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Pflege Bahr von "AXA"

Die AXA bietet unterschiedliche Varianten zur Pflegezusatzversicherung an. Eine Variante ist die Zusatzversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung.

Abschlussvoraussetzungen

  • Alter bei Abschluss mindestens 18 Jahre
  • Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • bislang kein Empfang von Pflegeleistungen
  • Wohnsitz in Deutschland

Leistungsumfang

  • Leistungshöhe ab 100 Euro monatlich frei nach Pflegestufen wählbar
  • ab dem 20. Lebensjahr Leistungen in Pflegestufe 0 von 20 Prozent der Leistung für Pflegestufe 1
  • im Pflegefall ab Erreichen der Pflegestufe 1 Beitragsbefreiung
  • keine Wartezeiten bei der Auszahlung des Pflegegeldes
  • alle 3 Jahre automatische Erhöhung der vereinbarten Leistungen um 10 Prozent

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Eine Pflegezusatzversicherung mit Pflege-Bahr bietet eine zusätzliche Absicherung im Pflegefall und eine staatliche Förderung während der Beitragszeit. Die besten und günstigsten Tarife können Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner schnell und einfach ermitteln. Klicken Sie auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und beginnen Sie sofort mit dem Tarifvergleich.

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Pflege ist teuer. Schon heute kostet eine professionelle Pflege in einer Pflegeeinrichtung im Schnitt etwa 2500 Euro monatlich. Schon die heutigen Pflegekosten werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nur zum Teil getragen. Eine Möglichkeit vorzusorgen, bietet eine Zusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der AXA.

Pflege Bahr von AXA – Zusatzversicherung mit staatlicher Förderung

Die Kostenexplosion im Pflegebereich führt schon heute dazu, dass die realen Pflegekosten nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung komplett getragen werden. Aus diesem Grund bezuschusst der Gesetzgeber eine private Pflegevorsorge in Form nach Pflege Bahr. Auch die AXA bietet eine Zusatzversicherung mit Pflege Bahr an. Für eine Pflegeversicherung mit Pflege Bahr leistet der Staat einen Zuschuss von monatlich 5 Euro, beziehungsweise 60 Euro im Jahr. Wer einen Pflege Bahr bei der AXA abschließt, erhält den staatlichen Zuschuss automatisch, denn die AXA stellt den jährlichen Antrag auf Bezuschussung für ihre Versicherungsnehmer und schreibt dem Pflege-Bahr-Vertrag diesen Zuschuss automatisch gut.

Abschlussvoraussetzungen zur Pflege-Bahr-Versicherung bei der AXA

Wer eine Zusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der AXA abschließen möchte, muss zum Zeitpunkt des Abschlusses mindestens 18 Jahre alt sein und darf bislang keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Des Weiteren muss der Wohnsitz innerhalb Deutschlands liegen und der Antragssteller Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Eine Gesundheitsprüfung gibt es bei Abschluss einer Zusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der AXA nicht. Die Versicherung kann, wenn alle Abschlussbedingungen erfüllt sind, noch bis ins hohe Alter abgeschlossen werden, denn ein Abschlusshöchstalter gibt es nicht.

Leistungen der Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der AXA

Auch bei einer Zusatzversicherung mit Pflege Bahr besteht im Pflegefall ein, nach Pflegestufen gestaffelter Leistungsanspruch. Die Höhe dieses Anspruches kann bei der Pflege-Bahr-Versicherung der AXA individuell vom Versicherungsnehmer für jede Pflegestufe ab 100 Euro festgelegt werden. Im Leistungsfall wird dann das vereinbarte Pflegegeld in voller Höhe ausgezahlt und steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Bei Eintritt des Pflegefalls besteht ab Einstufung in die Pflegestufe 1 Beitragsbefreiung. Ab Erreichen des 20. Lebensjahres zahlt die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der AXA bei der Einstufung in die Pflegestufe 0 20 Prozent des vereinbarten Satzes für die Pflegestufe 1. Im Pflegefall gibt es keine Wartezeiten bei der Auszahlung des Pflegegeldes. Die AXA zahlt ab dem ersten Monat im vollen Umfang. Ändert sich innerhalb eines Monats die Pflegestufe erhält der Versicherte in diesem Monat das vereinbarte Pflegegeld für die höhere Pflegestufe. Alle drei Jahre erhöht sich das vereinbarte Pflegegeld ohne eine erneute Gesundheitsprüfung automatisch um 10 Prozent. Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt von der vereinbarten Leistungshöhe im Pflegefall ab. Des Weiteren spielt das Eintrittsalter in die Versicherung eine Rolle für die Beitragshöhe.

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Private Vorsorge für den Pflegefall ist für jeden wichtig. Eine Zusatzversicherung mit Pflege Bahr ist eine staatlich geförderte Variante. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ermitteln Sie die besten und günstigsten Tarife. Klicken Sie auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Vergleichsrechner zu gelangen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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