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Pflegegeld im Urlaub

Das Pflegegeld im Urlaub ist ein wichtiger Punkt in der Pflegeversicherung. Es schafft einen finanziellen Ausgleich für den Zeitraum, in dem sich die pflegende Person im Urlaub befindet oder selbst erkrankt ist. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall verschiedene Varianten der Verhinderungspflege vor.

Verhinderungspflege

  • kann bis zu 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden
  • bis zu 1.550 Euro pro Jahr stehen dafür zur Verfügung
  • teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und eine Betreuung durch andere Angehörige ist möglich

Voraussetzungen

  • die Pflege muss seit mindestens sechs Monaten in Anspruch genommen werden
  • die zu pflegende Person muss vor Ort sein und darf nicht mit verreisen

Möglichkeiten vergleichen & Leistungen berechnen

Sie finden die richtigen Leistungen für eine Verhinderungspflege, wenn Sie mit Hilfe unseres Vergleichrechners die unterschiedlichen Möglichkeiten miteinander vergleichen. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Das Pflegegeld im Urlaub ist ein wichtiger Punkt in der Pflegeversicherung. Es schafft einen finanziellen Ausgleich für den Zeitraum, in dem sich die pflegende Person im Urlaub befindet oder selbst erkrankt ist. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall verschiedene Varianten der Verhinderungspflege vor.

Verhinderungspflege

  • kann bis zu 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden
  • bis zu 1.550 Euro pro Jahr stehen dafür zur Verfügung
  • teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und eine Betreuung durch andere Angehörige ist möglich

Voraussetzungen

  • die Pflege muss seit mindestens sechs Monaten in Anspruch genommen werden
  • die zu pflegende Person muss vor Ort sein und darf nicht mit verreisen

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Mehr als zwei Millionen Bürger in Deutschland beziehen Leistungen der Pflegekassen. Sie besitzen eine Pflegestufe und benötigen Betreuung und Unterstützung bei alltäglichen Dingen wie dem Anziehen, dem Essen und der Körperpflege. Werden die Leistungen der Kassen als Pflegegeld ausgegeben, so erfolgt die Pflege in den heimischen vier Wänden und wird meist von Familienangehörigen durchgeführt. Doch auch die sind nicht das gesamte Jahr zur Stelle und können sich um den Pflegebedürftigen kümmern. Vielmehr haben auch sie hin und wieder den Wunsch, in den Urlaub zu fahren und so eine Auszeit von der verantwortungsvollen Pflege zu nehmen. Doch was passiert während dieser Zeit mit dem Pflegegeld? Wird das Pflegegeld im Urlaub weiter gezahlt oder welche anderen Alternativen gibt es? Und gibt es auch ein Pflegegeld als Urlaubsgeld?

Es ist für alles gesorgt

Niemand erwartet von einer pflegenden Person, dass diese sich permanent um den Betroffenen kümmern kann. Jeder hat einmal eine Auszeit verdient. Kann dann kein anderer Angehöriger oder Freund die Pflege übernehmen, sieht das Gesetz Ersatzpflegemöglichkeiten vor, die eine fachgerechte Pflege des Betroffenen zu jeder Zeit garantieren.

Der Oberbegriff hierfür ist Verhinderungspflege. Der Gesetzgeber bietet die Verhinderungspflege an, wenn die Pflegeperson sich im Urlaub befindet oder selbst krank ist. Ein Nachweis über die Verhinderung muss nicht erbracht werden. Wichtig ist nur, dass die Verhinderungspflege recht zeitig angezeigt wird, damit das Pflegegeld im Urlaub oder das Pflegegeld als Urlaubsgeld entsprechend angepasst werden kann.

Hinweis: Die Verhinderungspflege kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn zum Pflegegeld oder Urlaubsgeld bereits zusätzliche Sachleistungen für einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld im Urlaub oder das Pflegegeld als Urlaubsgeld wird auch in solch einem Fall entsprechend angepasst.

Welche Bedingungen für die Verhinderungspflege gelten

Damit eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann und das Pflegegeld im Urlaub entsprechend angepasst wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Pflegeperson muss seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden. In welcher Form diese Pflege stattfand, ist sekundär.
  • Es muss eine zu pflegende Person vorhanden sein. Sie darf nicht mit in den Urlaub fahren.

Die Leistungen der Verhinderungspflege

Es existieren zwei Höchstgrenzen bei der Verhinderungspflege. So kann diese für maximal 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden. Zudem sind die Geldleistungen pro Jahr auf 1.550 Euro begrenzt. Das Pflegegeld im Urlaub oder das Pflegegeld als Urlaubsgeld wird sich dementsprechend auf diese maximale Summe erhöhen.

Welche Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann

Bei einer Verhinderungspflege kann eine teilstationäre Pflege, einen oder auch zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Je nach Leistung wird das Pflegegeld im Urlaub angepasst. Zudem kann ein anderer Angehöriger die Pflege für diese Zeit übernehmen oder die Leistungen eines Pflegedienstes werden kurzzeitig aufgestockt. Auch hier würde es eine Aufstockung des Pflegegeld oder Urlaubsgeld geben.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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