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Pflege Bahr von "Hanse Merkur"

Die Hanse Merkur bietet mit ihrer Bahr Pflegeversicherung eine Zusatzversicherung mit mittleren Leistungen und geringen Beiträgen an. Sie staffeln sich folgendermaßen:

Beiträge

  • orientieren sich am Eintrittsalter
  • 40 Jahre – 15 Euro pro Monat
  • 50 Jahre – 20 Euro pro Monat
  • 60 Jahre – 33 Euro pro Monat

Leistungen

  • Pflegestufe I – 150 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II – 300 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III – 600 Euro pro Monat

Leistungen und Beiträge sowie Preise für die Hanse Merkur berechnen

Die Bahr Pflegeversicherung der Hanse Merkur geht mit unterschiedlichen Leistungen und Beiträgen einher. Berechnen können Sie diese mit Hilfe von unserem Vergleichsrechner. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die Pflege Bahr Versicherung wurde eingeführt, damit auch Personen mit einer Vorerkrankung die Chance auf einen zusätzlichen Schutz im Falle einer Pflegebedürftigkeit haben. Damit sich der Abschluss einer solchen Versicherung lohnt, zahlt der Staat pro Monat 5 Euro zur Versicherung dazu. Die staatliche Förderung soll nicht nur die Versicherten zum Abschluss animieren, sondern auch die Versicherungsgesellschaften zum Angebot der Versicherung bewegen. So wie die Hanse Merkur Versicherung, die die Pflege Bahr Hanse Merkur anbietet.

Die Preise und Beiträge bei der Pflege Bahr Hanse Merkur

Die Pflege Bahr Hanse Merkur Versicherung gehört zu den Pflege Bahr Versicherungen mit einem mittleren Leistungsangebot. Zugleich hat man als Versicherter aber auch nur mit mittleren Beiträgen und Preisen zu rechnen. Beginnend bei einem Beitrag von 10 Euro pro Monat, steigert dieser sich mit dem Anstieg des Eintrittsalters. Ist man beim Abschluss der Pflege Bahr Hanse Merkur beispielsweise 40 Jahre alt, bezahlt man rund 15 Euro pro Monat für den Versicherungsschutz des Unternehmens. Mit 50 Jahren sind es 20 Euro und mit 60 Jahren kommt man monatlich auf etwa 33 Euro.

Die Leistungen bei der Pflege Bahr Hanse Merkur

Die Leistungen der Pflege Bahr Hanse Merkur orientieren sich im GroĂźen und Ganzen an den gesetzlichen Vorgaben. So zahlt die Versicherung in Pflegestufe III den gesetzlichen Mindestsatz von 600 Euro pro Monat an Betroffene aus. Bei Pflegestufe II sind es 300 Euro und bei Pflegestufe I kommt man auf 150 Euro im Monat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, das die Pflegestufe vor Auszahlung der Leistungen immer nachgewiesen werden muss.

Allgemeines

Die Pflege Bahr Hanse Merkur ist mit einer Wartezeit von 5 Jahren versehen. Möchte man als Versicherter die Leistungen aufstocken, so ist dies nur mit einem Gesundheitscheck und im Rahmen eines ungeförderten Aufbautarifes möglich. Die staatliche Förderung würde in diesem Fall entfallen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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