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Pflege Bahr "DFV"

Die Deutsche Familienversicherung mit ihrer Pflege Bahr Versicherung bietet einen guten Tarif sowie gute Leistungen rund um die zusätzliche Pflegeversicherung an. Sie lohnt sich für älter wie auch jüngere Menschen, die ein gute Absicherung für den Pflegefall suchen.

Leistungen

  • orientieren sich teilweise an den gesetzlichen Vorgaben
  • Pflegestufe I – 180 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II – 420 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III – 600 Euro pro Monat

Beiträge

  • orientieren sich am Eintrittsalter
  • 40 Jahre – rund 15 Euro pro Monat
  • 50 Jahre – rund 24 Euro pro Monat
  • 60 Jahre – rund 38 Euro pro Monat
  • Wartezeit von 5 Jahren muss beachtet werden

Beiträge und Leistungen für die DFV berechnen

Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, die ganz individuellen Beiträge und Leistungen für Ihre Pflege Bahr Versicherung von der DFV zu berechnen. Sie erreichen den Rechner über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die DFV – die Deutsche Familienversicherung, ist eine der Versicherungsgesellschaften in Deutschland, die seit Januar 2013 eine Pflege Bahr Versicherung mit staatlicher Förderung anbieten. Zu welchen Konditionen dies geschieht und was man dabei alles beachten sollte, erfahren Sie hier.

Die Pflege Bahr DFV – wer steckt dahinter?

Die Deutsche Familienversicherung mit ihrer Pflege Bahr Deutsche Familienversicherung ist ein Unternehmen, welches seit vielen Jahren eine Vielzahl an Versicherungen und Versicherungspaketen zu fairen Preisen anbietet. Im Vordergrund steht dabei immer die Familie und deren umfassende Versicherung. Mit der Pflege Bahr DFV wurde das Versicherungsangebot nun optimal um eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt und erweitert.

Die Leistungen der Pflege Bahr Deutsche Familienversicherung

Die Pflege Bahr DFV gehört zu den Pflege Bahr Versicherungen mit recht hohen Leistungen und angenehmen Beiträgen. So erhält man bei Pflegestufe III zwar auch „nur“ die gesetzlich vorgeschriebene Leistung von 600 Euro pro Monat. Bei den anderen Pflegestufen liegen die Leistungen aber deutlich über den Vorgaben vom Staat. Als Versicherter kann man so sicher sein, dass man gut geschützt ist und eine gute finanzielle Unterstützung im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhält.

Die Beiträge der Pflege Bahr Deutsche Familienversicherung

Wie bei allen Pflegeversicherungen, so orientieren sich auch hier die Beiträge hauptsächlich am Eintrittsalter. Je niedriger dies ist, umso kleiner fallen die Beiträge aus. Entscheidet man sich mit 40 Jahren zum Abschluss einer Pflege Bahr Deutsche Familienversicherung, so muss man einen monatlichen Beitrag von etwas mehr als 15 Euro dafür aufbringen können. Mit 60 Jahren sieht dies schon ein wenig anders aus. Tritt man erst in diesem fortgeschrittenen Alter in die Versicherung ein, werden sich die monatlichen Beiträge auf rund 38 Euro belaufen.

Allgemeines zur Versicherung

Beachtet werden sollte, dass die Versicherung eine Wartezeit von 5 Jahren hat. Die ersten Leistungen kann man somit erst fünf Jahre nach Vertragsabschluss abrufen. Eine Beitragsfreiheit ist nicht vorgesehen. Sollen die Leistungen erhöht werden, muss einem Gesundheitscheck zugestimmt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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