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Pflegeversicherung Central

Die Pflegeversicherung der Central Krankenversicherung besteht aus zwei Tarifvarianten, die transparent und verständlich aufgebaut sind. Der CentralPflege-Tarif entspricht in seinen Leistungen den gesetzlichen Mindestanforderungen an eine geförderte PflegeBahr-Versicherung, der Central.PflegePlus-Tarif bietet darüber hinaus interessante Zusatzleistungen. Eine staatlich nicht-geförderte Pflegeversicherung bietet die Pflegeversicherung der Central Krankenversicherung nicht an.

Der Central.Pflege-Tarif

  • Pflegetagegeld entsprechend gesetzlicher Anforderungen
  • Leistungen für alle vier Pflegestufen
  • Ohne Gesundheitsprüfung versicherbar

Der Central.PflegePlus-Tarif

  • Pflegetagegeld für alle Pflegestufen
  • Beitragsbefreiung in Stufe III
  • Alle drei Jahre optionale Höherversicherung
  • Einmalzahlung für behindertengerechten Umbau

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Ein sorgfältiger und unabhängiger Tarifvergleich muss zeigen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis der Central-Tarife mit der Konkurrenz mithalten kann. Der Online-Rechner unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ führt diesen Vergleich mit wenigen Eingaben schnell und kompakt durch.

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Die Central konzentriert sich mit ihrer Pflegeversicherung ausschließlich auf die staatlich geförderte PflegeBahr. Eine nicht-geförderte Pflegeversicherung bietet sie nicht an. Die Pflegeversicherung der Central besteht aus zwei Tarifen mit einer Basis- und einer Premiumvariante. Diese transparente Gestaltung der Pflegeversicherung der Central Krankenversicherung ist für den Versicherten einfach zu durchschauen. Anders als andere Gesellschaften überzeugt die Pflegeversicherung der Central durch ein verständliches Tarifsystem, das sich schnell im Vergleich betrachten lässt.

Anbieter

Die Pflegeversicherung der Central Krankenversicherung ist die ideale Ergänzung der Tariflandschaft der privaten Krankenversicherung. Die Central gehört zum Versicherungskonzern der Aachen und Münchner Versicherungen und damit zu einem der größten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Vor der Einführung der staatlich geförderten PflegeBahr-Versicherung war die Central ausschließlich in der Krankenvollversicherung und der Zusatzversicherung vertreten. Heute runden zwei Tarife der geförderten PflegeBahr die Pflegeversicherung der Central Krankenversicherung ab.

Der Central.Pflege-Tarif

Der Central.Pflege-Tarif stellt die Basisabsicherung in der Pflegeversicherung der Central dar. Er wird mit der staatlichen Förderung von 60 Euro pro Jahr unterstützt. Eine Gesundheitsprüfung ist für den Tarif nicht vorgesehen. Damit können auch Versicherte eine Pflegeversicherung der Central abschließen, die unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden. Der Tarif sieht Leistungen in allen drei Pflegestufen vor und entspricht den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen. Danach gewährt die Pflegeversicherung der Central in der Pflegestufe Null bei diagnostizierter Demenz ein Pflegegeld von zehn Prozent des vereinbarten Tagessatzes. In der Stufe Eins werden 20 Prozent gezahlt, in Pflegestufe Zwei 30 Prozent. Der volle Tagessatz wird bei festgestellter Pflegestufe Drei ausgezahlt. Das versicherbare Pflegegeld beträgt zwischen 20 Euro und 63 Euro pro Tag. Es gilt eine Wartezeit von fünf Jahren, die bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit entfällt.

Der Central.PflegePlus-Tarif

Der Premiumtarif der Pflegeversicherung der Central Krankenversicherung findet sich im Central.PflegePlus-Tarif. Er gewährt Leistungen, die zunächst nach den Pflegestufen unterschieden werden. Außerdem wird die Höhe der Leistungen nach einer häuslichen und eine teilstationären Pflege sowie nach einer vollstationären Pflege differenziert. Dann leistet die Pflegeversicherung der Central Krankenversicherung in den Pflegestufen Eins bis Drei jeweils den vollen vereinbarten Tagessatz, bei Pflegestufe Null werden 30 Prozent gezahlt. Bei einer teilstationären Pflege oder bei häuslicher Betreuung entsprechen die Zahlungen der Pflegeversicherung der Central 30 Prozent in den Pflegestufen Null und Eins, 60 Prozent in der Pflegestufe Zwei und 100 Prozent in der Pflegestufe Drei. Darüber hinaus bietet der Tarif weiterführende Leistungen, die für den Versicherten von Bedeutung sein können. Versicherte zwischen 30 und 55 Jahren haben alle fünf Jahre die Option, ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit aufzustocken. Bei erstmaliger Einstufung in die Pflegestufen Eins bis Drei gewährt der Tarif eine Einmalzahlung, die zum behindertengerechten Umbau einer Wohnung verwendet werden kann. Mit der Einstufung in die Pflegestufe Drei entfällt die Beitragszahlung. Alle drei Jahre kann eine Dynamik vereinbart werden, welche die Versicherungsleistung ohne Gesundheitsprüfung um zehn Prozent erhöht.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Ungeachtet der klaren und transparenten Tarifgestaltung muss sich die Pflegeversicherung der Central im direkten Vergleich mit anderen Gesellschaften und ihren Tarifen behaupten. Dazu ist ein Versicherungsvergleich empfehlenswert, der schnell und komfortabel online durchgeführt werden kann. Unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ ist der Tarifrechner aufzurufen. Mit wenigen Eingaben führt er zu einem neutralen und unabhängigen Vergleich aller relevanten Tarife am Markt. Als Versicherter hat man so das gute Gefühl, alle Möglichkeiten zu prüfen, um sich schließlich für den passenden Tarif zu günstigen Preisen zu entscheiden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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