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Pflegeversicherung Württembergische

Eine private Pflegeversicherung ist ratsam, wenn hohe Eigenleistungen für mögliche Pflegekosten vermieden werden sollen. Die Pflegeversicherung der Württembergische bietet einen umfassenden Versicherungsschutz. 

Württembergische Pflegeversicherung 

  • Pflegegeldversicherung in drei Tarifen
  • Grundschutz – Tarif PT3
  • Kompaktschutz – Tarif PT2
  • Premiumschutz – Tarif PT1

Leistungen

  • Pflegestufe I – 30 % des Tagessatzes (Tarife PT3 und PT2 nur bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls)
  • Pflegestufe II – 60 % des Tagessatzes
  • Pflegestufe III – 100 % des Tagessatzes
  • nur Tarif PT1 – 150 % des Tagessatzes bei Pflegehärtefällen

Versicherungsbedingungen 

  • Einmalzahlung des 60-fachen Tagessatzes bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall
  • Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall
  • dynamische Anpassung des Pflegegeldes an steigende Pflegekosten
  • Anpassung des Versicherungsvertrages an Gesetzesänderungen
  • Tarifwechsel bis zum 50. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung

Serviceleistungen

  • Pflegeplatzvermittlung
  • Wohnraumberatung

Testergebnisse 

unter //www.testberichte.de/p/wuerttembergische-versicherung-tests/pt1-testbericht.html 

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Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit unserem Tarifrechner die preiswertesten und besten Pflegeversicherungen zu ermitteln. Nach dem Tarifvergleich können Sie die Pflegeversicherung Ihrer Wahl online abschließen.

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Eine immer höher werdende Lebenserwartung und unaufhörlich steigende Pflegekosten machen die Absicherung durch eine Zusatz-Pflegeversicherung immer notwendiger. Der Schutz durch die gesetzliche Pflegeversicherung reicht bei Weitem nicht aus, um im Pflegefall finanziell abgesichert zu sein. Die Pflegeversicherung der Württembergische bietet in drei Tarifen einen umfassenden Versicherungsschutz.

Der gesetzliche Versicherungsschutz reicht im Pflegefall nicht aus

Kommt es im Alter, durch eine schwere Erkrankung oder durch einen Unfall zu einem Pflegefall, ist dies für Betroffene und Angehörige eine äußerst schwierige Lebenssituation. Vieles muss neu organisiert werden und die ständige Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen erfordert nicht nur viel Zeit, sondern kostet auch eine Menge Geld. Wer in dieser Situation nur durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert ist, muss mit Pflegekosten rechnen, die in den meisten Fällen die finanziellen Möglichkeiten des Patienten und dessen Angehörigen bei weitem übersteigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet nur einen geringen Teil der anfallenden Kosten, sodass ein zusätzlicher Versicherungsschutz auf privater Basis eigentlich ein Muss für jeden ist. Die Pflegeversicherung der Württembergische bietet einen umfassenden zusätzlichen Versicherungsschutz in drei verschiedenen Tarifen an.

Die drei unterschiedlichen Modelle zur privaten Pflegeversicherung

Zusatz-Pflegeversicherungen können in drei verschiedenen Varianten abgeschlossen werden. Die teuerste und auch am wenigsten genutzte Variante ist die Pflegerentenversicherung. Diese Pflegeversicherung zahlt im Pflegefall eine lebenslange Rente, deren Höhe sich an dem vertraglich festgelegten Versicherungsbeitrag orientiert. Die Pflegekostenversicherung ist die zweite Art der Pflegevorsorge. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz festgelegt, zu dem die Versicherung die Pflegekosten übernimmt. Nachteilig für den Versicherungsnehmer ist der nicht kalkulierbare Anstieg der Versicherungsprämie, wenn die realen Pflegekosten ansteigen. Die dritte Variante, die Pflegegeldversicherung, ist die häufigste und beliebteste Form der privaten Pflegeversicherung. Dabei erhält der Versicherungsnehmer im Pflegefall einen vertraglich festgelegten Tagessatz, welcher frei verwendbar ist. Auch bei der Pflegeversicherung der Württembergische handelt es sich um eine Pflegegeldversicherung.

Die Tarife der Württembergische Pflegeversicherung im Test

Die Pflegeversicherung der Württembergische kann in drei unterschiedlichen Tarifen abgeschlossen werden. Der Tarif PT3 bietet einen Grundschutz im Falle der Pflegebedürftigkeit. Der Tarif PT2 ist ein Kompaktschutz, währen der Tarif PT3 der Premiumschutz der Pflegeversicherung der Württembergische ist. Alle drei Tarife zahlen in der Pflegestufe I 30 %, in Pflegestufe II 60 % und in Pflegestufe III 100 % des vereinbarten Tagessatzes. Die Tarife PT3 und PT2 zahlen in der Pflegestufe I jedoch nur, wenn die Pflegebedürftigkeit aus einem Unfall resultiert. Nur im Tarif PT1 werden in allen Pflegestufen, unabhängig vom Grund der Pflegebedürftigkeit Leistungen erbracht. Vergleicht man die Tarife der Württembergische Pflegeversicherung im Test, so ist der Premiumtarif PT1 mit Abstand der beste Tarif der Pflegeversicherung von der Württembergische, denn in sogenannten Pflegehärtefällen erhält der Versicherte in diesem Tarif sogar 150% des vereinbarten Tagessatzes.

Die Versicherungsbedingungen der Württembergische Pflegeversicherung im Test

Unabhängig vom gewählten Tarif leistet die Pflegeversicherung der Württembergische im Falle einer Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls eine Soforthilfe in Form einer Einmalzahlung in Höhe des 60-fachen Tagessatzes. Darüber hinaus ist die Versicherung für pflegebedürftige Unfallopfer beitragsfrei. Ebenfalls in allen Tarifen enthalten ist eine Dynamik, sodass die Höhe des Tagessatzes bei steigenden Pflegekosten jederzeit im Vertrag angepasst werden kann. Sollten die Pflegestufen innerhalb der Versicherungslaufzeit vom Gesetzgeber angepasst oder verändert werden, ist auch eine Anpassung des Versicherungsschutzes garantiert. Außerdem enthält die Württembergische Pflegeversicherung im Test und Vergleich zu vielen anderen Anbietern mit dem Optionsrecht ein herausragendes Versicherungskriterium. Optionsrecht bedeutet, dass der Versicherungsnehmer ohne weitere Gesundheitsprüfung bis zum 50. Lebensjahr in einen umfangreicheren Tarif wechseln kann.

Weitere Serviceleistungen der Württembergische Pflegeversicherung im Test

In Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst bietet die Württembergische ihren pflegebedürftigen Kunden eine Pflegeplatzvermittlung und eine Wohnraumberatung als zusätzliche Serviceleistungen an. Bei der Wohnraumberatung unterstützt und berät die Versicherung Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der pflegefreundlichen Anpassung der Wohnung.

Testergebnisse

Die Württembergische gehört zu den renommiertesten Versicherungen im Bereich der Pflegeversicherung. So erzielen die Produkte der Württembergische Pflegeversicherung im Test einschlägiger Institutionen durchweg gute Testergebnisse. Unter ://www.testberichte.de/p/wuerttembergische-versicherung-tests/pt1-testbericht.html stehen die Testergebnisse der Württembergische Pflegeversicherung bei Stiftung Warentest zum kostenpflichtigen Download zur Verfügung.

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Der fortwährende Kostenanstieg im Pflegebereich macht eine Zusatz-Pflegeversicherung für jeden zu einem absoluten Muss. Berechnen Sie die besten und preisgünstigsten Angebote zur Pflegeversicherung mit unserem Tarifrechner. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf den Vergleichsrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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