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Eigenanteil Pflegekosten

Werden die Eltern pflegebedürftig und können den Eigenanteil der Pflegekosten nicht aus der eigenen Rente und dem vorhandenen Vermögen tragen, dann müssen die Kinder für ihre Eltern den Pflegekosten Eigenanteil übernehmen, sofern sie über ein eigenes Einkommen verfügen.

Zuschüsse der gesetzlichen Pflegekasse

  • Höhe der Zuschüsse unterliegen der zugesprochenen Pflegestufe
  • Pflegezuschüsse dürfen lediglich für die medizinische und pflegerische Versorgung verwendet werden
  • Die Heimunterbringung, auch Hotelkosten genannt, sind vom Pflegebedürftigen als Pflegekosten Eigenanteil zu tragen
  • Zur Kostendeckung sind die Rente sowie eventuelles Vermögen heranzuziehen

Wann der Eigenanteil der Pflegekosten durch die Kinder zu zahlen ist

  • Es können nur erwachsene Kinder mit einem eigenen Einkommen herangezogen werden
  • Das Nettoeinkommen muss minimal 1.400 Euro monatlich betragen
  • Verfügt der Ehepartner nicht über ein eigenes Einkommen oder es sind unterhaltspflichtige Kinder vorhanden, verändert sich der Wert nach unten
  • Das Gehalt des Ehepartners kann ebenfalls zur Kostendeckung hinzugezogen werden
  • Kosten für eine Mietwohnung oder monatlicher Abtrag für das eigene Haus wirken sich mindernd aus
  • Eingesparte Miete bei abbezahltem Eigentum werden wie ein zusätzliche Einkommen angerechnet

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Um nicht die Angehörigen mit dem Pflegekosten Eigenanteil zu belasten, ist eine private Pflegeversicherung anzuraten. Via dem Button „Zum Versicherungsvergleich>>“ kann die Pflegeversicherung ermittelt werden, die den eigenen Bedürfnissen entspricht. Der Abschluss ist online möglich.

Werden die Eltern pflegebedürftig und können den Eigenanteil der Pflegekosten nicht aus der eigenen Rente und dem vorhandenen Vermögen tragen, dann müssen die Kinder für ihre Eltern den Pflegekosten Eigenanteil übernehmen, sofern sie über ein eigenes Einkommen verfügen.

Zuschüsse der gesetzlichen Pflegekasse

  • Höhe der Zuschüsse unterliegen der zugesprochenen Pflegestufe
  • Pflegezuschüsse dürfen lediglich für die medizinische und pflegerische Versorgung verwendet werden
  • Die Heimunterbringung, auch Hotelkosten genannt, sind vom Pflegebedürftigen als Pflegekosten Eigenanteil zu tragen
  • Zur Kostendeckung sind die Rente sowie eventuelles Vermögen heranzuziehen

Wann der Eigenanteil der Pflegekosten durch die Kinder zu zahlen ist

  • Es können nur erwachsene Kinder mit einem eigenen Einkommen herangezogen werden
  • Das Nettoeinkommen muss minimal 1.400 Euro monatlich betragen
  • Verfügt der Ehepartner nicht über ein eigenes Einkommen oder es sind unterhaltspflichtige Kinder vorhanden, verändert sich der Wert nach unten
  • Das Gehalt des Ehepartners kann ebenfalls zur Kostendeckung hinzugezogen werden
  • Kosten für eine Mietwohnung oder monatlicher Abtrag für das eigene Haus wirken sich mindernd aus
  • Eingesparte Miete bei abbezahltem Eigentum werden wie ein zusätzliche Einkommen angerechnet

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Um nicht die Angehörigen mit dem Pflegekosten Eigenanteil zu belasten, ist eine private Pflegeversicherung anzuraten. Via dem Button „Zum Versicherungsvergleich>>“ kann die Pflegeversicherung ermittelt werden, die den eigenen Bedürfnissen entspricht. Der Abschluss ist online möglich.

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Das die Eltern eine Unterhaltspflicht gegenüber ihrer Kinder haben, ist allgemein bekannt. Worüber jedoch kaum jemand nachdenkt, ist die Tatsache, dass die Kinder im Falle einer Pflegebedürftigkeit der Eltern ebenfalls einen Pflegestufen Eigenanteil tragen müssen. Wenn also die Eltern mit ihrer Rente und den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht in der Lage sind, den Eigenanteil der Pflegekosten bestreiten zu können, dann wird zwar das Sozialamt zuerst einspringen, sich jedoch den Pflegekosten Eigenanteil bei den erwachsenen Kindern zurückholen. Zwar wäre eine Pflege zuhause die preisgünstigste Alternative, jedoch ist dies nicht in jedem Fall möglich.

Die Kosten und die Zuschüsse der Pflegekasse für die Heimpflege

Die Höhe der Pflegezuschüsse unterliegen der Pflegestufe, die dem Pflegebedürftigen zugesprochen wurde, sowie dem Pflegeheim und dessen Ausstattung. Der Zuschuss beläuft sich derzeit in der ersten Pflegestufe auf 1.023 Euro, in der zweiten Pflegestufe auf 1.279 Euro und in der dritten Pflegestufe auf 1.470 Euro. Nur wenige Härtefälle werden mit 1.750 Euro maximal bezuschusst. Die Zuschüsse sind allerdings lediglich für die medizinischen sowie pflegerischen Maßnahmen zu verwenden. Dies bedeutet, dass die Verpflegung sowie Unterbringung in einem Heim, dessen Kosten allgemein als Hotelkosten bezeichnet werden, als Pflegestufen Eigenanteil vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind. Zur Kostendeckung werden die Rente sowie mögliches Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Die Zuschüsse aus der gesetzlichen Pflegekasse sind bei einer ambulanten Versorgung in den ersten beiden Pflegestufen deutlich niedriger, als bei einer Versorgung in einem Heim. Erst ab der dritten Pflegestufe ist kein Unterschied mehr zu beobachten, jedoch ist der Zuschuss auch hier ausschließlich für medizinische und pflegerische Maßnahmen zu verwenden.

Kinder sind zum Unterhalt verpflichtet

Inzwischen sind zahlreiche Urteile durch das Bundesgerichtshof gefällt worden, aus denen hervorgeht, inwiefern die Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern den Pflegestufen Eigenanteil übernehmen müssen. Jedoch muss dabei auch berücksichtigt werden, dass sie Kosten für ihre eigene Altersvorsorge aufbringen und eigene Kinder zu versorgen haben. Wird das, zur Verfügung stehende Vermögen für die eigene Führung des Lebens sowie für die Altersvorsorge benötigt, dann müssen die Kinder nicht mit ihrem gesamten Ersparten für den Pflegekosten Eigenanteil der Eltern aufkommen. Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass die Sozialämter sehr unterschiedlich entscheiden. So sind einige Ämter der Ansicht, dass grundsätzlich das gesamte Vermögen zur Verfügung zu stehen hat.

Wann die Kinder zahlen müssen

Verfügt das Kind über ein Nettoeinkommen von minimal 1.400 Euro, dann muss es für den Eigenanteil der Pflegekosten seiner Eltern aufkommen. Hat der Ehepartner jedoch kein eigenes Einkommen oder es befinden sich noch Kinder in der Familie, die unterhaltsberechtigt sind, dann verändert sich der Wert nach unten. Allerdings muss der Überschuss lediglich nur zu rund 50 Prozent an das Sozialamt abgetreten werden, auch wenn zahlreiche Kommunen noch immer bis zu 100 Prozent verlangen. Auch das Gehalt des Ehepartners kann hinzugezogen werden. Allerdings können beispielsweise die Mietkosten das Einkommen mindern, ebenso die Raten der Hypothek für ein eigenes Haus. Ist der eigene Wohnraum jedoch abbezahlt, dann wird die eingesparte Miete, die sich an den örtlichen Mietspiegel richtet, wie ein zusätzliches Einkommen angerechnet.

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Um nicht den Pflegestufen Eigenanteil selber tragen zu müssen, ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll, die möglichst beizeiten abgeschlossen werden sollte. Hinter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ befindet sich ein interner Tarifrechner, der weiterführende Infos zum Thema der Pflegeversicherung bereitstellt und mittels dem die Pflegeversicherung ermittelt werden kann, die sich am besten der individuellen Lebensweise anpasst.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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