Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des Einkommens der Abführung von Beiträgen zur Pflegeversicherung unterliegt. Sie gilt für die Pflege- und für die Krankenversicherung, in der Rentenversicherung kommt eine andere Beitragsbemessungsgrenze zur Anwendung. Abzugrenzen ist die Beitragsbemessungsgrenze von der Versicherungspflichtgrenze.

So ist die Beitragsbemessungsgrenze definiert

  • Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze unterliegt Beitragszahlung
  • Höhere Einkommen bleiben beitragsfrei

Abzugrenzen von der Versicherungspflichtgrenze

  • Versicherungspflichtgrenze legt Versicherungspflicht fest
  • Versicherte mit höheren Einkommen dürfen sich privat versichern

Regelmäßige Anpassung durch Gesetzgeber

  • Gesetzgeber nimmt Anpassungen nach Konjunktur vor
  • Dadurch Einflussnahme auf Einnahmen der Pflegekassen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Insbesondere Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen sollten ihre Versorgungslücke für den Pflegefall kennen und privat absichern. Eine Zusatzpflegeversicherung ist dringend zu empfehlen. Ein Versicherungsvergleich identifiziert den Versicherer mit dem passenden Tarif. Ein Klick auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ weist den Weg.

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des Einkommens der Abführung von Beiträgen zur Pflegeversicherung unterliegt. Sie gilt für die Pflege- und für die Krankenversicherung, in der Rentenversicherung kommt eine andere Beitragsbemessungsgrenze zur Anwendung. Abzugrenzen ist die Beitragsbemessungsgrenze von der Versicherungspflichtgrenze.

So ist die Beitragsbemessungsgrenze definiert

  • Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze unterliegt Beitragszahlung
  • Höhere Einkommen bleiben beitragsfrei

Abzugrenzen von der Versicherungspflichtgrenze

  • Versicherungspflichtgrenze legt Versicherungspflicht fest
  • Versicherte mit höheren Einkommen dürfen sich privat versichern

Regelmäßige Anpassung durch Gesetzgeber

  • Gesetzgeber nimmt Anpassungen nach Konjunktur vor
  • Dadurch Einflussnahme auf Einnahmen der Pflegekassen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Insbesondere Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen sollten ihre Versorgungslücke für den Pflegefall kennen und privat absichern. Eine Zusatzpflegeversicherung ist dringend zu empfehlen. Ein Versicherungsvergleich identifiziert den Versicherer mit dem passenden Tarif. Ein Klick auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ weist den Weg.

6

 


 

In der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt ebenso wie in der Krankenversicherung und in der Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze. Das Einkommen eines gesetzlich Versicherten wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur Berechnung des Beitrags herangezogen. Der Teil des Einkommens, der über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus geht, unterliegt nicht der Beitragszahlung. Besonders Versicherte mit einem hohen Einkommen profitieren von dieser Regelung. Die Beitragsbemessungsgrenze ist scharf von der Versicherungspflichtgrenze abzugrenzen. Der Gesetzgeber hat das Recht, die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig anzupassen. In der Regel macht er von diesem Recht Gebrauch, denn damit sind die Einnahmen der Pflegekassen zu steuern.

Anbieter

Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung kommt ausschließlich für die gesetzlichen Pflegekassen zur Anwendung. Mit der Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze reguliert der Gesetzgeber die Einnahmen der gesetzlichen Pflegekassen. Entscheidet er sich zur Anhebung der Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze, unterliegt ein höherer Anteil des Einkommens der Abführung von Pflegeversicherungsbeiträgen. Damit steigen die Einnahmen der Pflegekassen. Erst im vergangenen Jahr wurde die Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze für 2013 angehoben. In der Pflege-Pflichtversicherung der Privatversicherten kommt die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung insofern zur Anwendung, als dass der Beitrag nicht über den Beitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus gehen darf. Somit gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung letztlich auch für Privatversicherte.

So ist die Beitragsbemessungsgrenze definiert

Die Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze legt die Höhe des maximalen Einkommens fest, das der Berechnung von Beiträgen in der Pflegeversicherung unterliegt. Die Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2013 beträgt 3.937,50 Euro im Monat. Der Pflegeversicherungsbeitrag der Beitragsbemessungsgrenze ist für die neuen Bundesländer in der gleichen Höhe festgelegt wie für die alten Bundesländer. Einen Unterschied zwischen Ost und West gibt es bei dem Pflegeversicherungsbeitrag der Beitragsbemessungsgrenze folglich nicht. Außerdem gilt die Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2013 auch für die Krankenversicherung, beide Grenzen sind identisch. Abzugrenzen ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung dagegen von der Rentenversicherung. Auch hier legt der Gesetzgeber einen maximalen Beitrag fest, welcher zur Festlegung der Beiträge herangezogen wird. Allen Beitragsbemessungsgrenzen gemein ist allerdings, dass Versicherte mit einem hohen Einkommen von dieser Regelung profitieren. Jeder verdiente Euro, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bleibt von Beitragszahlungen ausgenommen. Somit profitieren Besserverdiener letztlich von einer niedrigen Bemessungsgrenze in der Sozialversicherung, da der Anteil des Einkommens, der die Grenze übersteigt, beitragsfrei bleibt.

Abzugrenzen von der Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist deutlich von der Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung abzugrenzen. Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Einkommen ein Arbeitnehmer nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt. Überschreitet das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze und wird der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreit, kann er sich in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Da in Deutschland seit Januar 2009 aber eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht, muss man in jedem Fall versichert bleiben, auch wenn man sich für den Wechsel zu einem privaten Anbieter entscheidet. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Versicherungspflichtgrenze wird regelmäßig vom Gesetzgeber kontrolliert und bei Bedarf verändert.

Regelmäßige Anpassung durch Gesetzgeber

Der Gesetzgeber hat grundsätzlich das Recht, die Beitragsbemessungsgrenze zu korrigieren. In der Regel übt er dieses Recht einmal im Jahr im Herbst des Jahres aus. In einer guten konjunkturellen Lage mit einer geringen Arbeitslosigkeit steigen die Einnahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherer. Üblicherweise werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze dann angehoben, während sie in einer eher schwachen Konjunktur gesenkt werden. Eine höhere Beitragsbemessungsgrenze führt zu steigenden Einnahmen in der Pflegeversicherung, entsprechend führt ein Absenken der Grenze zu fallenden Einnahmen. So reguliert der Gesetzgeber regelmäßig die Einnahmen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung. Ob das Pflegegeld die Einkommensgrenze dagegen beeinflusst, ist eine andere Frage. Grundsätzlich sind Pflegegeld und Einkommen voneinander unabhängig. Die Leistung, die der Versicherte im Pflegefall erhält, ist also nicht an sein Einkommen gekoppelt. Da Pflegegeld und Einkommen nicht voneinander abhängig sind, erhält jeder Versicherte die Leistungen seiner Pflegestufe. Wären Pflegegeld und Einkommensgrenze miteinander verbunden, würde die Höhe der Leistungen von seinem Einkommen abhängen. Weil aber die Leistungen der Pflegeversicherung vom Einkommen nicht abhängen, ist eine zusätzliche Absicherung für den Pflegefall dringend erforderlich. Auch wer ein hohes Gehalt bezieht, erhält von der gesetzlichen Pflegeversicherung nämlich nur die festgelegten Leistungen. Möchte man eine Rundum-Versorgung für den Pflegefall, sind Zusatzversicherungen erforderlich.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Für den Versicherten ist es einerseits von Vorteil, dass die Leistungen der Pflegeversicherung vom Einkommen nicht abhängen. Doch gerade Versicherte mit einem hohen Einkommen werden durch diese Regelung benachteiligt. Sie sollten einen angemessenen Teil ihrer Einkünfte in eine zusätzliche private Pflegeversicherung investieren. Damit gleichen sie den finanziellen Nachteil aus, den sie erleiden, weil die Leistungen der Pflegeversicherung das Einkommen nicht als Basis für die Höhe des Pflegegeldes nehmen. Eine private Zusatzversicherung schließt man erst nach einem sorgfältigen Versicherungsvergleich ab. Ein Online-Tarifrechner berechnet mit wenigen persönlichen Daten, wie der ideale Versicherungsschutz im Pflegefall aussehen kann. Zum Online-Versicherungsrechner geht es mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich