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Pflegegeld Kombileistung (Pflege + Sachleistung)

Pflege kann unterschiedlich organisiert werden. Wenn eine Rund-um-Pflege mit Hilfe unterschiedlicher Pflegearten gewährleistet wird, zahlt die Pflegeversicherung Kombinationsleistungen, sodass jede Pflegeart anteilig bezuschusst wird.

unterschiedliche Pflegearten

  • häusliche Pflege durch Angehörige
  • häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • teilstationäre Pflege – Tagespflege, Nachtpflege in einer Einrichtung
  • vollstationäre Pflege – Pflegeheim

Kombinationsmöglichkeiten der Pflege und Leistungen

  • häusliche Pflege durch Angehörige + teilstationäre Pflege = Pflegegeld + Sachleistung
  • häusliche Pflege durch Angehörige + ambulanter Pflegedienst = Pflegegeld + Sachleistung
  • häusliche Pflege durch Angehörige + ambulanter Pflegedienst + teilstationäre Pflege = Pflegegeld + Sachleistung + Sachleistung
  • ambulanter Pflegedienst + teilstationäre Pflege = Sachleistung + Sachleistung

Pflegestufen und Kombinationsleistungen

  • Höhe der Einzelleistungen hängen von der vorhanden Pflegestufe ab
  • zum Erhalt von Leistungen ist der Nachweis einer Pflegestufe notwendig
  • Kombileistungen in allen Pflegestufen möglich

Berechnung von Kombileistungen

  • die Einzelleistungen werden nach dem prozentualen Anteil der Pflegeart addiert
  • maximale Gesamtleistung 150 % des normalen Leistungssatzes
  • ergibt die Addition der anteiligen Pflegearten mehr als 150 % – Abzüge bei den Einzelleistungen, sodass die Gesamtleistung 150 % beträgt

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Damit die Pflegekosten nicht zu einer großen finanziellen Belastung werden, ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Berechnen Sie deshalb mit unserem seiteninternen Tarifrechner die besten Angebote. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie direkt auf den Tarifrechner. Nach der Berechnung der besten Tarife haben Sie die Möglichkeit, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Pflege kann unterschiedlich organisiert werden. Wenn eine Rund-um-Pflege mit Hilfe unterschiedlicher Pflegearten gewährleistet wird, zahlt die Pflegeversicherung Kombinationsleistungen, sodass jede Pflegeart anteilig bezuschusst wird.

unterschiedliche Pflegearten

  • häusliche Pflege durch Angehörige
  • häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • teilstationäre Pflege – Tagespflege, Nachtpflege in einer Einrichtung
  • vollstationäre Pflege – Pflegeheim

Kombinationsmöglichkeiten der Pflege und Leistungen

  • häusliche Pflege durch Angehörige + teilstationäre Pflege = Pflegegeld + Sachleistung
  • häusliche Pflege durch Angehörige + ambulanter Pflegedienst = Pflegegeld + Sachleistung
  • häusliche Pflege durch Angehörige + ambulanter Pflegedienst + teilstationäre Pflege = Pflegegeld + Sachleistung + Sachleistung
  • ambulanter Pflegedienst + teilstationäre Pflege = Sachleistung + Sachleistung

Pflegestufen und Kombinationsleistungen

  • Höhe der Einzelleistungen hängen von der vorhanden Pflegestufe ab
  • zum Erhalt von Leistungen ist der Nachweis einer Pflegestufe notwendig
  • Kombileistungen in allen Pflegestufen möglich

Berechnung von Kombileistungen

  • die Einzelleistungen werden nach dem prozentualen Anteil der Pflegeart addiert
  • maximale Gesamtleistung 150 % des normalen Leistungssatzes
  • ergibt die Addition der anteiligen Pflegearten mehr als 150 % – Abzüge bei den Einzelleistungen, sodass die Gesamtleistung 150 % beträgt

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Pflege kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet eine Grundabsicherung für jede Art von Pflege. In bestimmten Fällen bewilligt die Pflegeversicherung auch kombinierte Leistungen.

Die unterschiedlichen Pflegearten

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause, in ihrem eigenen Umfeld, gepflegt. Doch nicht immer ist eine häusliche Pflege möglich und nicht immer können Angehörige diese Aufgabe ganz oder zum Teil übernehmen. Es gibt viele Möglichkeiten, die Pflege zu organisieren. So kann eine häusliche Pflege komplett von den Angehörigen des Pflegebedürftigen übernommen werden. Ambulante Pflegedienste den Pflegebedürftigen in seinem eigenen Umfeld oder in einem Altenheim komplett betreuen oder die Angehörigen bei der Pflege regelmäßig unterstützen. Bei eine teilstationären Pflege wird der Pflegebedürftige teilweise in einer Pflegeeinrichtung betreut. Dabei kann es sich um eine Tages- oder Nachtpflege handeln. Die restliche Zeit kümmern sich die Angehörigen oder/und eine ambulanter Pflegedienst um den Pflegebedürftigen. Zur vollstationären Pflege ist hingegen die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig. Um diesen unterschiedlichen Pflegearten und den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten zur Organisation einer durchgehende Pflege gerecht zu werden, bietet die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen auch als Kombileistung an.

Unterschiedliche Pflege – unterschiedliche Leistungen

Angepasst an die vielfältigen Pflegemöglichkeiten, erbringt die Pflegeversicherung unterschiedliche Leistungen. So zahlt sie im Falle der häuslichen Pflege durch Angehörige ein Pflegegeld, welches in seiner Höhe der jeweiligen Pflegestufe entspricht. Übernimmt ein Pflegedienst die Pflege oder wird die Pflege teil- oder vollstationär durchgeführt, unterstützt die Pflegekasse durch Sachleistungen. Sachleistungen werden nicht als Geldleistung ausgezahlt. Stattdessen rechnet die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst oder Pflegeeinrichtung ab und erstattet gemäß der vorliegenden Pflegestufe einen Kostenanteil. Der Rest wird dann vom Pflegebedürftigen, dessen Angehörigen oder im besten Fall von einer Pflegezusatzversicherung übernommen. Oftmals werden jedoch zwei oder mehr Pflegearten miteinander kombiniert, um so eine durchgehende und stabile Pflege zu ermöglichen. In diesen Fällen bewilligt die Pflegeversicherung eine Kombinationsleistung.

Sachleistung und Pflegegeld als Kombileistung

In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind Leistungen als Kombileistung von Pflegegeld und Sachleistungen gängige Praxis. Unterstütz ein ambulanter Pflegedienst die Angehörigen bei der häuslichen Pflege oder wird der Pflegebedürftige aufgrund einer Berufstätigkeit des Pflegenden zeitweise in einer Einrichtung durch Tagespflege betreut, können Sachleistungen und Pflegegeld als Kombileistung beantragt werden. Ebenso bewilligt die Pflegeversicherung eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung, wenn tagsüber Angehörige die Pflege übernehmen, der Pflegebedürftige nachts jedoch in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird. Unabhängig davon, in welcher Kombination die Pflege organisiert ist, bestimmen vom Grundsatz her die Pflegestufen auch bei Kombinationspflege die Höhe der Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Darüber hinaus können sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung kombinierte Leistungen auf bis zu 150 % der einfachen Leistungen erhöhen.

Auswirkung der Pflegestufe auf eine Kombinationsleistung

Wie auch bei einer einfachen Leistung der Pflegekasse, ist die Pflegestufe bei einer Kombileistung für deren endgültigen Höhe entscheidend. Grundsätzlich kann in allen Pflegestufen eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung bewilligt werden. Da die realen Pflegekosten bei einer Kombinationspflege erheblich höher sein können, ist in allen Pflegestufen die Kombileistung der Pflegeversicherung in der Regel ebenfalls höher, als eine einfache Leistung in Form von Pflegegeld oder einer reinen Sachleistung. Die Höhe des Pflegegeldes für die häusliche Pflege durch Angehörige sowie die Höhe von Sachleistungen für die ambulante Pflege oder für die teilstationäre Pflege hängt immer von der bestehenden Pflegestufe ab. Daraus ergibt sich, dass die bestehende Pflegestufe bei einer Kombileistung ebenfalls für die Gesamtleistungshöhe entscheidend ist. Die Gesamtleistungshöhe ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der kombinierten Pflegearten und ihrem Leistungssatz gemäß der vorliegenden Pflegestufe.

Beispiele zur Berechnung von Kombileistungen

Wird ein Pflegebedürftiger mit Pflegestufe 2 zu 80 % von den Angehörigen zu Hause gepflegt und zu 20 % in einer Einrichtung in Tagespflege betreut, würden der volle Satz für die häusliche Pflege in Pflegestufe 2 sowie 20 % des Leistungssatzes für Tagespflege in Pflegestufe 2 von der Pflegeversicherung getragen. In diesem Beispiel beträgt damit die Gesamtleistung der Pflegeversicherung, bemessen nach der zweiten Pflegestufe für die Kombinationsleistung 120 % der einfachen Pflegeleistungen in Pflegestufe 2. In allen Pflegestufen wird eine Kombileistung aus Pflegegeld und Sachleistung entsprechend dem prozentualen Anteil der Pflegearten addiert. Allerdings erfolgt die Addition der Leistungen für unterschiedliche Pflegearten maximal bis zu 150 % des einfachen Leistungssatzes. Übernehmen Angehörige zu 40 % die Pflege und 60 % der Pflege erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst, würde die Pflegeversicherung nur 90 % des Pflegegeldes sowie 60 % der Sachleistungen für ambulante Pflege tragen. Insgesamt übernimmt die Pflegeversicherung also 150 % der einfachen Leistung nach Pflegestufen als Kombinationsleistung. Die maximale Aufstockung der Leistungen liegt in allen Pflegestufen für Kombinationspflege bei 150 %.

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Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, denn sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem Tarifrechner die besten Tarife mit den günstigsten Versicherungsbeiträgen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen Vertrag für eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich