Der Pflege Bahr Kontrahierungszwang in der Pflege Bahr Versicherung soll vermeiden, dass die Versicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist. Doch was bedeutet dies genau?
Kontrahierungszwang
- alle Interessenten müssen zu gleichen Konditionen aufgenommen werden
- es darf keine Beitrags- und Leistungsunterschiede Aufgrund von Vorerkrankungen oder ähnliches geben
- als Ausgleich gibt es die Wartezeit
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Wenn man von der Pflege Bahr Versicherung spricht, dann kommt auch immer wieder der Begriff „Pflege Bahr Kontrahierungszwang“ auf. Ein Begriff, der vielen Verbrauchern nicht geläufig ist und deshalb an dieser Stelle etwas genauer erläutert werden soll.
Was ist der Pflege Bahr Kontrahierungszwang?
Als die Pflege Bahr Versicherung ins Leben gerufen wurde, hat der Gesetzgeber an diese Versicherung einige Bedingungen geknüpft. So müssen die Versicherungen mit staatlicher Förderung jeden Antragsteller aufnehmen. Egal welche Voraussetzungen der Versicherte auch mit sich bringt. Die Versicherungsgesellschaft darf also niemanden ablehnen. Doch dem noch nicht genug. Sie muss auch jedem Versicherten die gleichen normalen Konditionen anbieten und darf keine zusätzlichen Beitragszuschläge oder ähnliches erheben. Und diese Tatsache nennt man in Fachkreisen den „Pflege Bahr Kontrahierungszwang“.
So wird ein Ausgleich hergestellt
Für die Versicherungsgesellschaften ist der Pflege Bahr Kontrahierungszwang somit eigentlich ein Nachteil. Damit dies aber nicht so bleibt, gibt es eine weitere Regelung in diesem Zusammenhang. So dürfen die anbietenden Gesellschaften eine Wartezeit in ihre Verträge einbauen. Schließt der Versicherte einen Vertrag über eine Pflege Bahr Versicherung ab, darf die Versicherungsgesellschaft eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren benennen. Die Wartezeit muss für den Versicherten von Anfang an klar erkennbar sein. Es darf sich daher nicht um eine versteckte Klausel oder ähnliches handeln.
Nachteile durch die Wartezeit?
Die Wartezeit, die mit dem Pflege Bahr Kontrahierungszwang einhergeht, muss nur bedingt als Nachteil angesehen werden. Da man über diese Wartezeit von Anfang an informiert wird, kann man den Vertrag rechtzeitig abschließen und reduziert so die Gefahr, dass man im Falle einer Pflegebedürftigkeit lange auf Leistungen aus der Versicherung warten muss. Würde es den Pflege Bahr Kontrahierungszwang und die damit verbundene Wartezeit nicht geben, könnten nicht alle Versicherten in die Versicherung aufgenommen werden. Der Nachteil der so entstehen würde, wäre viel größer.