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Pflegeversicherung AOK Rheinland/Hamburg

Pflegeversicherung AOK Rheinland/Hamburg – Antrag, Infos & Test

Tritt der Pflegefall ein, kann ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Rheinland gestellt werden, damit die Lebensqualität des Betroffenen erhalten bleibt.

Leistungen

  • Übernahme der Kosten für ambulante oder stationäre Pflege
  • Zahlung des Pflegegeldes bei Pflege durch Angehörige
  • Hilfeleistung bei Formalitäten zur Antragstellung
  • Zuschüsse für zusätzliche Betreuungsleistungen
  • Zuschüsse für erforderliche Umbaumaßnahmen
  • Zuschüsse für die Betreuung von Demenzkranken

Pflegestufen

  • Erheblich Pflegebedürftige erhalten die Pflegestufe I
  • Schwerpflegebedürftige erhalten die Pflegestufe II
  • Schwerstpflegebedürftige erhalten die Pflegestufe III
  • Demenzkranke erhalten die Pflegestufe 0

Antrag auf Pflegegeld der AOK Rheinland

  • Online Antrag
  • Begutachtung
  • Einteilung in die Pflegestufen
  • Bewilligung

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Der Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Rheinland sollte zeitnah erfolgen, da das Pflegegeld erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. Der bewilligte Leistungsumfang richtet sich in erster Linie nach der jeweiligen Pflegestufe des Versicherten. Der individuelle Tarif kann mit dem Vergleichsrechner ermittelt werden. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum seiteninternen Tarifrechner. Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Rheinland kann online gestellt werden.

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Ein Mensch kann in jedem Alter durch Krankheit oder Unfallfolgen unerwartet zum Pflegefall werden. Die Pflegeversicherung ist also längst nicht mehr nur Sache der älteren Generationen, es kann jeden treffen. Daher ist es sinnvoll, sich rechtzeitig über eine geeignete Pflegeversicherung, die im Ernstfall die Lebensqualität des Betroffenen sichert, zu informieren. Die Anzahl der Anbieter von zusätzlichen Pflegeversicherungen ist groß und für den Einzelnen manchmal kaum noch überschaubar. Hier kann ein „Versicherungsvergleich“ Abhilfe schaffen. Mit dem „online Tarifrechner“, den die Betreiber dieser Internetseite zur Verfügung stellen, lässt sich der günstigste und am besten auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte Tarif ermitteln. Wenn Sie ihren persönlichen Tarif mit dem „online Tarifrechner“ berechnen möchten, starten Sie den Vorgang mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Leistungen

Sobald der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK NRW gestellt und dem Versicherungsnehmer der Bescheid zugestellt wurde, erhält er die Leistungen seiner Pflegekasse. Wie umfangreich das Leistungspaket der Pflegeversicherung ist, hängt letztlich vom gewählten Tarif, dem Alter des Versicherten und vor allem von der Pflegestufe ab. Die Pflegeversicherung unterstützt den Betroffenen in allen Belangen seines schwierigen Alltags, unabhängig davon, ob er in einem Pflegeheim oder von Angehörigen oder qualifiziertem Pflegepersonal zu Hause betreut wird. Beides kann auch kombiniert werden, so dass der pflegende Angehörige Unterstützung von professionellem Pflegepersonal erhält. Die Pflegeversicherung der AOK Rheinland lässt sich im Rahmen der Versorgungsformen flexibel an veränderte Bedingungen anpassen. Sollte ein Umbau der Wohnung des Versicherungsnehmers erforderlich sein, um eine adäquate Pflege überhaupt zu ermöglichen, beteiligt sich die AOK Rheinland an den Kosten für die Umbaumaßnahmen. Eine Wohnraumanpassung kann mit bis zu 2.557 € pro Umbaumaßnahme von der Pflegekasse unterstützt werden. Für Demenzkranke, geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen, die bei der Grundpflege Hilfe benötigen, kann ein Antrag auf zusätzliche Leistungen bei der Pflegeversicherung AOK NRW gestellt werden. Wird ein solcher Antrag auf zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Rheinland gestellt, wird der erforderliche Umfang der Zusatzleistungen ebenfalls durch eine Begutachtung ermittelt. Je nach Betreuungsaufwand wird dann ein Grundbetrag von 100 € oder ein erhöhter Betrag von 200 € als monatlicher Zuschuss für zusätzliche Betreuungsleistungen bewilligt. Wird ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Rheinland gestellt, damit beispielsweise Angehörige die Pflege des Versicherten übernehmen können, darf das Geld nur für die Belange des Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Die von Angehörigen übernommenen Pflegeleistungen gelten als ehrenamtliche Tätigkeit, so dass das Pflegegeld nicht als Einkommen zählt. Es muss daher aber auch nicht versteuert werden.

Pflegestufen

Welcher Leistungsumfang nach dem Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Rheinland für den Versicherungsnehmer relevant ist, hängt davon ab, in welche Pflegestufe er eingeordnet wird. Für die Zuteilung der Pflegestufe I muss eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegen. Das heißt, der Pflegeaufwand muss auf den Wochendurchschnitt umgerechnet mindestens 90 Minuten pro Tag in Anspruch nehmen. Braucht ein Betroffener mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Grundpflege, so dass der zeitliche Aufwand im Wochendurchschnitt bei mindestens drei Stunden täglich liegt, hat er die Pflegestufe II. Pflegestufe III erhalten die Schwerstpflegebedürftigen, die täglich fast rund um die Uhr Hilfe benötigen und den Pflegenden im Wochendurchschnitt einen Zeitaufwand von mindestens 5 Stunden pro Tag abverlangen. Pflegestufe 0 bietet zusätzliche Leistungen für die Betreuung und Pflege demenzkranker Menschen.

Pflegegeld beantragen bei der AOK Rheinland

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK NRW wird bei der Pflegekasse selbst gestellt. Über ein online Formular kann man auf ganz bequeme Weise das Pflegegeld beantragen bei der AOK Rheinland. Zu beachten ist, dass der Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Rheinland zeitnah gestellt wird, denn die Leistungen können erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Rheinland eingegangen ist. Nachdem der Erstantrag für Leistungen der Pflegeversicherung AOK Rheinland gestellt wurde, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, in Kurzform auch als MDK bezeichnet, mit der Begutachtung des Pflegebedürftigen. Der MDK vereinbart mit ihm einen Termin für die Begutachtung, die zeitnah beim Betroffenen zu Hause durchgeführt wird. Das Ergebnis teilt der Gutachter der Pflegekasse mit, so dass diese unter Berücksichtigung seiner Empfehlung die Zuteilung zur entsprechenden Pflegestufe vornehmen kann. Anschließend erhält der Versicherungsnehmer einen Bewilligungsbescheid von der AOK Rheinland. Vom Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Rheinland bis zum Bescheid sind also einige Schritte nötig. Wer Pflegegeld beantragen möchte bei der AOK Rheinland muss sich deswegen jedoch nicht ängstigen, denn für die Erledigung aller Formalitäten bietet die AOK Rheinland Hilfe an. Auch die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel werden teilweise von der Pflegeversicherung der AOK übernommen. Das können beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder auch technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme sein.

Die AOK Rheinland im Test

Die AOK Rheinland wurde im Februar 2012 von dem Fernsehsender n-tv und dem Deutschen Institut für Servicequalität mit dem „Deutschen Servicepreis“ in der Kategorie Gesundheit ausgezeichnet. In dieser Kategorie wurden insgesamt 45 Krankenkassen bewertet. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage von 40 Servicestudien und der Auswertung von 15.800 verdeckten Kontakten mit Testpersonen. Die AOK Rheinland bietet ihren Kundenservice über das Servicecenter Clarimedis an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr an.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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