Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Pflegegeld Ohne Pflegestufe

Leistungen der Pflegeversicherung ohne Pflegestufe: Defintion

  • Früher Leistungen der Pflegeversicherung nur bei Pflegestufe 1,2 oder 3
  • Problem: Manche Menschen brauchen auch ohne Pflegestufe Betreuung
  • Folge: Erfindung der Pflegestufe 0, um diesen Menschen gezielt helfen zu können
  • Leistungen ohne Pflegestufe sind also Leistungen nach der Pflegestufe 0
  • Besonders Demenzkranke profitieren davon

Leistungen Pflegeversicherung ohne Pflegestufe: Die Bedingungen

  • Neue Regelungen für Leistungen ohne Pflegestufe seit dem 1. Januar 2013
  • Rechtliche Grundlage ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
  • Betreuungsbedarf bei körperlicher Pflege muss vorliegen
  • Bedarf muss nachweisbar sein: Z.B. aufgrund einer Hirnerkrankung entstehen
  • Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen muss Pflegebedarf feststellen
  • Antrag für die Pflegestufe 0 muss bei der Pflegekasse gestellt werden

Leistungen der Pflegeversicherung ohne Pflegestufe: Die Höhe der Zahlungen

  • Zweiteilung: Pflegegeld und Sachleistungen
  • Pflegeld: 120 Euro monatlich
  • Sachleistungen: 235 Euro monatlich
  • Werden beide Leistungen benutzt, werden sie prozentual gegeneinander aufgerechnet

Jetzt das Pflegegeld ohne Pflegestufe 2013 berechnen

Wenn Sie glauben, dass Sie Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen der Pflegekasse auch ohne Pflegestufe haben, können wir Ihnen helfen. Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, ob dies tatsächlich der Fall ist. Wir bieten Ihnen darüber hinaus einen Versicherungsvergleich an, mit dem Sie Anbieter vergleichen und Kosten für eine private Zusatzversicherung für Pflegegeld berechnen können.

Leistungen der Pflegeversicherung ohne Pflegestufe: Defintion

  • Früher Leistungen der Pflegeversicherung nur bei Pflegestufe 1,2 oder 3
  • Problem: Manche Menschen brauchen auch ohne Pflegestufe Betreuung
  • Folge: Erfindung der Pflegestufe 0, um diesen Menschen gezielt helfen zu können
  • Leistungen ohne Pflegestufe sind also Leistungen nach der Pflegestufe 0
  • Besonders Demenzkranke profitieren davon

Leistungen Pflegeversicherung ohne Pflegestufe: Die Bedingungen

  • Neue Regelungen für Leistungen ohne Pflegestufe seit dem 1. Januar 2013
  • Rechtliche Grundlage ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
  • Betreuungsbedarf bei körperlicher Pflege muss vorliegen
  • Bedarf muss nachweisbar sein: Z.B. aufgrund einer Hirnerkrankung entstehen
  • Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen muss Pflegebedarf feststellen
  • Antrag für die Pflegestufe 0 muss bei der Pflegekasse gestellt werden

Leistungen der Pflegeversicherung ohne Pflegestufe: Die Höhe der Zahlungen

  • Zweiteilung: Pflegegeld und Sachleistungen
  • Pflegeld: 120 Euro monatlich
  • Sachleistungen: 235 Euro monatlich
  • Werden beide Leistungen benutzt, werden sie prozentual gegeneinander aufgerechnet

Jetzt das Pflegegeld ohne Pflegestufe 2013 berechnen

Wenn Sie glauben, dass Sie Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen der Pflegekasse auch ohne Pflegestufe haben, können wir Ihnen helfen. Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, ob dies tatsächlich der Fall ist. Wir bieten Ihnen darüber hinaus einen Versicherungsvergleich an, mit dem Sie Anbieter vergleichen und Kosten für eine private Zusatzversicherung für Pflegegeld berechnen können.

5

 


 

In der Vergangenheit konnte man dann Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, wenn man in eine der drei Pflegestufen eingestuft war. Dieses System war allerdings fehlerhaft, denn es gibt auch Menschen, die unter einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz leiden, die sich auch gutachterlich feststellen lässt, folglich der Betreuung bedürfen, aber nicht in eine Pflegestufe eingestuft werden. Vor allem für Demenzkranke gilt dies. Deshalb wurde die sogenannte Pflegestufe 0 eingeführt. Leistungen Pflegeversicherung ohne Pflegestufe bedeutet also, dass man in die Pflegestufe 0 eingestuft ist und aufgrund eines offensichtlichen Betreuungsbedarfs Gelder aus der Pflegekasse erhält. Eingeführt wurde dieses Pflegegeld ohne Pflegestufe 2013.

Leistungen Pflegeversicherung ohne Pflegestufe: Die Bedingungen

Möchte man Pflegegeld ohne Pflegestufe bzw. Leistungen der Pflegeversicherung ohne Pflegestufe erhalten, muss man bestimmte Bedingungen erfüllen, so schreibt es das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vor. Dieses ist die rechtliche Grundlage für das Pflegegeld ohne Pflegestufe 2013. Die Betroffenen müssen Unterstützung bei der körperlichen Pflege benötigen. Der Grund hierfür muss sich nachweisen lassen. Möglich ist zum Beispiel ein Hirnschaden. Darüber hinaus besteht eine Antragspflicht. Das Pflegegeld ohne Pflegestufe wird genau wie das Pflegegeld mit Pflegestufe nur dann gezahlt, wenn man die Pflegekasse um eine Begutachtung bittet. Ist dies geschehen, beauftragt die Kasse wie üblich einen Gutachter vom MDK, der einen Termin ausmacht und zur Begutachtung erscheint. Sein Urteil ist maßgeblich für die Entscheidung der Kasse, ob sie Leistungen zahlt oder nicht. Man kann allerdings Widerspruch gegen das Gutachten einlegen, wenn man der Meinung ist, dass dieses nicht die Tatsachen widerspiegelt.

Leistungen der Pflegeversicherung ohne Pflegestufe: Die Höhe der Zahlungen

Die Leistungen der Pflegeversicherungen ohne Pflegestufe sind genau wie die Leistungen der Pflegeversicherung mit Pflegeversicherung zweigeteilt: Es wird ein Pflegegeld ohne Pflegestufe gezahlt. Außerdem kann man auch Sachleistungen beziehen. Das Pflegegeld ohne Pflegestufe 2013 beträgt 120 Euro monatlich. Die Sachleistungen dürfen bis zu 235 Euro monatlich betragen. Bei gemeinsamer Nutzung werden sie prozentual gegeneinander aufgerechnet. Wer beispielsweise die Hälfte der Sachleistungen in Anspruch nimmt, kann zugleich auch nur die Hälfte des Pflegegelds erhalten.

Jetzt das Pflegegeld ohne Pflegestufe 2013 berechnen

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anrecht auf Leistungen der Pflegeversicherung ohne Pflegestufe haben, können Sie dies mit unserer Hilfe herausfinden. Mit unserem Rechner, den Sie über den folgenden Button erreichen, können Sie die notwendigen Berechnungen durchführen. Wir helfen Ihnen im Bedarfsfall auch dabei, eine passende private Zusatzversicherung zu finden. Bei uns können Sie die Anbieter vergleichen und die möglichen Kosten berechnen, die auf Sie zukommen würden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich