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Pflege Bahr ohne Gesundheitsprüfung

Die Pflege Bahr Versicherung ist die einzige private Pflegeversicherungsform, bei der der Versicherte während der Beantragung keine Gesundheitsfragen beantworten muss. Folgendes gibt es hierbei zu beachten:

Allgemeine Informationen

  • jedem Antrag wird stattgegeben
  • auch chronisch Kranke werden versichert
  • ebenso ältere Menschen
  • dafür sind Wartezeiten möglich
  • geringere Leistungen als bei privaten Versicherungsmodellen mit Gesundheitsfragen

Anbieter vergleichen

  • Unterschiede in den Tarifen verlangen nach einem Vergleich
  • unser Vergleichsrechner hilft
  • zeigt die Beiträge und die dazugehörigen Leistungen auf

Beiträge und Leistungen berechnen

Wenn Sie sich ein passendes Angebot für Ihre persönliche Pflege Bahr Versicherung erstellen lassen möchten, dann nutzen sie dafür bitte unseren Vergleichsrechner. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die neue Pflege Bahr Versicherung ist eine zusätzliche Pflegeversicherung, die ohne Gesundheitsfragen auskommt. Somit ist die Pflege Bahr ohne Gesundheitsprüfung die einzige zusätzliche Pflegeversicherung, die ohne diese Fragen auskommt, und dadurch allen Versicherten offen steht. Auch chronisch Kranke finden hier einen optimalen Versicherungsschutz und können für den Pflegefall vorsorgen.

Alle Infos zur Bahr Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die Pflege Bahr ohne Gesundheitsprüfung ist die einzige private Versicherungsform, die auf die mitunter recht heiklen Fragen zur Gesundheit verzichtet. Während andere private Vorsorgeversicherungen kranke Versicherte schon bei der Beantragung der Versicherung abweisen können, ist dies bei der Bahr Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht möglich. Grund hierfür ist die staatliche Förderung, die die anbietenden Versicherungsgesellschaften dazu zwingt, jeden Versicherten ihn ihren Reihen aufzunehmen. Und so ist es möglich, dass Versicherte mit Demenz, Parkinson, einer Querschnittslähmung oder aber auch einem Hirntumor und einer HIV Infektion eine Pflege Bahr ohne Gesundheitsprüfung abschließen können.

Jedoch bringt die Pflege Bahr ohne Gesundheitsprüfung den Nachteil mit sich, dass Aufgrund der fehlenden Gesundheitsfragen keine hohen Leistungen erzielt werden können. Wer unter keinen Krankheiten leidet und sich daher auch bei jeder anderen Versicherung privat versichern kann, sollte schauen, wo er die besseren Konditionen bekommt. Bei einer Bahr Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder bei einer anderen privaten Absicherung.

Anbieter vergleichen und den bestmöglichen Tarif finden

Um die bestmögliche Bahr Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung finden zu können, lohnt es sich, verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen. Auch wenn jeder Anbieter auf die Fragen zur Gesundheit verzichten muss, so sind die Beiträge wie auch die Leistungen der Anbieter recht unterschiedlich. Um einen passenden und auch lukrativen Tarif finden zu können, kann ein Vergleich mit Hilfe unseres Vergleichsrechners helfen. Er zeigt Ihnen alle möglichen Tarife auf, benennt die dazugehörigen Leistungen und zeigt die Beiträge auf, die für die entsprechende Bahr Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung fällig werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich