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Pflege Bahr Kontrahierungszwang

Der Pflege Bahr Kontrahierungszwang in der Pflege Bahr Versicherung soll vermeiden, dass die Versicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist. Doch was bedeutet dies genau?

Kontrahierungszwang

  • alle Interessenten müssen zu gleichen Konditionen aufgenommen werden
  • es darf keine Beitrags- und Leistungsunterschiede Aufgrund von Vorerkrankungen oder ähnliches geben
  • als Ausgleich gibt es die Wartezeit

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Wenn man von der Pflege Bahr Versicherung spricht, dann kommt auch immer wieder der Begriff „Pflege Bahr Kontrahierungszwang“ auf. Ein Begriff, der vielen Verbrauchern nicht geläufig ist und deshalb an dieser Stelle etwas genauer erläutert werden soll.

Was ist der Pflege Bahr Kontrahierungszwang?

Als die Pflege Bahr Versicherung ins Leben gerufen wurde, hat der Gesetzgeber an diese Versicherung einige Bedingungen geknüpft. So müssen die Versicherungen mit staatlicher Förderung jeden Antragsteller aufnehmen. Egal welche Voraussetzungen der Versicherte auch mit sich bringt. Die Versicherungsgesellschaft darf also niemanden ablehnen. Doch dem noch nicht genug. Sie muss auch jedem Versicherten die gleichen normalen Konditionen anbieten und darf keine zusätzlichen Beitragszuschläge oder ähnliches erheben. Und diese Tatsache nennt man in Fachkreisen den „Pflege Bahr Kontrahierungszwang“.

So wird ein Ausgleich hergestellt

Für die Versicherungsgesellschaften ist der Pflege Bahr Kontrahierungszwang somit eigentlich ein Nachteil. Damit dies aber nicht so bleibt, gibt es eine weitere Regelung in diesem Zusammenhang. So dürfen die anbietenden Gesellschaften eine Wartezeit in ihre Verträge einbauen. Schließt der Versicherte einen Vertrag über eine Pflege Bahr Versicherung ab, darf die Versicherungsgesellschaft eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren benennen. Die Wartezeit muss für den Versicherten von Anfang an klar erkennbar sein. Es darf sich daher nicht um eine versteckte Klausel oder ähnliches handeln.

Nachteile durch die Wartezeit?

Die Wartezeit, die mit dem Pflege Bahr Kontrahierungszwang einhergeht, muss nur bedingt als Nachteil angesehen werden. Da man über diese Wartezeit von Anfang an informiert wird, kann man den Vertrag rechtzeitig abschließen und reduziert so die Gefahr, dass man im Falle einer Pflegebedürftigkeit lange auf Leistungen aus der Versicherung warten muss. Würde es den Pflege Bahr Kontrahierungszwang und die damit verbundene Wartezeit nicht geben, könnten nicht alle Versicherten in die Versicherung aufgenommen werden. Der Nachteil der so entstehen würde, wäre viel größer.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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