Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Pflegeversicherung Wechseln

  • Unterscheidung: Private Zusatzversicherung oder Pflichtversicherung
  • Wechsel Zusatzversicherung jederzeit nach Versicherungsbedingungen möglich
  • Pflegepflichtversicherung an Krankenversicherung
  • Versicherungen also nur gesetzlich oder nur privat
  • Mindestverweildauer in der Pflichtversicherung: 18 Monate

Die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen und in eine andere wechseln

  • Kündigung nach Mindestverweildauer zum übernächsten Monat möglich
  • Beispiel: Kündigung am 10. April wird gültig zum 30. Juni
  • Aufnahmeantrag von neuer Versicherung besorgen. Ablehnung unmöglich
  • Alte Versicherung kündigen
  • Kündigungsbestätigung und Aufnahmeantrag an neue Versicherung senden
  • Kündigung darf formlos sein

Die private Pflegepflichtversicherung verlassen und in eine andere wechseln

  • Mindestverweildauer gilt auch hier
  • Kündigungsfrist abhängig vom konkreten Vertrag
  • Ansonsten identisches Verfahren
  • Mitnahmemöglichkeiten von Altersrückstellungen berücksichtigen

Von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung wechseln und umgekehrt

  • Für Selbstständige generell möglich nach Ablauf der Mindestverweildauer
  • Ansonsten abhängig vom Gehalt
  • In die private Pflegeversicherung wechseln: Mindestens 52.200 Euro jährlich (4350 Euro monatlich) brutto verdienen
  • In die gesetzliche Pflegeversicherung wechseln: Höchstens 47.250 Euro jährlich (3937,50 Euro monatlich) verdienen
  • MIndestverweildauer gilt auch dann, wenn man plötzlich drastisch mehr oder weniger verdient

Vor dem Wechsel Leistungen vergleichen und Beiträge berechnen

Bevor Sie die Pflegeversicherung wechseln, sollten Sie unbedingt die Leistungen der möglichen neuen Anbieter vergleichen und die zugehörigen Beiträge berechnen. Hierbei hilft unser Versicherungsrechner, mit dem dies ganz einfach gelingt. Klicken Sie einfach jetzt auf „Zum Versicherungsvergleich“.

  • Unterscheidung: Private Zusatzversicherung oder Pflichtversicherung
  • Wechsel Zusatzversicherung jederzeit nach Versicherungsbedingungen möglich
  • Pflegepflichtversicherung an Krankenversicherung
  • Versicherungen also nur gesetzlich oder nur privat
  • Mindestverweildauer in der Pflichtversicherung: 18 Monate

Die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen und in eine andere wechseln

  • Kündigung nach Mindestverweildauer zum übernächsten Monat möglich
  • Beispiel: Kündigung am 10. April wird gültig zum 30. Juni
  • Aufnahmeantrag von neuer Versicherung besorgen. Ablehnung unmöglich
  • Alte Versicherung kündigen
  • Kündigungsbestätigung und Aufnahmeantrag an neue Versicherung senden
  • Kündigung darf formlos sein

Die private Pflegepflichtversicherung verlassen und in eine andere wechseln

  • Mindestverweildauer gilt auch hier
  • Kündigungsfrist abhängig vom konkreten Vertrag
  • Ansonsten identisches Verfahren
  • Mitnahmemöglichkeiten von Altersrückstellungen berücksichtigen

Von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung wechseln und umgekehrt

  • Für Selbstständige generell möglich nach Ablauf der Mindestverweildauer
  • Ansonsten abhängig vom Gehalt
  • In die private Pflegeversicherung wechseln: Mindestens 52.200 Euro jährlich (4350 Euro monatlich) brutto verdienen
  • In die gesetzliche Pflegeversicherung wechseln: Höchstens 47.250 Euro jährlich (3937,50 Euro monatlich) verdienen
  • MIndestverweildauer gilt auch dann, wenn man plötzlich drastisch mehr oder weniger verdient

Vor dem Wechsel Leistungen vergleichen und Beiträge berechnen

Bevor Sie die Pflegeversicherung wechseln, sollten Sie unbedingt die Leistungen der möglichen neuen Anbieter vergleichen und die zugehörigen Beiträge berechnen. Hierbei hilft unser Versicherungsrechner, mit dem dies ganz einfach gelingt. Klicken Sie einfach jetzt auf „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Möchte man die Pflegeversicherung wechseln, gilt es grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um eine eine freiwillige Zusatzversicherung oder die Pflichtversicherung handelt. Die freiwillige Zusatzversicherung kann jederzeit gemäß der Bestimmungen des Anbieters gewechselt werden. Bei einem Wechsel der Pflegepflichtversicherung sind mehrere Punkte zu berücksichtigen: Erst einmal ist die Pflegeversicherung an die Krankenkasse gebunden. So ist eine Kombination gesetzliche Krankenkasse – private Pflegepflichtversicherung oder umgekehrt beispielsweise nicht möglich. Nach einem Wechsel der Pflegeversicherung besteht zudem eine Pflichtverweildauer von 18 Monaten in der neuen Versicherung.

Die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen und in eine andere wechseln

Möchte man die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen und in eine andere wechseln und hat die Mindestverweildauer absolviert, so ist eine Kündigung zum übernächsten Monat möglich. Ein Beispiel: Man kündigt am 10. April. Die Kündigung der Versicherung wird dann zum 30. Juni wirksam. Zeitgleich fordert man bei der neuen Kasse einen entsprechenden Aufnahmeantrag an. Ein spezielles Formular für die Kündigung ist nicht notwendig. Im Prinzip genügt es, dass man einen Satz formlos mit seinen Versicherungsdaten an die alte Kasse sendet, der aussagt, dass man zum nächstmöglichen Zeitpunkt sein Mitgliedschaft kündigt. An die neue Kranken- und Pflegekasse sendet man Kündigungsbestätigung und Aufnahmeantrag. Ein Ablehnungsrecht besteht für diese nicht. Sie hat unverzüglich eine Mitgliedsbestätigung zu senden, sodass ein nahtloser Versicherungsübergang gewährleistet ist.

Die private Pflegepflichtversicherung verlassen und in eine andere wechseln

Auch bei der privaten Pflegeversicherung gilt eine Mindestverweildauer. Ansonsten gelten für die Kündigung und den Wechsel die privaten Vertragsbestimmungen des jeweiligen Anbieters. Ob Formulare oder spezielle Schreiben nötig sind, hängt also davon, was die jeweilige Versicherung vorschreibt. Chronologisch gilt für einen Wechsel der Pflegeversicherung das gleiche Prinzip wie bei der gesetzlichen: Antrag bei der neuen Versicherung herunterladen, Kündigung bei der alten und Kündigung sowie Antrag an die neue Versicherung senden. Zu berücksichtigen ist, wenn man die private Pflegeversicherung verlassen möchte, um in eine andere zu wechseln, ob man seine Altersrückstellungen ganz, teilweise oder überhaupt mitnehmen kann. Diese Anwartschaften sind für die Stabilität der Beiträge im Alter unverzichtbar. Bei einem Wechsel muss dieser Punkt deshalb unbedingt berücksichtigt werden.

Von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung wechseln und umgekehrt

Ungleich komplizierter ist es, von der gesetzlichen in die private Pflegeversicherung zu wechseln und umgekehrt. Ausgenommen sind diesbezüglich lediglich Freiberufler, da diese ein generelles Wahlrecht haben und nur die Mindestverweildauer absolvieren müssen, um einen Wechsel anzustreben. Ansonsten gilt das übliche Verfahren. Möchte Arbeitnehmer wechseln, gilt das Einkommen als ausschlaggebend: Wer mehr als 52.200 Euro jährlich (4350 Euro monatlich) brutto verdient, darf den Wechsel anstreben. Ist man in der privaten Pflegeversicherung und möchte in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wechseln, muss das Einkommen unter 47.250 Euro jährlich (3937,50 Euro monatlich) rutschen. Hier liegt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Zu berücksichtigen ist, dass auch hier die Mindestverweildauer – ungebrochen der persönlichen Einkommenssituation – Gültigkeit hat. Wechselt man beispielsweise in die private Versicherung und wird arbeitslos, so ist ein Rückwechsel erst nach 18 Monaten möglich. In diesem Fall kann man in der privaten Versicherung in einen Basistarif wechseln.

Vor dem Wechsel Leistungen vergleichen und Beiträge berechnen

Ein Wechsel der Pflegeversicherung macht nur immer dann Sinn, wenn sich diese vergünstigt und/ oder die Leistungen steigen. Um dies herauszufinden, können Sie bei uns ganz einfach die Leistungen vergleichen und die Beiträge berechnen. Klicken Sie hierfür einfach auf den Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich