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Leistungen für pflegende Angehörige

Wenn Angehörige die Betreuung und Versorgung eines Pflegebedürftigen freiwillig übernehmen, wir dies von der Pflegekasse mit Leistungen im Bereich der sozialen Absicherung honoriert. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung beispielsweise die Rentenversicherungsbeiträge des pflegenden Angehörigen.

Leistungen

  • Geld- oder Sachleistungen oder beides in Kombination
  • Teil- oder vollstationäre Pflege
  • Hilfsmittel
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegegeld

  • Pflegegeldbetrag nach Pflegestufen gestaffelt
  • Freie Verfügbarkeit

Soziale Absicherung pflegender Angehöriger

  • Pflegeversicherung zahlt Rentenversicherungsbeiträge
  • Leistungen im Bereich der Unfall- und Arbeitslosenversicherung

Voraussetzungen

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Versicherten
  • Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung
  • Ehrenamtliche Ausübung der Pflegetätigkeit
  • Ausübung der Pflegetätigkeit über einen bestimmten Mindestzeitraum

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten pflegende Angehörige Leistungen im Bereich der sozialen Absicherung von der Pflegekasse des Versicherten. Voraussetzung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen durch die Pflegekasse. Erst dann hat er einen Anspruch auf Leistungen seiner Pflegeversicherung. Der bewilligte Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und vor allem nach der Pflegestufe. Mit dem online Tarifrechner kann der individuelle Tarif ermittelt werden. Die Berechnung wird mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet.

Wenn Angehörige die Betreuung und Versorgung eines Pflegebedürftigen freiwillig übernehmen, wir dies von der Pflegekasse mit Leistungen im Bereich der sozialen Absicherung honoriert. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung beispielsweise die Rentenversicherungsbeiträge des pflegenden Angehörigen.

Leistungen

  • Geld- oder Sachleistungen oder beides in Kombination
  • Teil- oder vollstationäre Pflege
  • Hilfsmittel
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegegeld

  • Pflegegeldbetrag nach Pflegestufen gestaffelt
  • Freie Verfügbarkeit

Soziale Absicherung pflegender Angehöriger

  • Pflegeversicherung zahlt Rentenversicherungsbeiträge
  • Leistungen im Bereich der Unfall- und Arbeitslosenversicherung

Voraussetzungen

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Versicherten
  • Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung
  • Ehrenamtliche Ausübung der Pflegetätigkeit
  • Ausübung der Pflegetätigkeit über einen bestimmten Mindestzeitraum

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Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten pflegende Angehörige Leistungen im Bereich der sozialen Absicherung von der Pflegekasse des Versicherten. Voraussetzung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen durch die Pflegekasse. Erst dann hat er einen Anspruch auf Leistungen seiner Pflegeversicherung. Der bewilligte Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und vor allem nach der Pflegestufe. Mit dem online Tarifrechner kann der individuelle Tarif ermittelt werden. Die Berechnung wird mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet.

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Wird ein Mensch plötzlich zum Pflegefall, stellt sich zunächst die Frage, ob die Pflege in einer entsprechenden Einrichtung oder zu Hause stattfinden soll. Viele Betroffene ziehen allerdings eine Pflege zu Hause vor, damit sie nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden. Der Alltag ist sowieso schon schwierig genug, wenn man plötzlich die einfachsten und selbstverständlichsten Dinge nicht mehr selbst regeln kann. In dieser Situation dann auch noch zusätzlich in einer fremden Umgebung weiterleben zu müssen, ist für viele Betroffene undenkbar. Die Pflegeversicherung bietet Bedürftigen die Möglichkeit, im gewohnten Umfeld zu bleiben und die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zu beanspruchen. Darüber hinaus beinhaltet das Angebotsspektrum der Pflegeversicherung auch Leistungen für Angehörige, die den Bedürftigen zu Hause pflegen. Für viele Betroffene ist dies die beste Lösung, da sie so nicht nur in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, sondern auch ihre Lieben weiterhin um sich haben. Allerdings ist es für die Angehörigen oftmals nicht leicht, die Pflege des geliebten Menschen komplett selbst zu übernehmen, so dass die Pflegeversicherung Leistungen für Angehörige in Kombination mit den Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst übernimmt. Dieses Hilfsangebot erleichtert vielen Angehörigen die Entscheidung, die Betreuung des Pflegebedürftigen zu übernehmen. Da sich allerdings die Tarife und Leistungen der zahlreichen Anbieter von Pflegeversicherungen oftmals erheblich voneinander unterscheiden, ist ein „Versicherungsvergleich“ unerlässlich. Mit dem regelmäßig aktualisierten „Tarifrechner“, den die Betreiber dieser Internetseite zur Verfügung stellen, lässt sich der „Vergleich“ bequem „online“ durchführen. Sie können den Vorgang starten, indem Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ klicken.

Leistungen

Damit ein Pflegebedürftiger die Leistungen seiner Pflegekasse in Anspruch nehmen kann, muss er verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So muss die entsprechende Vorversicherungszeit erfüllt sein und die Pflegebedürftigkeit muss nach Antragstellung durch die Pflegekasse festgestellt werden. Sobald dem Pflegebedürftigen der Bewilligungsbescheid seiner Pflegeversicherung vorliegt, kann er die Leistungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige und für andere Formen der Betreuung richten sich nach der Pflegestufe und dem gewählten Tarif. So kann eine teil- oder vollstationäre Pflege, die Betreuung durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst sowie eine Kombination aus beiden beantragt werden. Ebenso zahlt die Pflegekasse Zuschüsse für Hilfsmittel wie beispielsweise Verbrauchsmaterial oder Pflegebetten und für erforderliche Umbaumaßnahmen in der Wohnumgebung des Betroffenen. Außerdem übernimmt die Pflegeversicherung Leistungen wie Angehörige Pflegekurse, in denen diese entsprechend geschult werden.

Pflegegeld

Das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung für Leistungen, die Angehörige freiwillig erbringen, erhält, ist nach der Schwere des Pflegefalls, also nach der jeweiligen Pflegestufe gestaffelt. So erhält man in der Pflegstufe I für die erhebliche Pflegebedürftigkeit 235 € Pflegegeld, in Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige 440 € und in Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige 700 €. Der Versicherungsnehmer kann über dieses Geld frei verfügen und es beispielsweise regelmäßig an die ihn betreuenden Angehörigen als Entschädigung für ihre ehrenamtliche Pflegetätigkeit weitergeben. Er kann das Pflegegeld aber auch zur Finanzierung von Pflegehilfsmitteln einsetzen, die den Angehörigen die alltägliche Pflegearbeit erleichtern.

Soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen

Wenn Angehörige die Pflege eines Betroffenen übernehmen, wird nicht nur das monatliche Pflegegeld ausgezahlt, sondern die Pflegeversicherung Leistungen beinhalten für Angehörige auch eine soziale Absicherung. Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeiten beinhaltet die Pflege von Familienangehörigen eine Rentenversicherung für den Pflegenden. Übt der Pflegende neben seiner Pflegetätigkeit noch einen Beruf aus, ist dabei aber nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig, zahlt die Pflegeversicherung seine Rentenversicherungsbeiträge. Dabei richtet sich die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge nach der Pflegestufe des Bedürftigen und dem Umfang der ehrenamtlichen Pflegetätigkeit des Angehörigen. Auch wenn keine Erwerbstätigkeit vorliegt, wird die Pflege von Familienangehörigen mit einer Rentenversicherung honoriert, um den Pflegenden sozial abzusichern. Neben der sozialen Absicherung bei der Pflege durch Angehörige mit einer Rentenversicherung gibt es auch die Möglichkeit, Leistungen der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige im Bereich der Unfall- oder Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige beinhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine soziale Absicherung der betreuenden Person. So wird die Pflege durch Angehörige mit einer Rentenversicherung honoriert, wenn die Pflegeperson diese Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausübt und somit kein Gehalt dafür bezieht. Der pflegende Angehörige muss die Pflegeleistung mindestens 14 Stunden pro Woche erbringen und das über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten pro Kalenderjahr. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person durch die Pflegekasse muss erfolgt und ein Anspruch des Bedürftigen auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung gegeben sein.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich