In der Vergangenheit konnte man dann Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, wenn man in eine der drei Pflegestufen eingestuft war. Dieses System war allerdings fehlerhaft, denn es gibt auch Menschen, die unter einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz leiden, die sich auch gutachterlich feststellen lässt, folglich der Betreuung bedürfen, aber nicht in eine Pflegestufe eingestuft werden. Vor allem für Demenzkranke gilt dies. Deshalb wurde die sogenannte Pflegestufe 0 eingeführt. Leistungen Pflegeversicherung ohne Pflegestufe bedeutet also, dass man in die Pflegestufe 0 eingestuft ist und aufgrund eines offensichtlichen Betreuungsbedarfs Gelder aus der Pflegekasse erhält. Eingeführt wurde dieses Pflegegeld ohne Pflegestufe 2013.
Leistungen Pflegeversicherung ohne Pflegestufe: Die Bedingungen
Möchte man Pflegegeld ohne Pflegestufe bzw. Leistungen der Pflegeversicherung ohne Pflegestufe erhalten, muss man bestimmte Bedingungen erfüllen, so schreibt es das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vor. Dieses ist die rechtliche Grundlage für das Pflegegeld ohne Pflegestufe 2013. Die Betroffenen müssen Unterstützung bei der körperlichen Pflege benötigen. Der Grund hierfür muss sich nachweisen lassen. Möglich ist zum Beispiel ein Hirnschaden. Darüber hinaus besteht eine Antragspflicht. Das Pflegegeld ohne Pflegestufe wird genau wie das Pflegegeld mit Pflegestufe nur dann gezahlt, wenn man die Pflegekasse um eine Begutachtung bittet. Ist dies geschehen, beauftragt die Kasse wie üblich einen Gutachter vom MDK, der einen Termin ausmacht und zur Begutachtung erscheint. Sein Urteil ist maßgeblich für die Entscheidung der Kasse, ob sie Leistungen zahlt oder nicht. Man kann allerdings Widerspruch gegen das Gutachten einlegen, wenn man der Meinung ist, dass dieses nicht die Tatsachen widerspiegelt.
Leistungen der Pflegeversicherung ohne Pflegestufe: Die Höhe der Zahlungen
Die Leistungen der Pflegeversicherungen ohne Pflegestufe sind genau wie die Leistungen der Pflegeversicherung mit Pflegeversicherung zweigeteilt: Es wird ein Pflegegeld ohne Pflegestufe gezahlt. Außerdem kann man auch Sachleistungen beziehen. Das Pflegegeld ohne Pflegestufe 2013 beträgt 120 Euro monatlich. Die Sachleistungen dürfen bis zu 235 Euro monatlich betragen. Bei gemeinsamer Nutzung werden sie prozentual gegeneinander aufgerechnet. Wer beispielsweise die Hälfte der Sachleistungen in Anspruch nimmt, kann zugleich auch nur die Hälfte des Pflegegelds erhalten.
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