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Pflege Bahr Infos

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Mindestbetrag
  • Wartezeit

Vorteile

  • kein Höchsteintrittsalter
  • keine Gesundheitsprüfung

Informationen

  • Anlaufstelle Verbraucherzentrale
  • Basisinformationen
  • Vor- und Nachteile von Pflege Bahr

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Beitragsberechnung für die zusätzliche Pflegeversicherung richtet sich nach dem gewählten Tarif und der Pflegestufe. Ob im individuellen Fall eher ein Tarif mit staatlicher Förderung oder ohne Zuschuss günstiger ist, kann mit einem online Versicherungsvergleich ermittelt werden. Der persönliche Tarif lässt sich auf unkomplizierte Weise mit dem seiteninternen online Tarifrechner berechnen, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ starten können.

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Wird man zum Pflegefall, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung meist nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung, um die finanziellen Lücken zu schließen. Seit Januar 2013 bietet die Bundesregierung die Möglichkeit, zusätzlich eine staatlich geförderte Pflegeversicherung, die als Pflege Bahr bezeichnet wird, abzuschließen. Der Versicherungsnehmer erhält den staatlichen Zuschuss in Form einer Zulage. Wichtige Basisinformationen erhält man zum Thema Pflege Bahr bei der Verbraucherzentrale. Da es inzwischen zahlreiche Anbieter von privaten Pflegeversicherungen mit Pflege Bahr gibt, ist es schwierig, den Überblick über die verschiedenen Tarife und Leistungspakete zu behalten. Dabei hilft der „online Versicherungsvergleich“ mit dem stets aktuellen „Tarifrechner“ der Betreiber dieser Internetseite. Mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ starten Sie die Berechnung Ihres individuellen Tarifs.

Was ist Pflege Bahr?

Pflege Bahr ist eine private Pflegezusatzversicherung, die mit einem Zuschuss vom Staat gefördert wird. Der Versicherte muss jeden Monat einen festgelegten Mindestbetrag einzahlen, um den staatlichen Zuschuss zu erhalten. Die monatlichen Auszahlungen erfolgen im Pflegefall erst nach Einhaltung einer vorgegebenen Wartezeit. Zwar kann Pflege Bahr für manche Versicherte eine sinnvolle Vorsorge sein, doch auch diese Art der Versicherung kann in der Regel allein nicht alle im Pflegefall entstehenden Kosten abdecken. Wer nicht sicher ist, ob der Abschluss einer Pflege Bahr Zusatzversicherung im eigenen Fall sinnvoll ist, erhält alle Informationen rund um das Produkt Pflege Bahr bei der Verbraucherzentrale.

Voraussetzungen

Wer sich beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung für einen Tarif mit Pflege Bahr entscheidet, kann sich zuvor schon einmal über die erforderlichen Voraussetzungen für Pflege Bahr bei der Verbraucherzentrale informieren. Der Versicherungsnehmer muss für seine private Pflegezusatzversicherung mindestens zehn Euro monatlich einzahlen, damit der Staat den Beitrag jeden Monat um die Zulage von fünf Euro ergänzt. Allerdings ist die Auszahlung im Pflegefall erst nach Einhaltung einer Wartezeit von fünf Jahren möglich. Der Versicherte muss bei Abschluss der Pflege Bahr Zusatzversicherung das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben und der Pflegefall darf noch nicht eingetreten sein.

Hinweise zu Pflege Bahr von der Verbraucherzentrale

Es gibt alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflege Bahr bei der Verbraucherzentrale. Vor allem beleuchten die Verbraucherzentralen Vor- und Nachteile der Pflege Bahr und informieren darüber, für wen sich diese Zusatzversicherung auch wirklich lohnt. Ein Vorteil ist der Wegfall von Höchsteintrittsalter und Gesundheitsprüfung, denn so können auch chronisch kranke und alte Menschen Pflege Bahr abschließen. Als Nachteil werden bei Pflege Bahr von der Verbraucherzentrale die geringen Erträge in den Pflegestufen null bis zwei gesehen. Daher empfehlen die Verbraucherzentralen den Versicherungsnehmern eine individuelle Überprüfung der Notwendigkeit von Pflege Bahr und einen Vergleich mit Tarifen ohne staatliche Förderung, die in manchen Fällen durchaus günstiger sein können. Dort gibt es im Gegensatz zu Pflege Bahr in der Regel keine Wartezeit und im Leistungsfall entfällt bei manchen ungeförderten Tarifen auch die weitere Beitragszahlung schon ab Pflegestufe 0 oder I.

Informationen zu Pflege Bahr von der Verbraucherzentrale

Zahlreiche Versicherer bieten private Pflegeversicherungen mit Pflege Bahr an. Doch nicht für jeden lohnt sich der Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, so dass der Versicherungsnehmer sich ausführlich über Vor- und Nachteile informieren sollte. Man erhält alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflege Bahr bei der Verbraucherzentrale.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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