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Pflege Bahr auch für Altverträge?

Theoretisch sind auch bestehende Verträge zur Pflegezusatzversicherung nach dem Pflege Bahr förderfähig. Dazu müssen sie allerdings dieselben Voraussetzungen erfüllen wie die neuen Tarife mit Pflege-Bahr-Förderung.

Pflege-Bahr-Förderung

  • staatliche Förderung von monatlich 5 Euro
  • nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Voraussetzungen zur Pflege-Bahr-Förderung

  • gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeldversicherungen
  • abschließbar für alle Versicherten der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 18 Jahren
  • keine Gesundheitsprüfung
  • Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat
  • Versicherung muss ab Pflegestufe 0 leisten
  • in Pflegestufe 3 Mindestleistung von 600 Euro monatlich
  • Wartezeit vor erstmaligem Erhalt von Leistungen maximal 5 Jahre

Fördermöglichkeiten mit nicht-förderfähigen Altverträgen

  • Tarifwechsel in einen Tarif mit Pflege-Bahr-Förderung
  • zusätzlicher Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung

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Leistungen und Versicherungsbeiträge können auch bei Pflege-Bahr-Versicherungen unterschiedlich sein. Ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner hilft Ihnen, die besten und günstigsten Tarife zu finden. Klicken Sie auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ und starten Sie mit der Tarifberechnung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, eine Pflege-Bahr-Versicherung online abzuschließen.

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Seit dem 1. Januar 2013 sind die ersten Tarife zur Pflegezusatzversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung auf dem Markt. Doch die staatliche Förderung nach Pflege Bahr auch für Altverträge und wie wirkt sich die neue Förderung nach Pflege Bahr auf bestehende Verträge aus?

Förderung nach Pflege Bahr

Pflege Bahr ist die Bezeichnung für eine ganz bestimmte Form der staatlichen Förderung für Pflegezusatzversicherungen. Aufgrund der schon heute angespannten Situation im Pflegebereich hat sich der Staat entschlossen die private Vorsorge ab dem 1. Januar 2013 entsprechend zu fördern. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen gibt es seitdem eine Förderung von 5 Euro monatlich für eine zusätzliche private Pflegeversicherung. Hintergrund dieser Fördermaßnahme sind die schon jetzt hohen Pflegekosten und die Zukunftsprognosen, dass die Kosten weiter ansteigen werden und gleichzeitig auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigen wird. Grundsätzlich können vom Zuschuss nach Pflege Bahr auch Altverträge profitieren. Allerdings ist die staatliche Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft, sodass ein Zuschuss nach Pflege Bahr für bestehende Verträge genau wie für Neuverträge nur unter gewissen Voraussetzungen gewährt wird.

Die Voraussetzungen zur Pflege-Bahr-Förderung

Der Staat gewährt eine Förderung nach Pflege Bahr für Altverträge und Neuverträge nur dann, wenn der Versicherungsvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So muss der Vertrag für alle Personen ab 18 Jahren, die gesetzlich pflegeversichert sind, zugänglich sein. Dieser sogenannte Kontrahierungszwang schließt eine Gesundheitsprüfung vor Abschluss der Versicherung aus. Die Versicherung kann nur dann verwehrt werden, wenn vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits eine Demenz oder eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ebenfalls zwingend notwendig zum Erhalt der Förderprämie ist ein Mindestbeitrag von 10 Euro monatlich. Eine Förderprämie nach Pflege Bahr ist für Altverträge und Neuverträge nur dann möglich, wenn es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handelt. Bei Pflegerentenversicherungen und Pflegekostenversicherungen kann Pflege Bahr auf bestehende Verträge und Neuverträge nicht angewandt werden. Des Weiteren muss der Tarif zum Erhalt von staatlichen Zuschüssen bereits Leistungen für die Pflegestufe 0 erbringen und das Pflegegeld in der Pflegestufe 3 mindestens 600 Euro betragen. Wartezeiten vor dem erstmaligen Erhalt von Leistungen sind grundsätzlich erlaubt, dürfen aber nicht mehr als 5 Jahre betragen.

Ist der bestehende Vertrag förderfähig?

Grundsätzlich ist die Förderung nach Pflege Bahr auch für Altverträge möglich. Sie müssen dazu nur dieselben Voraussetzungen erfüllen wie die neuen Tarife mit Pflege Bahr. Die Versicherung kann überprüfen, ob Pflege Bahr für bestehende Verträge angewandt werden kann. Sollte der Altvertrag nicht förderfähig sein, kann bei der Versicherung nachgefragt werden, ob sie eine Wechselmöglichkeit in einen staatlich geförderten Tarif für ihre Bestandskunden anbietet. Sofern Pflege Bahr auf Altverträge nicht anwendbar ist, besteht zudem die Möglichkeit, zusätzlich zur bestehenden Versicherung den kleinstmöglichen Pflege-Bahr-Tarif abzuschließen und so doch noch die staatliche Förderung zu kassieren.

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Auf die zusätzliche Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung sollte nicht verzichtet werden. Wird eine Pflege-Bahr-Versicherung abgeschlossen, kann zusätzlich auch die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Die besten und günstigsten Tarife finden Sie mit unserem seiteninternen Tarifrechner. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über das Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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