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Pflege Bahr – Details zu Leistungen

Die Leistungen der Pflege Bahr Versicherung staffeln sich nicht nur entsprechend der Pflegestufe, sondern können zudem je nach Alter des Versicherten und je nach Versicherungsgesellschaft sehr deutlich schwanken. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man vor dem Abschluss einer privaten und staatlich geförderten Pflegeversicherung die Leistungen sehr genau miteinander vergleicht.

Leistungen

  • sind von der Pflegestufe abhängig
  • sind vom Eintrittsalter und von den Beiträgen abhängig
  • können auch je nach Versicherungsgesellschaft schwanken
  • ein Vergleich zeigt die optimalen Leistungen auf

Leistungen ermitteln und miteinander vergleichen

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Vergleicht man einmal die Bedingungen, die mit den unterschiedlichen Pflege Bahr Versicherungen einhergehen, so wird man feststellen, dass diese recht identisch sind. Einen Unterschied findet man daher nur bei den Pflege Bahr Leistungen und den Beiträge, die für die Versicherung fällig werden. Hier zeigen sich recht große Unterschiede, die zu einem Vergleich besonders im Bereich der Pflege Bahr Leistungen animieren sollte.

Die Unterschiede bei den Leistungen der Pflege Bahr

Die Pflege Bahr Leistungen sind recht unterschiedlich gestaltet. Um hier einen guten Überblick erhalten zu können, vergleicht man am besten die einzelnen Pflege Bahr Leistungen innerhalb einer Pflegestufe. Gerne wird dies Anhand der Pflegestufe III getan. Die höchste Pflegestufe verlangt auch nach den höchsten Leistungen, da die Kosten für eine Pflege und Betreuung besonders hoch sind.

Vergleicht man hier die Pflege Bahr Leistung, so erkennt man schnell, dass ein junger Versicherter eine deutlich höhere Leistung erhält als ein Versicherter, der beispielsweise erst mit 50 Jahren der Versicherung beigetreten ist. Der junge Versicherte erhält unter anderem bei der Central eine doppelt so hohe Pflege Bahr Leistung als der ältere Versicherte. Dafür erhalten Versicherte in den unteren Pflegestufe eine so geringe Pflege Bahr Leistung, dass diese trotz der Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Kosten für die Pflege und die Betreuung zu decken. Besonders bei Pflegestufe 0, welche bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz gewährt wird, sind die Leistungen sehr gering.

Diese Leistungen müssen gezahlt werden

Damit man als Versicherter einen wirklich umfangreichen Schutz für den Fall der Pflegebedürftigkeit hat, empfehlen viele Experten, die Pflege Bahr Versicherung um eine Versicherung mit einem ungeförderten Tarif zu ergänzen. So kann man die Pflege Bahr Leistung von staatlicher Seite nutzen und erhält zudem einen umfangreichen Schutz, der bei einer Pflegebedürftigkeit kein allzu großes Loch in die private Kasse reißt.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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