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Pflegeversicherung Stiefkinder

Versicherte mit Stiefkindern profitieren in der Pflegeversicherung ebenso wie Versicherte mit Adoptivkindern und mit Pflegekindern von einem um 0,25 Prozent reduzierten Beitragssatz. Damit erkennt die Pflegeversicherung Kindererziehungszeiten mit einem niedrigeren Beitragssatz an.

Gleichberechtigung von Stiefkindern

  • Stiefkinder gleichberechtigt zu leiblichen Kindern
  • Auch Adoptiv- und Pflegekinder reduzieren den Beitrag
  • Nachweis ist zu führen

Kein Einfluss auf die Leistungen

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen bleiben unberührt
  • Bei Pflege erhalten Stiefkinder Pflegegeld

Zusatzabsicherung erwünscht

  • Private Vorsorge erforderlich
  • Reduzierter Beitrag lässt finanziellen Raum

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wie die private Zusatzabsicherung für Versicherte mit Stiefkindern aussehen kann, zeigt ein Blick auf den Online-Tarifrechner unter „Zum Versicherungsvergleich“.

Versicherte mit Stiefkindern profitieren in der Pflegeversicherung ebenso wie Versicherte mit Adoptivkindern und mit Pflegekindern von einem um 0,25 Prozent reduzierten Beitragssatz. Damit erkennt die Pflegeversicherung Kindererziehungszeiten mit einem niedrigeren Beitragssatz an.

Gleichberechtigung von Stiefkindern

  • Stiefkinder gleichberechtigt zu leiblichen Kindern
  • Auch Adoptiv- und Pflegekinder reduzieren den Beitrag
  • Nachweis ist zu führen

Kein Einfluss auf die Leistungen

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen bleiben unberührt
  • Bei Pflege erhalten Stiefkinder Pflegegeld

Zusatzabsicherung erwünscht

  • Private Vorsorge erforderlich
  • Reduzierter Beitrag lässt finanziellen Raum

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Wie die private Zusatzabsicherung für Versicherte mit Stiefkindern aussehen kann, zeigt ein Blick auf den Online-Tarifrechner unter „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Stiefkinder haben in der gesetzlichen Pflegeversicherung die gleiche Stellung wie leibliche Kinder. Ungeachtet des Familienstandes des Versicherten genießen Versicherte den reduzierten Pflegeversicherung Beitrag Stiefkinder, der um 0,25 Prozent niedriger ist als der Beitrag für kinderlose Versicherte. Somit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass die Erziehungszeiten in der Pflegeversicherung angemessen berücksichtigt werden müssen.

Anbieter

Der Beitrag in der Pflegeversicherung richtet sich bei allen Versicherten ab dem 23. Lebensjahr danach, ob sie ein Kind haben. Die Pflegeversicherung will mit diesem Pflegeversicherung Beitrag für Stiefkinder die Kindererziehungszeiten berücksichtigen, die Versicherte davon abhalten, in vollem Umfang einer Berufstätigkeit nachzugehen. Dieser reduzierte Pflegeversicherung Beitrag für Stiefkinder geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, welches schon im Jahr 2001 gefällt wurde. Damals hatte das Gericht einer Klage stattgegeben, nach der die Pflegeversicherung Erziehungszeiten für Kinder angemessen berücksichtigen muss. Die Umsetzung in der Gesetzgebung hat sich einige Jahre hingezogen. Seit dem 01. Januar 2005 gilt nun aber der Pflegeversicherung Beitrag für Stiefkinder, der besagt, dass auch Eltern mit nicht-leiblichen Kindern in den Genuss des niedrigeren Beitragssatzes in der Pflegeversicherung kommen.

Gleichberechtigung von Stiefkindern

Mit dem niedrigeren Pflegeversicherung Beitrag für Stiefkinder trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass Kinder die Pflege ihrer Eltern auch übernehmen können, wenn sie keine leiblichen Kinder sind. Vielmehr hat der Gesetzgeber Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder den leiblichen Kindern gleichgesetzt. Für den Versicherten bedeutet das, dass er den Pflegeversicherung Beitrag für Stiefkinder genießt, wenn er keine leiblichen Kinder hat. Lebt ein Versicherter also mit einem Partner zusammen, der Kinder hat, und entscheidet sich das Paar zur Hochzeit, lösen diese Stiefkinder den niedrigeren Beitrag in der Pflegeversicherung aus. Die gleiche Regelung für den Pflegeversicherungsbeitrag Stiefkinder gilt für Adoptivkinder und für Pflegekinder. Sie sind einem leiblichen Kind in der Pflegeversicherung gleichgestellt. Der reduzierte Pflegeversicherungsbeitrag für Stiefkinder scheint berechtigt, denn lebt ein Stiefkind im Haus der Stiefeltern, kommt die Kindererziehungszeit auch bei einem Stiefkind zur Anwendung. Somit erscheint der verringerte Pflegeversicherungsbeitrag für Stiefkinder angemessen.

Kein Einfluss auf die Leistungen

So wichtig der günstige Pflegeversicherungsbeitrag für Stiefkinder ist, so sehr ergeben sich für den Versicherten keine Änderungen der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Vielmehr gelten für den Versicherten die gleichen Rechte wie für Versicherte mit leiblichen Kindern oder mit Pflege- und Adoptivkindern. Das bedeutet, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Leistungen erbringen wird, um die Kosten im Pflegefall zu übernehmen. Zwar mag das Stiefkind im Pflegefall für die Betreuung des Versicherten zur Verfügung stehen, doch die Leistungen wie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld bleiben davon unberührt. Übernimmt ein Stiefkind die Pflege des Versicherten, steht ihm die Zahlung des Pflegegeldes genauso zu wie jedem anderen Angehörigen, das Stiefkind ist also im Vergleich zu anderen pflegenden Angehörigen weder besser noch schlechter gestellt. Diese Gleichberechtigung des Stiefkindes rechtfertigt ebenfalls den niedrigeren Pflegeversicherungsbeitrag für Stiefkinder.

Zusatzabsicherung erwünscht

Wenn Versicherte den Pflegeversicherungsbeitrag für Stiefkinder geltend machen, zahlen sie einen um 0,25 Prozent reduzierten Beitrag. Dieser reduzierte Beitrag gilt Monat für Monat, solange Beiträge in die Pflegeversicherung gezahlt werden. Der geringere Beitrag kann gut verwendet werden, um eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen, denn im Pflegefall leistet die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Basisabsicherung, die privat unbedingt ergänzt werden muss. Deshalb sollten auch Versicherte mit Stiefkindern an ihre eigene Absicherung für den Pflegefall denken und privat vorsorgen.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Eine private Absicherung im Pflegefall muss maßgeschneidert sein. Ein Online-Rechner gibt einen schnellen und unabhängigen Überblick, welche Tarife sich gut für die private Vorsorge für den Pflegefall eignen. Er wird mit dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ bedient und ermittelt mit wenigen Eingaben die perfekte private Absicherung für den Pflegefall.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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