Das Pflegegeld im Urlaub ist ein wichtiger Punkt in der Pflegeversicherung. Es schafft einen finanziellen Ausgleich für den Zeitraum, in dem sich die pflegende Person im Urlaub befindet oder selbst erkrankt ist. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall verschiedene Varianten der Verhinderungspflege vor.
Verhinderungspflege
- kann bis zu 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden
- bis zu 1.550 Euro pro Jahr stehen dafür zur Verfügung
- teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und eine Betreuung durch andere Angehörige ist möglich
Voraussetzungen
- die Pflege muss seit mindestens sechs Monaten in Anspruch genommen werden
- die zu pflegende Person muss vor Ort sein und darf nicht mit verreisen
Möglichkeiten vergleichen & Leistungen berechnen
Sie finden die richtigen Leistungen für eine Verhinderungspflege, wenn Sie mit Hilfe unseres Vergleichrechners die unterschiedlichen Möglichkeiten miteinander vergleichen. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
Das Pflegegeld im Urlaub ist ein wichtiger Punkt in der Pflegeversicherung. Es schafft einen finanziellen Ausgleich für den Zeitraum, in dem sich die pflegende Person im Urlaub befindet oder selbst erkrankt ist. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall verschiedene Varianten der Verhinderungspflege vor.
Verhinderungspflege
- kann bis zu 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden
- bis zu 1.550 Euro pro Jahr stehen dafür zur Verfügung
- teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und eine Betreuung durch andere Angehörige ist möglich
Voraussetzungen
- die Pflege muss seit mindestens sechs Monaten in Anspruch genommen werden
- die zu pflegende Person muss vor Ort sein und darf nicht mit verreisen
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Mehr als zwei Millionen Bürger in Deutschland beziehen Leistungen der Pflegekassen. Sie besitzen eine Pflegestufe und benötigen Betreuung und Unterstützung bei alltäglichen Dingen wie dem Anziehen, dem Essen und der Körperpflege. Werden die Leistungen der Kassen als Pflegegeld ausgegeben, so erfolgt die Pflege in den heimischen vier Wänden und wird meist von Familienangehörigen durchgeführt. Doch auch die sind nicht das gesamte Jahr zur Stelle und können sich um den Pflegebedürftigen kümmern. Vielmehr haben auch sie hin und wieder den Wunsch, in den Urlaub zu fahren und so eine Auszeit von der verantwortungsvollen Pflege zu nehmen. Doch was passiert während dieser Zeit mit dem Pflegegeld? Wird das Pflegegeld im Urlaub weiter gezahlt oder welche anderen Alternativen gibt es? Und gibt es auch ein Pflegegeld als Urlaubsgeld?
Es ist für alles gesorgt
Niemand erwartet von einer pflegenden Person, dass diese sich permanent um den Betroffenen kümmern kann. Jeder hat einmal eine Auszeit verdient. Kann dann kein anderer Angehöriger oder Freund die Pflege übernehmen, sieht das Gesetz Ersatzpflegemöglichkeiten vor, die eine fachgerechte Pflege des Betroffenen zu jeder Zeit garantieren.
Der Oberbegriff hierfür ist Verhinderungspflege. Der Gesetzgeber bietet die Verhinderungspflege an, wenn die Pflegeperson sich im Urlaub befindet oder selbst krank ist. Ein Nachweis über die Verhinderung muss nicht erbracht werden. Wichtig ist nur, dass die Verhinderungspflege recht zeitig angezeigt wird, damit das Pflegegeld im Urlaub oder das Pflegegeld als Urlaubsgeld entsprechend angepasst werden kann.
Hinweis: Die Verhinderungspflege kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn zum Pflegegeld oder Urlaubsgeld bereits zusätzliche Sachleistungen für einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld im Urlaub oder das Pflegegeld als Urlaubsgeld wird auch in solch einem Fall entsprechend angepasst.
Welche Bedingungen für die Verhinderungspflege gelten
Damit eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann und das Pflegegeld im Urlaub entsprechend angepasst wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Pflegeperson muss seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden. In welcher Form diese Pflege stattfand, ist sekundär.
- Es muss eine zu pflegende Person vorhanden sein. Sie darf nicht mit in den Urlaub fahren.
Die Leistungen der Verhinderungspflege
Es existieren zwei Höchstgrenzen bei der Verhinderungspflege. So kann diese für maximal 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden. Zudem sind die Geldleistungen pro Jahr auf 1.550 Euro begrenzt. Das Pflegegeld im Urlaub oder das Pflegegeld als Urlaubsgeld wird sich dementsprechend auf diese maximale Summe erhöhen.
Welche Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann
Bei einer Verhinderungspflege kann eine teilstationäre Pflege, einen oder auch zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Je nach Leistung wird das Pflegegeld im Urlaub angepasst. Zudem kann ein anderer Angehöriger die Pflege für diese Zeit übernehmen oder die Leistungen eines Pflegedienstes werden kurzzeitig aufgestockt. Auch hier würde es eine Aufstockung des Pflegegeld oder Urlaubsgeld geben.