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Pflegeversicherung SBK

Pflegeversicherung SBK – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag

Die Pflegeversicherung der SBK tritt dann in Erscheinung, wenn bei einem Versicherten der Pflegefall vorliegt. Sie sorgt dafür, dass trotz finanziell aufwendiger pflege ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben möglich ist.

Die Beiträge

  • Beiträge werden monatlichen im Zusammenhang mit der Krankenversicherung bezahlt
  • die Höhe der Beiträge richtet sich danach, ob man Kinder hat oder nicht
  • einen Großteil der Kosten für die Pflegeversicherung teil man sich mit dem Arbeitgeber

Die Leistungen

  • Leistungen richten sich nach der Pflegestufe und nach der Art der Pflege
  • die Pflege kann im häuslichen Umfeld, teilstationär und vollstationär stattfinden
  • zudem kann zwischen Pflegegeld und Sachleistungen gewählt werden

Der Antrag

  • Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der SBK muss immer schriftlich gestellt werden
  • Antrag kann formlos oder mit Hilfe eines Formulars gestellt werden

Pflegeversicherung der SBK – Kosten und Leistungen berechnen

Mit Hilfe des Vergleichsrechners ist es Ihnen möglich, bereits im Vorfeld die Kosten sowie die möglichen Leistungen für die Pflegeversicherung von der SBK zu berechnen. Den Vergleichsrechner finden Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Eine Pflegeversicherung kommt dann in vollem Maße zu Tragen, wenn man im Alter oder durch eine Krankheit auf Pflege und zusätzliche Betreuung angewiesen ist. Gesetzlich versicherte Personen sind automatisch in der Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse versichert. Wer privat krankenversichert ist oder wer zur gesetzlichen Pflegeversicherung zusätzlich privat vorsorgen möchte, der kann sich für eine freiwillige Weiterversicherung entscheiden. So auch bei der Pflegeversicherung der SBK.

Die Möglichkeiten der Versicherung

Alle Versicherten der SBK sind auch automatisch in der Pflegekasse der SBK versichert. Gleiches gilt für freiwillig versicherte Mitglieder und die Angehörigen der gesetzlich und freiwillig versicherten. Zudem besteht bei der SBK die Möglichkeit, eine freiwillige Weiterversicherung zu nutzen. Diese ist dann sinnvoll, wenn man nicht mehr in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, muss innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus der sozialen Pflegeversicherung ein Antrag auf Weiterversicherung gestellt werden.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung

Damit im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Leistungen der Pflegeversicherung der SBK abgerufen werden können, muss der Versicherte monatlich einen Beitrag einzahlen. Dieser wird automatisch mit der Krankenversicherung eingezogen. Ist der Versicherte kinderlos, so beträgt der Beitragssatz 2,30 Prozent des monatlichen Einkommens. Bei Versicherten mit Kindern wurde der Beitrag auf 2,05 Prozent festgelegt. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragsatzes. Zudem müssen kinderlose Versicherte einen Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent alleine entrichten.

Die Pflegeleistungen der SBK

Alle Pflegeleistungen, die über die Pflegeversicherung der SBK abgerufen werden können, orientieren sich an der ganz individuellen Situation des jeweiligen Pflegebedürftigen. So kommen einige Betroffene mit einer geringen Unterstützung aus, während andere wiederum auf eine umfassende Unterstützung angewiesen sind. Wie hoch die Unterstützung ausfallen muss, wird mit der Pflegestufe festgelegt. Zudem kann der Versicherte wählen, ob er die Hilfe in häuslicher Umgebung oder in teilstationärer oder vollstationärer Umgebung in Anspruch nehmen möchte. Nach all diesen Kriterien legt die Pflegekasse dann die Höhe des monatlichen Pflegegeldes oder der Sachleistungen fest.

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der SBK

Einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der SBK können alle Versicherten stellen, die einen Pflegebedarf haben. Zudem kann der Versicherte die Beantragung auch an einen gesetzlichen Vertreter oder einen Angehörigen übertragen. Dies geschieht meist dann, wenn der Pflegebedürftige auf intensive Pflege angewiesen ist und dadurch nicht selbst in der Lage ist, den Antrag zu stellen.

Für die Beantragung ist es ausreichend, wenn ein formloses Schreiben bei der Pflegekasse der SBK eingereicht wird. Außerdem kann ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der SBK auch mit Hilfe eines eigens zur Verfügung gestellten Formulars gestellt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang immer, dass die Zahlungen erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, wenn der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der SBK bei der Pflegekasse eingegangen ist. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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