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Pflegeversicherung Knappschaft

Pflegeversicherung Knappschaft – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag Pflegegeld + Pflegestufen

  • für Arbeitnehmer und deren Familienangehörige im Rahmen der Sozialversicherung
  • Beitrag wird je zur Hälfte vom Versicherten und dem Arbeitgeber getragen
  • Geld- oder Sachleistungen oder Kombination aus Geld- und Sachleistungen möglich
  • Leistungen bei häuslicher, teilstationärer oder stationärer Pflege
  • Leistungshöhe ist abhängig von der Pflegestufe

Die Pflegestufen

  • ohne Einstufung in eine Pflegestufe kein Leistungsanspruch
  • Pflegestufe 0 – Vorstufe für Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können
  • Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit
  • Einstufung erfolgt anhand eines Gutachtens des MDK

Einen Antrag auf Leistungen stellen

  • kann formlos gestellt werden
  • Formulare erhältlich in Geschäftsstellen, beim Versichertenältesten, unter http://www.knappschaft.de/DE/3_Service/05_Service-Center/03_dl_center/Formulare/14_pflegeversicherung/table_pv.html?nn=177050 online

Zusatzversicherungen bei der Knappschaft

  • Kooperationsprodukte mit der Deutschen Familienversicherung AG
  • Pflegetagegeldversicherung PflegePlus
  • Pflege-Bahr-Versicherung PflegeBahr oder PflegeBahrPlus

Pflegetagegeldversicherung der Knappschaft – PflegePlus

  • Absicherung in allen Pflegestufen
  • bei Demenz Leistungen ohne die Einstufung in eine Pflegestufe
  • im Pflegefalls Soforthilfe
  • bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall – Einmalleistung von 5000 Euro
  • keine Wartezeit
  • Pflegegeld zur freien Verfügung
  • weltweiter Geltungsbereich

Pflege-Bahr-Versicherung der Knappschaft – PfegeBahr

  • monatlicher Beitrag mindestens 10 Euro
  • staatliche Förderung von 5 Euro monatlich
  • Abschluss ohne Altersbeschränkung
  • Abschluss ohne Gesundheitsprüfung
  • im Pflegefall Pflegekostenzuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat in Pflegestufe III

Pflege-Bahr-Versicherung der Knappschaft – PflegeBahrPlus

  • Erhöhung der Versicherungsleistungen über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus
  • ergänzende Serviceleistungen

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Zusatzpflegeversicherung ist zur Deckung der Pflegekosten unerlässlich, denn die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur eine Grundsicherung dar. Nutzen Sie deshalb unseren seiteninternen Vergleichsrechner und ermitteln Sie die besten Tarife zur privaten Pflegeversicherung. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf den Tarifrechner. Im Anschluss an den Tarifvergleich können Sie ein Pflegeversicherung online abschließen.

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Seit 1995 ist jeder gesetzlich Krankenversicherte automatisch auch durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert. Die Knappschaft bietet ihren Mitgliedern den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Darüber hinaus können die Mitglieder der Knappschaft eine zusätzliche private Pflegeversicherung in Form einer Pflegegeld- oder Pflege-Bahr-Versicherung abschließen.

Die Knappschaft – „Erfinder der Krankenkasse“

Ursprünglich war die Bundesknappschaft der offizielle Träge der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für Beschäftigte im Bergbau. Ihren Ursprung kann die Knappschaft bis ins Jahr 1260 zurückführen. Damit ist sie weltweit die älteste Sozialversicherung. Seit der allgemeinen Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2007 kann sich jeder Arbeitnehmer bei der Knappschaft gesetzlich kranken- und pflegeversichern.

Gesetzliche Pflegeversicherung bei der Knappschaft

Im Rahmen der Sozialversicherungen ist jeder Arbeitnehmer und bei Bedarf auch dessen Familienangehörige pflegeversichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung bieten im Wesentlichen bei allen gesetzlichen Krankenkassen dieselben Leistungen zu denselben Bedingungen. Der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen muss daher als Grundsicherung im Pflegefall angesehen werden. Jeder gesetzlich Versicherte sollte sich darüber im Klaren sein, dass im Pflegefall nur ein Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird. In aller Regel muss mehr als die Hälfte der realen Pflegekosten vom Betroffen selbst oder durch eine zusätzliche Pflegeversicherung gezahlt werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung der Knappschaft bietet Versicherungsschutz im Falle häuslicher, teilstationärer oder stationärer Pflege. Bei der Knappschaft Pflegeversicherung können die Leistungen aus einem Pflegegeld oder aus Sachleistungen bestehen. Auch eine Leistungskombination aus Sach- und Geldleistungen ist möglich. In der Knappschaft Pflegeversicherung sind die Leistungen genau wie in allen gesetzlichen Pflegeversicherungen von der Einstufung in eine Pflegestufe abhängig.

Die Pflegestufe ist entscheidend

Um aus der Knappschaft Pflegeversicherung Leistungen zu erhalten ist die Einstufung in eine der Pflegestufen von entscheidender Bedeutung. Insgesamt gibt es drei Pflegestufen und die Pflegestufe 0, welche als Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen I bis III gilt. Wer im Pflegefall die gesetzliche Pflegeversicherung beanspruchen möchte, muss zunächst Pflegegeld beantragen und bei der Knappschaft einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Knappschaft stellen. Vor Bewilligung und Auszahlung eines Pflegegeldes muss zunächst die Pflegestufe von der Knappschaft festgelegt werden. Dazu beauftragt die Knappschaft den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, ein Gutachten über Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit. Anhand dieses Gutachtens erfolgt die Einstufung in einer der Pflegestufen durch die Knappschaft. Die Einstufungskriterien der einzelnen Pflegestufen sind bei der Knappschaft identisch zu denen der anderen gesetzlichen Krankenkassen. Pflegestufe I wird bei einer erheblichen Pflegebedürftigkeit vergeben. Pflegestufe II erhalten Menschen, die schwer pflegebedürftig sind, während in Pflegestufe III schwerst Pflegebedürftige eingestuft werden. Die Zuweisung einer Pflegestufe ist nicht nur zwingend notwendig, um überhaupt ein Pflegegeld der Knappschaft zu erhalten. Auch die Höhe und der Umfang der Versicherungsleistungen richten sich nach der Pflegestufe. Wurde bereits eine Pflegestufe von der Knappschaft vergeben, kann bei Verschlechterung des Pflegezustands eine Erhöhung der Pflegestufe und damit eine Erhöhung der Versicherungsleistungen beantragt werden.

Ohne Antrag keine Leistungen aus der Pflegeversicherung der Knappschaft

Um Pflegegeld zu beantragen muss die Knappschaft dem Anspruchsteller nicht zwangsläufig vorab eine Pflegestufe zuweisen. Jedoch muss in jedem Fall ein Antrag auf Pflegegeld bei der Knappschaft gestellt werden, denn ohne einen offiziellen Antrag werden Leistungen aus der Pflegeversicherung von der Knappschaft nicht bewillig. Dabei kann ein Antrag auf Pflegegeld bei der Bundesknappschaft durchaus zunächst formlos gestellt werden. Formulare zum Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung Knappschaft sind bei der zuständigen Geschäftsstelle oder bei zuständigen Versichertenältesten erhältlich. Alternativ können Formulare zum Antrag auf Pflegegeld bei der Bundesknappschaft auch unter http://www.knappschaft.de/DE/3_Service/05_Service-Center/03_dl_center/Formulare/14_pflegeversicherung/table_pv.html?nn=177050 heruntergeladen werden. Besteht bereits eine Pflegestufe und werden bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung empfangen, kann dort auch ein Antrag auf Höherstufung in der Pflegestufe gestellt werden, sodass sich auch das Pflegegeld der Knappschaft erhöht.

Zusatzpflegeversicherungen der Knappschaft

Jeder kann zum Pflegefall werden und das nicht erst im Alter. Auch junge Menschen sind zunehmend davon betroffen. Schon jetzt leben in Deutschland rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige – und die Tendenz steigt! Die gesetzliche Pflegeversicherung kann die Pflegekosten nicht vollständig auffangen. Nur die Hälfte der Kosten können durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt werden. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz ist deshalb für Jung und Alt unerlässlich. Die Knappschaft bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit eine zusätzliche Pflegeversicherung in zwei Variant abzuschließen. In Kooperation mit der Deutschen Familienversicherung AG stellt die Knappschaft eine Pflegetagegeldversicherung und eine Pflege-Bahr-Versicherung zur Auswahl.

Pflegetagegeldversicherung PflegePlus

Die Pflegetagegeldversicherung PflegePlus bietet speziell für Mitglieder der Knappschaft eine zusätzliche Absicherung in allen Pflegestufen. Bei Demenz leistet sie sogar ohne die Einstufung in eine Pflegestufe. Beim Eintreten des Pflegefalls wird eine Soforthilfe zugesagt. Wird die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall verursacht erhält der Versicherte eine Einmalleistung in Höhe von 5000 Euro. Im Tarif PflegePlus gibt es keine Wartezeit vor dem erstmaligen Anspruch auf Leistungen. Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes kann vom Versicherungsnehmer festgelegt werden und steht zur freien Verfügung. Die Pflegetagegeldversicherung der Knappschaft hat einen weltweiten Geltungsbereich. Im Leistungsfall kann der Antrag auf Pflegegeld bei der Knappschaft gestellt werden.

Pflege-Bahr-Versicherung in den Tarifen PflegeBahr und PflegeBahrPlus

Seit Januar 2013 bereichert die Pflege-Bahr-Versicherung die Produktpalette der Zusatzpflegeversicherungen. Die Knappschaft bietet die Pflege-Bahr-Versicherung im Tarif PflegeBahr mit den gesetzliche geforderten Mindestleistungen und Bedingungen an. Der monatliche Beitrag muss mindestens 10 Euro betragen, um die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich zu erhalten. Die Versicherung kann in jedem Alter ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Im Pflegefall erhält der Versicherte einen Pflegekostenzuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat in Pflegestufe III. Auf Wunsch kann stattdessen der Tarif PflegeBahrPlus abgeschlossen werden. Dabei können die Versicherungsleistungen über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus erhöht werden. Zusätzlich enthält die Versicherung ergänzende Serviceleistungen.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die gesetzliche Pflegeversicherung der Knappschaft sorgt für die Grundsicherung im Pflegefall. Zusätzlich können die Mitglieder der Knappschaft eine Pflegetagegeldversicherung und/oder eine Pflege-Bahr-Versicherung abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich