Werden die Eltern pflegebedürftig und können den Eigenanteil der Pflegekosten nicht aus der eigenen Rente und dem vorhandenen Vermögen tragen, dann müssen die Kinder für ihre Eltern den Pflegekosten Eigenanteil übernehmen, sofern sie über ein eigenes Einkommen verfügen.
Zuschüsse der gesetzlichen Pflegekasse
- Höhe der Zuschüsse unterliegen der zugesprochenen Pflegestufe
- Pflegezuschüsse dürfen lediglich für die medizinische und pflegerische Versorgung verwendet werden
- Die Heimunterbringung, auch Hotelkosten genannt, sind vom Pflegebedürftigen als Pflegekosten Eigenanteil zu tragen
- Zur Kostendeckung sind die Rente sowie eventuelles Vermögen heranzuziehen
Wann der Eigenanteil der Pflegekosten durch die Kinder zu zahlen ist
- Es können nur erwachsene Kinder mit einem eigenen Einkommen herangezogen werden
- Das Nettoeinkommen muss minimal 1.400 Euro monatlich betragen
- Verfügt der Ehepartner nicht über ein eigenes Einkommen oder es sind unterhaltspflichtige Kinder vorhanden, verändert sich der Wert nach unten
- Das Gehalt des Ehepartners kann ebenfalls zur Kostendeckung hinzugezogen werden
- Kosten für eine Mietwohnung oder monatlicher Abtrag für das eigene Haus wirken sich mindernd aus
- Eingesparte Miete bei abbezahltem Eigentum werden wie ein zusätzliche Einkommen angerechnet
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Um nicht die Angehörigen mit dem Pflegekosten Eigenanteil zu belasten, ist eine private Pflegeversicherung anzuraten. Via dem Button „Zum Versicherungsvergleich>>“ kann die Pflegeversicherung ermittelt werden, die den eigenen Bedürfnissen entspricht. Der Abschluss ist online möglich.
Werden die Eltern pflegebedürftig und können den Eigenanteil der Pflegekosten nicht aus der eigenen Rente und dem vorhandenen Vermögen tragen, dann müssen die Kinder für ihre Eltern den Pflegekosten Eigenanteil übernehmen, sofern sie über ein eigenes Einkommen verfügen.
Zuschüsse der gesetzlichen Pflegekasse
- Höhe der Zuschüsse unterliegen der zugesprochenen Pflegestufe
- Pflegezuschüsse dürfen lediglich für die medizinische und pflegerische Versorgung verwendet werden
- Die Heimunterbringung, auch Hotelkosten genannt, sind vom Pflegebedürftigen als Pflegekosten Eigenanteil zu tragen
- Zur Kostendeckung sind die Rente sowie eventuelles Vermögen heranzuziehen
Wann der Eigenanteil der Pflegekosten durch die Kinder zu zahlen ist
- Es können nur erwachsene Kinder mit einem eigenen Einkommen herangezogen werden
- Das Nettoeinkommen muss minimal 1.400 Euro monatlich betragen
- Verfügt der Ehepartner nicht über ein eigenes Einkommen oder es sind unterhaltspflichtige Kinder vorhanden, verändert sich der Wert nach unten
- Das Gehalt des Ehepartners kann ebenfalls zur Kostendeckung hinzugezogen werden
- Kosten für eine Mietwohnung oder monatlicher Abtrag für das eigene Haus wirken sich mindernd aus
- Eingesparte Miete bei abbezahltem Eigentum werden wie ein zusätzliche Einkommen angerechnet
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Um nicht die Angehörigen mit dem Pflegekosten Eigenanteil zu belasten, ist eine private Pflegeversicherung anzuraten. Via dem Button „Zum Versicherungsvergleich>>“ kann die Pflegeversicherung ermittelt werden, die den eigenen Bedürfnissen entspricht. Der Abschluss ist online möglich.
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Das die Eltern eine Unterhaltspflicht gegenüber ihrer Kinder haben, ist allgemein bekannt. Worüber jedoch kaum jemand nachdenkt, ist die Tatsache, dass die Kinder im Falle einer Pflegebedürftigkeit der Eltern ebenfalls einen Pflegestufen Eigenanteil tragen müssen. Wenn also die Eltern mit ihrer Rente und den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht in der Lage sind, den Eigenanteil der Pflegekosten bestreiten zu können, dann wird zwar das Sozialamt zuerst einspringen, sich jedoch den Pflegekosten Eigenanteil bei den erwachsenen Kindern zurückholen. Zwar wäre eine Pflege zuhause die preisgünstigste Alternative, jedoch ist dies nicht in jedem Fall möglich.
Die Kosten und die Zuschüsse der Pflegekasse für die Heimpflege
Die Höhe der Pflegezuschüsse unterliegen der Pflegestufe, die dem Pflegebedürftigen zugesprochen wurde, sowie dem Pflegeheim und dessen Ausstattung. Der Zuschuss beläuft sich derzeit in der ersten Pflegestufe auf 1.023 Euro, in der zweiten Pflegestufe auf 1.279 Euro und in der dritten Pflegestufe auf 1.470 Euro. Nur wenige Härtefälle werden mit 1.750 Euro maximal bezuschusst. Die Zuschüsse sind allerdings lediglich für die medizinischen sowie pflegerischen Maßnahmen zu verwenden. Dies bedeutet, dass die Verpflegung sowie Unterbringung in einem Heim, dessen Kosten allgemein als Hotelkosten bezeichnet werden, als Pflegestufen Eigenanteil vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind. Zur Kostendeckung werden die Rente sowie mögliches Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Die Zuschüsse aus der gesetzlichen Pflegekasse sind bei einer ambulanten Versorgung in den ersten beiden Pflegestufen deutlich niedriger, als bei einer Versorgung in einem Heim. Erst ab der dritten Pflegestufe ist kein Unterschied mehr zu beobachten, jedoch ist der Zuschuss auch hier ausschließlich für medizinische und pflegerische Maßnahmen zu verwenden.
Kinder sind zum Unterhalt verpflichtet
Inzwischen sind zahlreiche Urteile durch das Bundesgerichtshof gefällt worden, aus denen hervorgeht, inwiefern die Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern den Pflegestufen Eigenanteil übernehmen müssen. Jedoch muss dabei auch berücksichtigt werden, dass sie Kosten für ihre eigene Altersvorsorge aufbringen und eigene Kinder zu versorgen haben. Wird das, zur Verfügung stehende Vermögen für die eigene Führung des Lebens sowie für die Altersvorsorge benötigt, dann müssen die Kinder nicht mit ihrem gesamten Ersparten für den Pflegekosten Eigenanteil der Eltern aufkommen. Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass die Sozialämter sehr unterschiedlich entscheiden. So sind einige Ämter der Ansicht, dass grundsätzlich das gesamte Vermögen zur Verfügung zu stehen hat.
Wann die Kinder zahlen müssen
Verfügt das Kind über ein Nettoeinkommen von minimal 1.400 Euro, dann muss es für den Eigenanteil der Pflegekosten seiner Eltern aufkommen. Hat der Ehepartner jedoch kein eigenes Einkommen oder es befinden sich noch Kinder in der Familie, die unterhaltsberechtigt sind, dann verändert sich der Wert nach unten. Allerdings muss der Überschuss lediglich nur zu rund 50 Prozent an das Sozialamt abgetreten werden, auch wenn zahlreiche Kommunen noch immer bis zu 100 Prozent verlangen. Auch das Gehalt des Ehepartners kann hinzugezogen werden. Allerdings können beispielsweise die Mietkosten das Einkommen mindern, ebenso die Raten der Hypothek für ein eigenes Haus. Ist der eigene Wohnraum jedoch abbezahlt, dann wird die eingesparte Miete, die sich an den örtlichen Mietspiegel richtet, wie ein zusätzliches Einkommen angerechnet.
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Um nicht den Pflegestufen Eigenanteil selber tragen zu müssen, ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll, die möglichst beizeiten abgeschlossen werden sollte. Hinter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ befindet sich ein interner Tarifrechner, der weiterführende Infos zum Thema der Pflegeversicherung bereitstellt und mittels dem die Pflegeversicherung ermittelt werden kann, die sich am besten der individuellen Lebensweise anpasst.