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SDK Pflegeversicherung

Die SDK Pflegeversicherung besticht durch eine klare Tarifstruktur, die mit drei Bausteinen die gesetzliche Pflegeversicherung, die PflegeBahr und einen Ergänzungstarif zur vollumfänglichen Absicherung anbietet. Die SDK Pflegeversicherung im Test von Stiftung Warentest zeigt sich mit einem guten Ergebnis, das für einen soliden Versicherungsschutz im Pflegefall spricht.

Der PFLEGEprivat Fördertarif PZ

  • Förderpflege nach gesetzlichen Mindestanforderungen
  • Keine Dynamisierung der Leistung
  • Wartezeit von fünf Jahren

Der PFLEGEprivat Ergänzungstarif PS

  • Individuelle Absicherung nach Bedarf
  • Dynamisierung der Leistungen möglich
  • Keine Wartezeit
  • Optionale Anwartschaftsversicherung

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die SDK Pflegeversicherung besticht durch solide Ergebnisse im Vergleich von Stiftung Warentest. Wie sich die Tarife im direkten Vergleich behaupten, zeigt der Online-Rechner unter „Zum Versicherungsvergleich >>“.

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Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) gehört zum FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken und ist damit Teil eines großen Zusammenschlusses von etablierten Unternehmen, die unterschiedlichste Finanz- und Versicherungslösungen anbieten. Mit einer Pflegeversicherung aus dem Vergleich der SDK ist der Versicherte über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus für den Pflegefall gut abgesichert. Die Pflegeversicherung im Vergleich der SDK erweist sich als maßgeschneiderter Versicherungsschutz, der auf die persönlichen Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt ist.

Anbieter

Die SDK Pflegeversicherung besticht durch ein transparentes aufgebautes Tarifsystem. Außerdem schneidet die SDK Pflegeversicherung im Test mit guten Ergebnissen ab. Das Tarifsystem der SDK Pflegeversicherung im Test besteht aus drei Tarifen, die miteinander kombiniert werden können. Die Pflegepflichtversicherung ist für gesetzlich und privat Krankenversicherte vorgeschrieben. Sie deckt nur einen Bruchteil der Pflegekosten ab. Mit dem Tarif PFLEGEprivat Fördertarif PZ und dem PFLEGEprivat Ergänzungstarif PS bietet die Pflegeversicherung im Vergleich bei der SDK ein klar strukturiertes und vollständiges Tarifsystem, das alle erforderlichen Leistungen für den Pflegefall enthält. Damit deckt die SDK die geförderte und die nicht-geförderte Pflegeversicherung ab.

Der PFLEGEprivat Fördertarif PZ

Im Pflegeversicherung Vergleich bei der SDK greift zunächst der Fördertarif PZ. Er deckt die staatlich geförderte PflegeBahr ab. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, Leistungen werden für alle Pflegestufen gewährt, sofern die Wartezeit von fünf Jahren eingehalten ist. Sie entfällt bei einem gleichzeitigen Abschluss des Ergänzungstarifs PS. Der Fördertarif PZ sieht keine Dynamisierung der Leistungen vor. Es besteht eine Absicherung nach Prozentsätzen. In Pflegestufe Null werden zehn Prozent des vereinbarten Pflegetagegelds pro Monat gezahlt, in Pflegestufe Eins 20 Prozent, in Stufe Zwei 30 Prozent, und in Stufe Drei wird der volle vereinbarte Tagessatz gezahlt. Damit entspricht der Fördertarif PZ voll und ganz den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die PflegeBahr.

Der PFLEGEprivat Ergänzungstarif PS

Mit dem Ergänzungstarif PS kann die Pflegeversicherung im Vergleich von der SDK sinnvoll ergänzt werden. Damit sind letzte Deckungslücken zu schließen, damit im Pflegefall eine vollständige Absicherung gewährleistet ist. Der Tarif sieht flexible Leistungen vor, die auf den individuellen Versicherungsbedarf abzustimmen sind. So wird das Pflegetagegeld pro Pflegestufe nach Bedarf festgelegt, und auch eine Unterscheidung nach ambulanter und stationärer Versorgung ist möglich. Eine lebenslange Dynamisierung der Leistung kann integriert werden, um zukünftige Kostensteigerungen abzufangen. Schon ab Pflegestufe Eins kann im Leistungsfall eine Beitragsbefreiung eingeschlossen werden. Weitreichende Assistance-Leistungen wie die Vermittlung von Fahrdiensten oder die Organisation von Einkaufs- und Haushaltshilfen können beantragt werden. Eine optionale Anwartschaftsversicherung für die Pflegestufen Null bis Zwei ist möglich, damit kann man sich schon heute das Recht auf einen umfangreichen Schutz sichern, selbst wenn heute nur Pflegestufe Drei versichert ist. Und schließlich entfällt in diesem Tarif die Wartezeit von fünf Jahren. Damit behauptet sich die SDK Pflegeversicherung im Test außerordentlich gut. Erst im Mai 2013 hat Finanztest die SDK Pflegeversicherung im Test bewertet. Das Ergebnis von 2,2 entspricht dem Resultat Gut und ist ein sicheres Indiz für Versicherte, dass die Pflegeversicherung im Vergleich bei der SDK eine sehr solide Empfehlung ist.

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Zwar überzeugt die SDK Pflegeversicherung im Test bei Stiftung Warentest durch sehr gute Ergebnisse, doch ein unabhängiger Tarifvergleich ist dennoch empfehlenswert. Er wird mit einem Online-Vergleichsrechner schnell und bequem durchgeführt. Schon wenige Angaben genügen, um auf den ersten Blick zu erkennen, wie sich die Pflegetarife der SDK im Vergleich platzieren. Der Online-Rechner ist unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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