein ist sie als die Pflegestufe für einen schweren Pflegebedarf definiert. Um den Schwergrad eine vorliegenden Pflegebedürftigkeit allgemeingültig festzulegen, müssen zum Erhalt der Pflegestufe zwei bestimmte Voraussetzungen ganz genau erfüllt werden. Diese speziellen Voraussetzungen werden in zweierlei Hinsicht überprüft. Zum einen ist wichtig, bei welchen Tätigkeiten oder Tagesabläufen ein konkreter Pflegebedarf besteht. Zum anderen ist der Zeitumfang der benötigten Pflege oder Hilfe ein wesentlicher Aspekt zur Festlegung einer Pflegestufe. Für alle Pflegestufen gilt gleichermaßen, dass ein dauerhafter Pflegebedarf für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten bestehen muss.

Pflegestufe 2 – spezifische Voraussetzungen

Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sind Verrichtungen aus der sogenannten Grundpflege von Bedeutung. Als Grundpflege-Versorgung werden Hilfeleistungen in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege bezeichnet. Aktuell sehen die Voraussetzungen zum Erhalt der Pflegestufe II in 2013 vor, dass täglich im Durchschnitt für mindestens 3 Stunden Hilfe benötigt werden muss. Davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege-Versorgung entfallen. Zudem muss die Grundpflege-Versorgung zu drei verschiedenen Tageszeiten stattfinden. Zusätzlich ist mehrmals in der Woche eine hauswirtschaftliche Hilfe notwendig. Die Einstufung in die Pflegestufen 2, 3 oder 1 nimmt die gesetzliche Pflegeversicherung vor. Als Grundlage dient ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Der MDK begutachtet den Pflegebedarf vor Ort und überprüft dabei genau, bei welchen Verrichtungen Hilfe benötigt wird und wie hoch der Zeitaufwand für die benötigte Pflege ist. Damit die Einstufung möglichst reibungslos erfolgt und der MDK problemlos ein Gutachten erstellen kann, ist es sinnvoll für mindestens eine Woche ein Pflegetagebuch zu führen und darin jede Hilfe mit Uhrzeit und Dauer genau festzuhalten. Unterstützung und Mithilfe zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit liegt insofern im eigenen Interesse des Pflegebedürftigen, als dass die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung durch Pflegestufe 2 oder eine der anderen Pflegestufen bestimmt wird.

Pflegestufe 2 wieviel Geld gibt es?

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen und die Leistungen der Pflegezusatzversicherungen werden je nach Pflegestufe gestaffelt. Das Pflegegeld in Stufe 2 unterscheidet sich von dem der anderen Pflegestufen, denn je höher die Pflegestufe, desto höher fällt auch das Pflegegeld aus. Die Leistungen der Pflegeversicherung in Pflegestufe 2 richten sich in erster Linie danach, ob die Pflege ambulant oder stationär durchgeführt wird. Für die häusliche Pflege durch eine selbst bestimmte Pflegeperson, wie etwa nahe Angehörige, beträgt das Pflegegeld bei Pflegestufe 2 440 Euro im Monat. Erfolgt die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 1100 Euro Pflegegeld bei Pflegestufe 2 für 2013. Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst geleistet, ist das Pflegegeld der Pflegestufe II keine Geldleistung , die direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Stattdessen rechnen die ambulanten Pflegedienste die Leistungen mit der Pflegeversicherung direkt ab. Ebenfalls 1100 Euro betragen die Leistungen der Pflegeversicherung bei Stufe 2 für die teilstationäre Pflege. Als teilstationäre Pflege wird eine stationäre Pflege bezeichnet, die nur tags oder nur nachts erfolgt. Bei einer vollstationären Pflege, zum Beispiel in einem Pflegeheim, gibt es monatlich 1650 Euro Pflegegeld in Pflegestufe 2. Zusammen mit weiteren Sachleistungen können in besonderen Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung in Stufe 2 bis maximal auf 150 % des maximalen Höchstsatzes aufgestockt werden. Auch im Falle einer stationären Pflege zahlt die Pflegeversicherung die Leistungen für Pflegestufe 2 nicht direkt an den Pflegebedürftigen aus, sondern rechnet entsprechend der Pflegestufe 2 das Geld direkt mit dem Pflegeheim ab. Eine 50 %-ige Erhöhung beim Pflegegeld für Pflegestufe 2 erfolgt nur gegen Nachweis der Erbringung entsprechender Sachleistungen. Unabhängig von der Pflegeart reicht das Pflegegeld für Stufe 2 in 2013 genau wie in den Jahren zuvor bei weitem nicht aus, um die gesamten Pflegekosten zu decken. Daher ist es ratsam durch eine private Pflegeversicherung die Leistungen für Stufe 2 aufzustocken. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen werden zwar regelmäßig angepasst. Dennoch müssen die Leistungen in allen Pflegestufen und der Pflegestufen 2 in 2013 lediglich als Grundabsicherung betrachtet werden, auch wenn das Pflegegeld in Stufe 2 in 2013 angehoben wurde.

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Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse reichen nur als Grundabsicherung im Pflegefall. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner können Sie die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen schnell und einfach berechnen. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit dem Tarifvergleich zu beginnen. Anschließend kann ein Onlineabschluss getätigt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich