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Pflege Bahr von "R+V"

Die R+V bietet eine staatlich geförderte Pflege-Bahr-Zusatzversicherung an. Sie bietet im Pflegefall eine zusätzliche finanzielle Sicherheit.

Vorteile der Förderpflege

  • staatliche Förderung von 60 Euro jährlich
  • Formalitäten zur Förderung erledigt die R+V
  • Kontrahierungszwang – keine Gesundheitsprüfung (jeder darf die Versicherung abschließen)

allgemeine Abschlussvoraussetzungen

  • zum Zeitpunkt des Abschlusses mindesten 18 Jahre
  • kein Höchstalter zum Abschluss
  • über die Sozialversicherung Pflegeversicherungsschutz
  • vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses kein Erhalt von Pflegeleistungen

Leistungen

  • Leistungshöhe individuell wählbar – mindestens jedoch 600 Euro in Pflegestufe 3
  • in Pflegestufe 0 und 1 – 30 Prozent der Leistung
  • in Pflegestufe 2 – 70 Prozent der Leistung
  • in Pflegestufe 3 – 100 Prozent Leistung

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen können sich in ihren Preisen und Leistungen von einander unterscheiden. Nutzen Sie den Button „Zum Versicherungsvergleich“ und ermitteln Sie mit unserem seiteninternen Tarifrechner die besten Tarife zur Pflege-Bahr-Versicherung. Im Anschluss an den Tarifvergleich haben Sie Gelegenheit, die Versicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.

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Seit Anfang 2013 wird die private Vorsorge für den Pflegefall vom Staat gefördert. Eine Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der R+V kann helfen, die Kosten im Pflegefall zu decken, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen dazu bei weitem nicht aus.

Vorteile der Förderpflege Pflege Bahr der R+V

Die Förderpflege der R+V bietet einen zusätzlichen finanziellen Schutz im Pflegefall. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bei weitem nicht aus, um die Pflegekosten komplett aufzufangen. Die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der R+V schützt daher den Versicherten und seine Angehörigen vor hohen Eigenleistungen im Pflegefall. Die staatliche Förderung der Pflege-Bahr-Versicherung macht sie zusätzlich während der beitragspflichtigen Zeit interessant. Der Staat bezuschusst diese Art der Pflegezusatzversicherung mit monatlich 5 Euro oder umgerechnet auf das ganze Jahr mit einem Zuschuss von 60 Euro. Alle Formalitäten rund um den staatlichen Zuschuss erledigt die R+V für ihre Versicherten. Für Pflege-Bahr-Versicherungen besteht ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, jeder darf eine Pflege-Bahr-Versicherung ohne Ausschlusskriterien abschließen. Die Versicherung darf daher keine unternehmensinternen Abschlussvoraussetzungen festlegen. Deshalb ist ein Versicherungsabschluss auch ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Die allgemeinen Abschlussvoraussetzungen

Die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr der R+V kann jeder abschließen, der mindestens 18 Jahre alt ist und über die Sozialversicherung pflegeversichert ist. Vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses dürfen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung empfangen werden. Die Versicherung kann von Menschen jeden Alters abgeschlossen werden. Ein Höchstalter zum Abschluss gibt es nicht.

Leistungen der Pflege Bahr bei der R+V

In der Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der R+V kann die Höhe der Versicherungsleistung individuell festgelegt werden. Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss die Leistungshöhe jedoch so gewählt werden, dass in Pflegestufe 3 eine Mindestleistung von 600 Euro erbracht wird und der Versicherungsbeitrag mindestens 10 Euro im Monat beträgt. Die innerhalb dieses Rahmens individuell festgelegten Versicherungsleistungen werden je nach Pflegestufe prozentual ausgezahlt. So leistet die R+V bei Pflegestufe 0 und 1 30 Prozent der vereinbarten Summe. Bei Einstufung in die Pflegestufe 2 erhält der Versicherte 70 Prozent der Leistungen und in Pflegestufe 3 erbringt die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der R+V den vollen Leistungssatz.

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Die Tarife zur Pflegezusatzversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung können unterschiedliche Versicherungsleistungen zu unterschiedlichen Beiträgen beinhalten. Nutzen Sie daher das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und ermitteln Sie mit unserem seiteninternen Tarifrechner die besten Tarif zur Pflege-Bahr-Förderpflege.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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