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Pflegeversicherung Nürnberger

Zur privaten Vorsorge für den Pflegefall stehen bei der Nürnberger Versicherung drei unterschiedliche Produktvarianten zur Verfügung

staatlich geförderte Pflegevorsorge

  • Eintrittsalter ab 18 Jahren
  • 600 Euro maximale Leistung in Pflegestufe III
  • keine Gesundheitsprüfung
  • Beitrag ab 10 Euro monatlich

PflegeRente

  • Leistungshöhe kann individuell festgelegt werden
  • reduzierte Gesundheitsfragen bei Antragstellung
  • erstmalig Leistungsanspruch nach 5 Jahren – ausgenommen Pflegefall nach Unfall

PflegeRente mit reduziertem Anfangsbeitrag

  • Beitragsstaffelung mit günstigem Anfangsbeitrag
  • individuelle Gestaltung der Rentenhöhe in Pflegestufe III
  • in Pflegestufe I und II anteilige Rentenauszahlung

Pflegetagegeld Tarif PTF

  • weltweiter Versicherungsschutz
  • keine Wartezeit
  • Leistungen ab Pflegestufe I
  • Leistungshöhe flexibel wählbar
  • bei Demenz ab Pflegestufe I 20 % des Tagessatzes zusätzlich als Betreuungsgeld
  • bis zu 3mal Kapitalzahlung von 100 % des Tagessatzes

Pflegetagegeld Tarif PTS

  • nur für die stationäre Pflege
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • keine Wartezeit
  • Leistungen ab Pflegestufe I
  • 100 %ige Leistungshöhe in Pflegestufe III – Pflegestufe I und II anteilige Leistung

Assistance Leistungen

  • Vermittlung von Pflegediensten, Heimplätzen, sonstigen Betreuungen
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Servicehotline

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Berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten Angebote zur Pflegeversicherung, denn private Vorsorge ist unerlässlich. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum Tarifvergleich. Gleich im Anschluss an die Berechnung können Sie die Versicherung Ihrer Wahl online abschließen.

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Pflegeleistungen werden immer teurer und ein Ende der Kostenspirale ist nicht abzusehen. Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt jedoch nur einen geringen Teil der anfallenden Pflegekosten. Eine zusätzliche Vorsorge ist daher äußerst wichtig. Die Pflegeversicherung der Nürnberger bietet mit der staatlich geförderten Pflegevorsorge sowie einer Pflegerenten- und einer Pflegetagegeldversicherung ein breites Vorsorgespektrum an. Die Pflegetagegeldversicherung beinhaltet einige zusätzliche Pflegedienste der Nürnberger in Form von Assistance-Leistungen

Pflegeversicherung der Nürnberger – für jeden das passende Modell zur Pflegevorsorge

Bundesweit sind derzeit über zwei Millionen Menschen pflegebedürftig. Dazu kommt noch über eine Million Demenzkranke und die Zahl derer, die in Zukunft ohne Hilfe den Alltag nicht mehr bewältigen können steigt stetig. Zu der alarmierenden Tendenz immer mehr Pflegebedürftigen kommt ein stetiger Anstieg der Pflegekosten. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht schon lange nicht mehr aus, um die realen Kosten im Pflegefall zu decken. Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen sind daher für jeden dringend erforderlich. Die Produktpalette zur Pflegeversicherung bei der Nürnberger umfasst die Pflegevorsorge in Form der staatlich geförderten privaten Pflegerente sowie die Pflegerenten- und Pflegetagegeldversicherung. Im Folgenden sollen die verschiedenen Varianten der Nürnberger Pflegeversicherung im Test erläutert werden.

Staatlich geförderte Nürnberger Pflegeversicherung im Test

Die gesetzliche Pflegeversicherung im Rahmen der Sozialversicherung erbringt nur eine Grundsicherung im Pflegefall. Daher wird die private Pflegevorsorge seit Januar 2013 in einer bestimmten Versicherungsform staatlich gefördert. Grundvoraussetzung für eine staatliche Förderung ist die uneingeschränkte Abschlussmöglichkeit ohne Gesundheitsprüfung für alle Personen ab 18 Jahren, ein Mindestleistung in Pflegestufe III von 600 Euro sowie ein Mindestversicherungsbeitrag von 10 Euro pro Monat. Als Förderung erhält der Versicherungsnehmer auf Antrag 60 Euro im Jahr. Noch ist diese Form der privaten Pflegevorsorge nicht bei allen Anbietern erhältlich. Betrachtet man die staatlich geförderte Nürnberger Pflegeversicherung im Test und Vergleich zu den bislang auf Markt erhältlichen Pflegeversicherungen dieser Art, entsprechen die Versicherungsleistungen der Pflegeversicherung von der Nürnberger den Leistungen der meisten anderen Anbieter. Von derzeit 29 Anbietern erbringen nur 5 höhere Leistungen.

Pflegerente der Nürnberger Pflegeversicherung im Test

Eine Vorsorgevariante zur finanziellen Absicherung im Pflegefall ist die Pflegerente. Die Pflegeversicherung der Nürnberger als Pflegerente ist in zwei Produktvarianten erhältlich. Der Tarif PflegeRente bietet einen lebenslangen Versicherungsschutz, wobei die Höhe der ausgezahlten Rente im Pflegefall individuell festgelegt werden kann. Für den Abschluss ist keine detaillierte Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Antragsteller muss lediglich reduzierte Gesundheitsfragen beantworten. Dafür enthält die Rentenversicherung eine 5-jährige Wartezeit, bevor sie erstmalig Leistungen erbringt. Ausgenommen davon ist die Pflegebedürftigkeit nach Unfall. Als zweiter Tarif steht die PflegeRente mit reduziertem Anfangsbeitrag zur Verfügung. Dieser Tarif ist durch seinen günstigen Anfangsbeitrag besonders für junge Menschen geeignet. Auch hier kann die Rentenhöhe im Pflegefall bei Pflegestufe III individuell festgelegt werden. Darüber hinaus bietet der Tarif variable Leistungshöhen in Pflegestufe I und II an.

Pflegetagegeld der Nürnberger Pflegeversicherung im Test

Die Pflegeversicherung der Nürnberger bietet zwei Tarife zum Pflegetagegeld an. In beiden Tarifen sind Pflegedienste der Nürnberger in Form von Assistance-Leistungen enthalten. Beide Tarife bieten einen weltweiten Versicherungsschutz und enthalten keine Wartezeiten. Der Tarif PTF (Pflege-Tagegeld-Flexibel) leistet in ab Pflegestufe I bei ambulanter und stationärer Pflege. Die Höhe der Leistungen in Pflegestufe I und II kann individuell festgelegt werden. Bei Demenz zahlt die Pflegeversicherung der Nürnberger im Tarif PTF unabhängig von der Pflegestufe zusätzlich 20 % des vereinbarten Tagessatzes als Betreuungsgeld. Außerdem gibt es eine bis zu 3-mal fällige Kapitalzahlung bei der Ersteinstufung in eine Pflegestufe sowie bei einer Erhöhung der Pflegestufe von 100 % des Tagessatzes in der jeweiligen Pflegestufe. Die Kapitalzahlung der Nürnberger Pflegeversicherung ist im Test und Vergleich zu anderen Anbietern ein absolutes Alleinstellungsmerkmal der Nürnberger Pflegeversicherung. Kein anderer Anbieter bietet eine ähnliche Leistung im Pflegefall an. Der Tarif PTS (Pflege-Tagegeld-Stationär) bietet Versicherungsschutz speziell für die stationäre Pflege. Auch dieser Tarif leistet den 100 %igen Tagessatz in Pflegestufe III sowie eine prozentual anteilige Rente in Pflegestufe I und II.

Pflegedienste der Nürnberger

In den Tarifen PTF und PTS der Pflegetagegeldversicherung sind verschiedene Pflegedienste der Nürnberger in Form von Assistance-Leistungen enthalten. So werden auf Wunsch Heimplätze oder Pflegedienste von der Nürnberger vermittelt und benannt. Auch der Kontakt zu Diensten für Besorgungen, Haushaltshilfen oder Menüservices wird auf Wunsch von Nürnberger hergestellt. Pflegeschulungen für Angehörige und die Organisation eines Hausnotrufes sind ebenfalls Pflegedienste der Nürnberger Tagesgeldversicherung. Zusätzlich steht den Versicherten und deren Angehörigen die kostenlose Servicenummer der Nürnberger für Hilfe und Tipps rund um das Thema Pflege zur Verfügung.

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Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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