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Pflegeversicherung Wartezeit

Zum Erhalt von Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung ist die Eingruppierung in eine Pflegestufe notwendig. Sowohl bei der Einstufung in Pflegestufe, als auch bei der Bearbeitung des Antrages auf Versicherungsleistungen muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

gesetzliche Pflegeversicherung – Wartezeiten

  • zum Erhalt von Leistungen muss in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre die Sozialversicherung bestanden haben

private Pflegezusatzversicherung – Wartezeiten

  • Wartezeiten können unterschiedlich sein
  • Pflegeversicherung ohne Wartezeiten möglich
  • im Durchschnitt muss mit einer Wartezeit von 3 Jahren gerechnet werden

Wartezeiten bei Unfall

  • bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit

Einstufung in eine Pflegestufe – Wartezeiten

  • es muss im Schnitt mit 2 bis 3 Monaten Wartezeit bis zur Eingruppierung gerechnet werden
  • Leistungsanspruch besteht ab dem Tag der Antragstellung
  • Eilantrag kann gestellt werden

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Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, damit nicht der Großteil der Pflegekosten aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner ermitteln Sie die besten und günstigsten Tarife zur Pflegezusatzversicherung. Im Anschluss an den Versicherungsvergleich können Sie gleich die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl online abschließen. Auf den Vergleichsrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Zum Erhalt von Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung ist die Eingruppierung in eine Pflegestufe notwendig. Sowohl bei der Einstufung in Pflegestufe, als auch bei der Bearbeitung des Antrages auf Versicherungsleistungen muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

gesetzliche Pflegeversicherung – Wartezeiten

  • zum Erhalt von Leistungen muss in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre die Sozialversicherung bestanden haben

private Pflegezusatzversicherung – Wartezeiten

  • Wartezeiten können unterschiedlich sein
  • Pflegeversicherung ohne Wartezeiten möglich
  • im Durchschnitt muss mit einer Wartezeit von 3 Jahren gerechnet werden

Wartezeiten bei Unfall

  • bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit

Einstufung in eine Pflegestufe – Wartezeiten

  • es muss im Schnitt mit 2 bis 3 Monaten Wartezeit bis zur Eingruppierung gerechnet werden
  • Leistungsanspruch besteht ab dem Tag der Antragstellung
  • Eilantrag kann gestellt werden

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Für den Pflegefall kann jeder auf verschiedene Arten vorsorgen. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder als Familienangehöriger mitversichert ist, erhält im Pflegefall von der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Grundabsicherung. Darüber hinaus kann eine private Pflegeversicherung zusätzlich zur finanziellen Absicherung im Pflegefall abgeschlossen werden. Zum Erhalt von Leistungen sollte jedoch bei gesetzlicher und privater Pflegeversicherung die Wartezeit beachtet werden.

Wartezeiten in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt im Rahmen der Sozialversicherung eine Grundabsicherung für alle Pflichtversicherten und deren familienversicherte Angehörige dar. Leistungsberechtigt sind Versicherte und Familienversicherte, die in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre sozialversichert waren. Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse zu erhalten, ist eine Pflegestufe notwendig. Die Einstufung wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung, auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens, vorgenommen. Desweiteren muss für den Erhalt von Leistungen ein entsprechender Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Sind alle Voraussetzungen zum Erhalt von Pflegeleistungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung ab Antragstellung. Ein rückwirkender Anspruch für Zeiten vor der Antragsstellung besteht nicht.

Wartezeiten bei privaten Pflegezusatzversicherungen

Private Pflegezusatzversicherungen werden in unterschiedlichen Formen angeboten. Neben Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung die häufigste Variante der Zusatzversicherung. Wartezeiten zum erstmaligen Erhalt von Leistungen können recht unterschiedlich gestaltet sein. Eine Pflegeversicherung ohne Wartezeit ist doch eher die Ausnahme. Bei den meisten Pflegezusatzversicherungen muss hingegen mit Wartezeiten von einigen Monaten bis Jahren gerechnet werden. Im Durchschnitt beträgt bei einer privaten Pflegeversicherung die Wartezeit 3 Jahre.

Unfall und Wartezeiten

Eine Pflegebedürftigkeit kann vielerlei Gründe haben. Die unterschiedlichsten Erkrankungen und Behinderungen können dazu führen, dass Hilfe und Pflege benötigt werden. Nicht selten sind jedoch auch Unfälle der Grund dafür, dass die Betroffenen zum Pflegefall werden. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit von Unfällen, gilt bei Pflegezusatzversicherungen die vertraglich festgelegte Wartezeit zum erstmaligen Erhalt von Leistungen im Falle eines Unfalls nicht. Entsteht durch einen Unfall ein Pflegebedarf, gewährt die Versicherung ab Vertragsabschluss Leistungen.

Von der Antragserstellung bis zum Erhalt von Leistungen

Für pflegebedürftige Menschen ist es meist ungeheuer wichtig, beim Eintreten des Pflegefalls möglichst schnell die notwendige finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche und falls vorhanden, der privaten Pflegezusatzversicherung, zu erhalten. Daher ist es wichtig, die notwendigen Schritte, um Pflegegeld zu beantragen bei Zeiten einzuleiten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Pflegegeld zu beantragen eine Dauer von mehreren Monaten in Anspruch nehmen kann. Zum Erhalt von Pflegegeld ist zunächst die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen kommt zur Begutachtung der Pflegesituation und dem Umfang der notwendigen Hilfe ins Haus. Anhand dieses Gutachtens bewilligt die Pflegeversicherung eine angemessene Pflegestufe und in Folge auch entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse. Bis zum Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung muss ab Antragstellung mit durchschnittliche 2 bis 3 Monaten gerechnet werden. Auch zum Erhalt von Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung ist die Eingruppierung in eine der Pflegestufe zwingend notwendig. Selbst bei einer Pflegeversicherung ohne Wartezeit ist der frühestmögliche Termin, ab dem Leistungen empfangen werden können, das Datum, zu dem eine Pflegestufe beantragt wurde. Es kann in dringenden Fällen daher sinnvoll sein, die Einstufung in eine Pflegestufe durch einen Eilantrag anzufordern.

Wann macht ein Eilantrag Sinn?

Um den Vorgang der Einstufung in eine Pflegestufe zu beschleunigen, kann in dringenden Fällen zum Erhalt einer Pflegestufe ein Eilantrag gestellt werden. Dieser sollte möglichst durch ärztliche Atteste zum Pflegebedarf ergänzt werden, damit die vorrangige Bearbeitung entsprechend begründet wird. Im Normalfall muss, um Pflegegeld zu beantragen eine Dauer von 2 bis 3 Monaten einkalkuliert werden, bis erstmalig Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erwarten sind. Zwar werden die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung bewilligt, dennoch kann es im Einzelfall schwierig sein, die Pflegekosten für den Zeitraum bis zum ersten Leistungserhalt komplett aus eigener Tasche zu zahlen. Daher sollte jeder, der Pflegegeld beantragen muss und Zeiten ohne die Leistungen der Pflegekasse nur schwer selbst finanzieren kann, zum Erhalt der notwendigen Pflegestufe einen Eilantrag stellen und so versuchen, die Bearbeitungszeit möglichst gering zu halten.

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Um eine gute und dennoch günstige Pflegezusatzversicherung zu finden, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Dieses führt Sie direkt auf unseren seiteninternen Tarifrechner zur Ermittlung der besten Tarife. Nach dem Tarifvergleich haben Sie die Gelegenheit, eine Pflegezusatzversicherung gleich online abzuschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich