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Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt

Pflegebedürftige müssen immer wieder mit Krankenhausaufenthalten rechnen. Die Regelung zur Fortzahlung der Pflegeleistungen hängt von der Art der Pflegeleistung ab.

Pflegegeld

  • bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Geldleistung zur freien Verfügung

Sachleistungen

  • für Pflege im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst
  • für teilstationäre Pflege
  • für stationäre Pflege
  • werden direkt mit dem Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung abgerechnet

Sachleistungen bei Krankenhausaufenthalt

  • ruhen für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes

Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt

  • Fortzahlung für maximal 28 Tage
  • ab dem 29. Tag ruht der Anspruch auf Pflegegeld

Pflegestufe und Krankenhausaufenthalt

  • Regelungen zum Krankenhausaufenthalt für alle Pflegestufen gültig
  • nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes bleibt die bestehende Pflegestufe erhalten

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Im Falle der Pflegebedürftigkeit ersetzt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten. Ohne Pflegezusatzversicherung muss der Großteil der Pflegekosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Daher lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen und schließen Sie gleich nach der Berechnung die Versicherung Ihrer Wahl online ab. Zum Vergleichsrechner gelangen Sie durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Pflegebedürftige müssen immer wieder mit Krankenhausaufenthalten rechnen. Die Regelung zur Fortzahlung der Pflegeleistungen hängt von der Art der Pflegeleistung ab.

Pflegegeld

  • bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Geldleistung zur freien Verfügung

Sachleistungen

  • für Pflege im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst
  • für teilstationäre Pflege
  • für stationäre Pflege
  • werden direkt mit dem Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung abgerechnet

Sachleistungen bei Krankenhausaufenthalt

  • ruhen für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes

Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt

  • Fortzahlung für maximal 28 Tage
  • ab dem 29. Tag ruht der Anspruch auf Pflegegeld

Pflegestufe und Krankenhausaufenthalt

  • Regelungen zum Krankenhausaufenthalt für alle Pflegestufen gültig
  • nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes bleibt die bestehende Pflegestufe erhalten

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Im Falle der Pflegebedürftigkeit ersetzt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten. Ohne Pflegezusatzversicherung muss der Großteil der Pflegekosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Daher lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen und schließen Sie gleich nach der Berechnung die Versicherung Ihrer Wahl online ab. Zum Vergleichsrechner gelangen Sie durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

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Im Pflegefall erhält jeder im Rahmen der Sozialversicherung Leistungen aus der Pflegeversicherung, sofern der benötigte Pflegebedarf den nach Pflegestufen gestaffelten Anforderungen entspricht. Doch was passiert mit den Leistungen der Pflegeversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt?

Die unterschiedlichen Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflege eines Pflegebedürftigen kann auf unterschiedliche Art erfolgen. Der individuelle Pflegebedarf und die Möglichkeiten zur Organisation der Pflege im Einzelfall führen letztendlich zu den unterschiedlichsten Pflegearten. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Haus von Angehörigen gepflegt. Doch nicht immer können diese die Pflegeleistung komplett oder teilweise übernehmen. Daher bieten ambulante Pflegedienste eine professionelle Pflege im häuslichen Umfeld an. Dies kann in der eigenen Wohnung, der Wohnung der Angehörigen oder auch in einem Altenheim der Fall sein. Ein ambulanter Pflegedienst kann die komplette Betreuung übernehmen oder aber als Unterstützung der pflegenden Angehörigen eingesetzt werden. Darüber hinaus ist eine teilstationäre Pflege tagsüber oder während der Nacht in einer Pflegeeinrichtung zusätzlich zur Pflege durch Angehörige und/oder durch einen ambulanten Pflegedienst möglich. Wenn diese Variante nicht in Frage kommt, ist die Unterbringung in einem Pflegeheim als stationäre Pflege eine mögliche Lösung. Um den verschiedenen Pflegearten gerecht zu werden, bietet die gesetzliche Pflegeversicherung zur Grundabsicherung des Pflegebedarfs unterschiedliche Leistungen an. Während für die häusliche Pflege durch Angehörige ein Pflegegeld gezahlt wird, erbringt die Pflegeversicherung für alle anderen Pflegevarianten Sachleistungen. Doch was passiert, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss? Werden die Leistungen der Pflegeversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt weitergezahlt oder ruhen sie für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes?

Die Leistungsart ist entscheidend

Grundsätzlich fällt die Pflege eines Pflegebedürftigen während eines Krankenhausaufenthaltes in den Bereich der stationären Krankenpflege. Wird der Pflegebedürftige normalerweise von Angehörigen, durch einen Pflegedienst oder in einer professionellen Pflegeeinrichtung gepflegt, obliegt die Betreuung und Pflege des Patienten während eines Krankenhausaufenthaltes dem Pflegepersonal des Krankenhauses. Damit ist versicherungstechnisch die Krankenkasse für diesen Zeitraum der Leistungsträger. Es kommt jedoch auf die Leistungsart der Pflegeversicherung an, ob die Pflegeleistungen für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes ruhen oder zeitbegrenzt zunächst weitergezahlt werden. Während Sachleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes ruhen, wird Pflegegeld trotz Krankenhausaufenthalt für einen gewissen Zeitraum weitergezahlt.

Sachleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes

Die Pflegeversicherung leistet, außer bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, für alle Pflegearten Sachleistungen. Das bedeutet, die Pflegeleistungen werden direkt mit der Pflegeeinrichtung oder dem Pflegedienst abgerechnet. Übersteigen die Pflegekosten den Anteil der Leistungen aus der Pflegeversicherung, erhält der Pflegebedürftige für den Restbetrag eine Rechnung, für die erst selbst aufkommen muss. Sachleistungen werden grundsätzlich nur für die reinen Pflegekosten gezahlt. Bei einer teil- oder vollstationären Unterbringung gehen daher die Kosten für Unterbringung und Verpflegung generell zu Lasten des Pflegebedürftigen. Insofern ruhen Sachleistung für den Zeitraum eine Krankenhausunterbringung, denn in dieser Zeit übernimmt das Krankenhauspersonal ja die Pflege des Pflegebedürftigen.

Pflegegeld während Krankenhausaufenthalt?

Pflegegeld zahlt die Pflegeversicherung wenn die Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld übernommen wird. Pflegegeld ist eine Geldleistung, die dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Das heißt, der Pflegebedürftige kann frei entscheiden, zu welchem Zweck das Pflegegeld eingesetzt wird. Daher wird Pflegegeld während einem Krankenhausaufenthalt für einen begrenzten Zeitraum weitergezahlt. Der Zeitraum, in dem Pflegegeld trotz Krankenhausaufenthalt gezahlt wird, beträgt genau 28 Tage. Nach 28 Tagen ruht der Anspruch auf Pflegegeld und wird erst dann wieder aktiv, wenn der Krankenhausaufenthalt oder nachfolgende Rehabilitationsmaßnahmen beendet sind. Darüber hinaus gilt der Anspruch auf Pflegegeld beim Krankenhausaufenthalt und jeder Art von häuslicher Pflege, welche eingesetzt wird, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Auch bei der häuslichen Pflege zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes erlischt der Anspruch auf Pflegegeld wie bei Krankenhausaufenthalt nach 28 Tagen.

Was passiert mit der Pflegestufe beim Krankenhausaufenthalt?

Die Regelungen für Sachleistungen und Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt gelten übergreifend für alle Pflegestufen. Auch für die Zeit, in der Sachleistungen und Pflegegeld beim Krankenhausaufenthalt ruhen, bleibt die Pflegestufe nach Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitationsmaßnahme weiterhin bestehen, denn das Ruhen der Pflegeleistungen bedeutet nicht, dass der Anspruch auf Pflegeleistungen verloren geht. Nach der Beendigung des Krankenhausaufenthaltes werden die Leistungen im bisherigen Umfang wieder aufgenommen.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Um hohe Zuzahlungen aus eigener Tasche zu vermeiden, ist eine Pflegezusatzversicherung ratsam. Unser seiteninterner Vergleichsrechner ermittelt die besten Pflegezusatzversicherungstarife für Sie. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Tarifrechner zu gelangen. Nach dem Tarifvergleich kann ein Onlineabschluss einer Pflegezusatzversicherung getätigt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich