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Pflegeversicherung Prozentsatz

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich teurer geworden. Der Versicherte sieht sich bis heute in regelmäßigen Abständen mit Beitragserhöhungen konfrontiert. Sie scheinen nötig zu sein, um im Pflegefall eine ausreichende Leistung in Form des Pflegetagegeldes und der Pflegerente sicherzustellen.

Sozialversicherung mit geringen Beiträgen

  • Beitragssatz zur Pflegeversicherung in 2013 bei 2,05 Prozent
  • Im Vergleich Sozialversicherung mit niedrigsten Beitragssätzen

Steigende Beiträge seit 1995

  • Einführung im Jahr 1995
  • Seither kontinuierliche Beitragssteigerung

Pflichtversicherung mit Zuschlägen

  • Kinderlose Versicherte zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent
  • Keine Beteiligung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeberanteil des Beitrags

  • Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschlag
  • Beiträg wird hälftig geteilt
  • Geringverdiener zahlen keine Beiträge
  • Auch Selbständige und Beamte zahlen ein

Beiträge unabhängig von der Leistung

  • Kein Zusammenhang von Beitrag und Auszahlung
  • Ein hohes Einkommen führt nicht zu hohen Pflegefallleistungen
  • Erhebliche Versorgungslücke bei gehobenem Einkommen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die private Vorsorge ist insbesondere bei einer hohen Deckungslücke von großer Bedeutung. Dem Versicherten steht die ganze Bandbreite der geförderten Pflege-Bahr und der ungeförderten privaten Pflegeversicherungen zur Verfügung. Ein Tarifvergleich zeigt, welche Absicherung ideal geeignet ist. Der Vergleich ist mit einem Klick auf „Zum Versicherungsvergleich“ zu starten.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich teurer geworden. Der Versicherte sieht sich bis heute in regelmäßigen Abständen mit Beitragserhöhungen konfrontiert. Sie scheinen nötig zu sein, um im Pflegefall eine ausreichende Leistung in Form des Pflegetagegeldes und der Pflegerente sicherzustellen.

Sozialversicherung mit geringen Beiträgen

  • Beitragssatz zur Pflegeversicherung in 2013 bei 2,05 Prozent
  • Im Vergleich Sozialversicherung mit niedrigsten Beitragssätzen

Steigende Beiträge seit 1995

  • Einführung im Jahr 1995
  • Seither kontinuierliche Beitragssteigerung

Pflichtversicherung mit Zuschlägen

  • Kinderlose Versicherte zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent
  • Keine Beteiligung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeberanteil des Beitrags

  • Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschlag
  • Beiträg wird hälftig geteilt
  • Geringverdiener zahlen keine Beiträge
  • Auch Selbständige und Beamte zahlen ein

Beiträge unabhängig von der Leistung

  • Kein Zusammenhang von Beitrag und Auszahlung
  • Ein hohes Einkommen führt nicht zu hohen Pflegefallleistungen
  • Erhebliche Versorgungslücke bei gehobenem Einkommen

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Die private Vorsorge ist insbesondere bei einer hohen Deckungslücke von großer Bedeutung. Dem Versicherten steht die ganze Bandbreite der geförderten Pflege-Bahr und der ungeförderten privaten Pflegeversicherungen zur Verfügung. Ein Tarifvergleich zeigt, welche Absicherung ideal geeignet ist. Der Vergleich ist mit einem Klick auf „Zum Versicherungsvergleich“ zu starten.

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Die Pflegeversicherung Beiträge machen im Jahr 2013 den geringsten Anteil an den deutschen Sozialversicherungen aus. Dennoch ist der Beitrag der Pflegeversicherung seit der Einführung im Jahr 1995 kontinuierlich gestiegen. Wer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, teilt sich den Beitrag für die Pflegeversicherung mit dem Arbeitgeber. Dass der Beitrag zur Pflegeversicherung in Deutschland also nicht allein von dem Versicherten getragen wird, zeichnet das deutsche Sozialversicherungssystem im Vergleich zu anderen Ländern aus. Berücksichtigt man dann aber noch, wie der Beitrag zur Pflegeversicherung auf Versorgungsbezüge wirkt und wie der Beitrag zur Pflegeversicherung bei Krankengeld berechnet wird, ergibt sich ein sehr vielschichtiges Geflecht an gesetzlichen Regelungen, das für den Laien kaum noch zu durchschauen ist. Wie sich der Beitrag zur Pflegeversicherung heute zusammensetzt und ob ein Beitrag in Höhe von 0 9 zur Pflegeversicherung in der Historie des jüngsten Zweigs der Sozialversicherung in Deutschland realistisch war, zeigt ein Blick auf die Entwicklung der Beitragssätze und auf die aktuellen Regelungen.

Anbieter

Eine prozentuale Festlegung der Beiträge der Pflegeversicherung findet man nur in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung. Hier werden die Beiträge von Pflegeversicherungen anhand des sozialversicherungspflichtigen Entgelts und eines gesetzlich festgelegten einheitlichen Beitragssatzes berechnet. Den Beitragssatz für die Pflegeversicherung legt der Gesetzgeber im Herbst des Jahres fest. Er steuert damit die Einnahmen der gesetzlichen Pflegekassen und nimmt so auch unmittelbar Einfluss auf die Ausgaben, welche zur Zahlung sozialer Pflegegelder und Sachleistungen zur Verfügung stehen. Wenn der Gesetzgeber die Beitragshöhe der Pflegeversicherung bundesweit einheitlich festlegt, trifft er somit eine Vereinbarung, die für jeden Arbeitnehmer unabhängig von seinem Alter in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis Gültigkeit hat. Doch auch für Selbständige kommen diese Vorschriften zur Anwendung, und letztlich unterliegen sogar Beamte der Pflege-Pflichtversicherung. Sie können sich freiwillig in einem Beinhilfetarif versichern oder den halben Beitragssatz der Pflegeversicherung bezahlen. Letztlich kommt der reguläre Beitragssatz der Pflegeversicherung schon bei jungen Auszubildenden und bei Studierenden zum Ansatz, lediglich für die Geringverdiener unter den Auszubildenden kommen besondere Regelungen zur Anwendung. In der privaten Zusatzversicherung kommt dagegen eine gänzlich andere Berechnung der Beiträge zum Einsatz. Einen Beitragssatz zur Pflegeversicherung gibt es in der privaten Pflegeversicherung nicht. Auch ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt nicht von Bedeutung, wenn man den Beitragssatz von der Pflegeversicherung betrachtet. Vielmehr sind in der privaten Zusatzvorsorge ausschließlich die gewünschten Leistungen des Versicherten relevant. Ebenso wichtig ist das Eintrittsalter der versicherten Person. Die Festlegung der Prämien für den Versicherungsschutz unterliegt in der privaten Pflegeversicherung also gänzlich anderen Regularien als in der sozialen Pflege-Pflichtversicherung. Dieser Unterschiede sollte man sich insbesondere bewusst sein, wenn man auf der Suche nach einer soliden zusätzlichen Absicherung für den Pflegefall ist.

Sozialversicherung mit geringen Beiträgen

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung heben sich deutlich von den anderen Zweigen der Sozialversicherung ab. Während die Krankenversicherung einen Beitrag von derzeit 15,5 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts ausmacht und während die Rentenversicherung mit 18,9 Prozent noch höher ist, bestimmt die prozentuale Höhe den Beitrag zur Pflegeversicherung weitaus weniger. Ein monatlicher Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 2,05 Prozent weicht in der Höhe vom Beitragssatz der anderen Sozialversicherungen sehr stark ab. Für den Versicherten bedeutet das zunächst, einen recht geringen Anteil seines Einkommens für die Pflegeversicherung aufwenden zu müssen. Doch gleichzeitig muss der Zusammenhang zwischen dem Beitrag und der Höhe beim Pflegegeld berücksichtigt werden. Schließlich gilt eine direkte Beziehung zwischen Pflegestufe und Geld, welches der Versicherte im Pflegefall bekommt. Ist der Beitrag niedrig, sind auch die Einnahmen der Pflegeversicherung insgesamt überschaubar. Damit stehen den Pflegekassen nur wenige finanzielle Mittel zur Verfügung, die Pflegestufe Preise ordnungsgemäß auszuzahlen. Nehmen also die Versicherungen nur wenig aus den Beitragszahlungen ein, wird auch der Pflegestufe Satz für jede einzelne Pflegestufe überschaubar bleiben. Damit allerdings ist jeder Versicherte unmittelbar gezwungen, für den Pflegefall eine eigene Vorsorge zu treffen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dürften schon aufgrund der niedrigen Beitragssätze nicht ausreichen, um die Kosten im Pflegefall auf Dauer zuverlässig zu tragen. Deshalb sind die vergleichsweise niedrigen Beiträge zur Pflegeversicherung für jeden Versicherten aufgrund des Abzugs vom Bruttogehalt zwar vorteilhaft, doch man muss gleichzeitig wissen, dass die Leistungen nicht ausreichen werden, um die Kosten im Pflegefall zuverlässig abzudecken.

Steigende Beiträge seit 1995

Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 eingeführt und erstmals zum 01. Januar 1995 erhoben. Aufgrund der steigenden Kosten für eine ambulante und eine stationäre Pflege wurde eine soziale Versicherung nötig, die sich mit der Absicherung für den Pflegefall beschäftigt. Eine immer höhere Lebenserwartung auf der einen Seite und immer bessere Behandlungs- und Pflegemethoden auf der anderen Seite machten es erforderlich, die Pflege in Deutschland finanziell auf ein solides Fundament zu stellen. Die Einführung eines eigenen Zweigs der Sozialversicherung schien die einzig geeignete Lösung, die staatliche Unterstützung im Pflegefall frühzeitig zu ermöglichen. Die neue Sozialversicherung wurde weitgehend an die Prinzipien der Krankenversicherung angelehnt, allerdings unterschied sich der Pflegeversicherung Beitragssatz schon zum damaligen Zeitpunkt gravierend von den Beitragssätzen in der Krankenversicherung. Während der Pflegeversicherung Beitragssatz zum Beispiel damals bei etwas über einem Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts lag, macht der Beitrag in der Krankenversicherung einen zweistelligen Betrag aus und liegt im Jahr 2013 bei 15,5 Prozent. Als Arbeitnehmer wendet man also einen deutlich höheren Anteil des sozialversicherungspflichtigen Entgelts für die Krankenversicherung auf. Allerdings gibt es durchaus Gemeinsamkeiten zwischen den Pflegeversicherung-Beiträgen und den Krankenkassen-Beiträgen. So zeigt ein Blick auf den Pflegeversicherung Beitragssatz in Wiki, dass der Pflegeversicherung Beitragssatz in Prozent erhoben wird. Der Prozentsatz ist gesetzlich einheitlich festgelegt, er ist deutschlandweit identisch und unterscheidet sich nicht nach dem Alter oder dem Beruf des Versicherten. Der Gesetzgeber hat das Recht, den Prozentsatz zu verändern, dies wird er in Abhängigkeit der finanziellen Situation der Pflegekassen auch tun. Und schließlich erhält jeder Arbeitnehmer einen Anteil seines Arbeitgebers zur Pflegeversicherung. Auch hier weicht die Pflege-Pflichtversicherung nicht von den Vorschriften der Krankenversicherung ab. Wirft man einen Blick auf die konkreten Beitragssätze zur Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995, wird die konstante Steigerung schnell deutlich. Im Jahr 1995 betrug der Beitragssatz 1,0 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Doch schon im Jahr 1996 wurde er auf 1 7 Prozent angehoben, ab dem zweiten Halbjahr des Jahres 2008 betrug die Pflegeversicherung 1 95 Prozent. Wenn aber der Anteil der Pflegeversicherung 1 95 ausmacht im Vergleich zu einem einprozentigen Anteil, muss auch der Arbeitgeberanteil kontinuierlich steigen, damit die Verteilung auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer unverändert bleibt. So betrug der Arbeitgeberanteil ab dem Jahr 2005 in der Pflegeversicherung 0 85 Prozent, schon im Jahr 2008 machte die Pflegeversicherung 0 9 Prozent für den Arbeitgeber aus. Auch für den Arbeitgeber ist also eine kontinuierliche Steigerung nachweisbar. Ein sehr geringer Beitrag war in der Pflege-Pflichtversicherung folglich nicht zu verzeichnen. Die Annahme, dass die Pflegeversicherung 0 1 Prozent des Einkommens nicht übersteigen würde, musste sich von Beginn an als falsch erweisen. Vergleicht man wiederum die Pflegestufen Regelsätze als die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger aus der Pflegeversicherung bezieht, wird klar, dass die Beiträge in den vergangenen Jahren ebenso gestiegen sind wie die Sachleistungen oder das Pflegetagegeld. Allerdings reichen die aktuellen Pflegestufensätze nicht aus, um die Kosten vollständig zu decken, die eine Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine stationäre Einrichtung verursacht.

Pflichtversicherung mit Zuschlägen

In der Regel werden die Beiträge zur Sozialversicherung zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Außerdem sind sie für alle Berufsgruppen und alle Versicherten identisch. In der Kranken- und Pflegeversicherung wählte der Gesetzgeber erstmals einen anderen Ansatz. Der Pflegeversicherung Beitrag wurde im Jahr 2005 um einen Zuschlag für Versicherte aufgestockt, die keine leiblichen Kinder haben. Leiblichen Kindern gleichgestellt sind adoptierte Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder. Damit wurde die Pflegeversicherung 0 25 Prozent teurer für Versicherte, die keine Kinder haben. Zwar hebt sich die Pflegeversicherung Beitragshöhe immer noch deutlich von der Krankenversicherung ab, doch einen Zuschlag auf den Pflegeversicherung Beitrag in Prozent für Versicherte, die keine Kinder haben, war bisher in der Sozialversicherung nicht üblich. Verständlich wird dieser spezielle Pflegeversicherung Beitrag für Deutschland, wenn man bedenkt, dass Versicherte mit Kindern im Alter durch ihre Kinder betreut werden könnten. Der Gesetzgeber will mit einem Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte frühzeitig dafür sorgen, dass diese einen höheren Anteil in die Pflegekassen einzahlen, da auch ihre Kosten im Pflegefall höher ausfallen dürften. Wer im Alter nicht von Angehörigen und Familienmitgliedern gepflegt werden kann, soll rechtzeitig einen höheren Anteil in die sozialen Pflegesysteme einzahlen, um so für die eigene Pflege vorzubeugen. So lässt sich die Erhebung eines Beitrags für kinderlose Versicherte transparent erklären. Aus dem Pflegeversicherung Beitrag in Wiki geht hervor, dass dieser Beitragszuschlag erstmals im Jahr 2005 angesetzt wurde. Letztlich waren lange und kontroverse Diskussionen mit den Pflegekassen und den regierenden Parteien erforderlich, um diesen Lösungsansatz durchzusetzen. Ob ein Beitragszuschlag für Kinderlose hilft, die Situation von alten Menschen ohne Kinder zu entspannen, bleibt abzuwarten. Interessant ist aber, dass der reduzierte Beitrag für Versicherte mit Kindern auch dann gilt, wenn das Kind verstorben ist. Sobald man also den Nachweis führen kann, die Elterneigenschaft zu besitzen, gilt der reduzierte Pflegeversicherungsbeitrag ein Leben lang unabhängig davon, ob das Kind noch lebt oder bereits verstorben ist.

Der Arbeitgeberanteil des Beitrags

Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erhalten einen Beitrag ihres Arbeitgebers zur Pflegeversicherung. Grundsätzlich gilt im Jahr 2013 für die Pflegeversicherung in Deutschland ein Beitragssatz von 2,05 Prozent, er wird auf das Einkommen angewandt. Dieser Pflegeversicherung Prozentsatz 2013 wird zu gleichen Teilen auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer aufgeteilt. Damit entfällt auf beide Seiten ein Anteil für die Pflegeversicherung von 1 025 Prozent, sofern es sich um einen Versicherten mit Kindern handelt. Ist der Versicherte kinderlos, teilt sich die Pflegeversicherung zu 1 275 Prozent auf den Arbeitnehmer und zu 1 025 Prozent auf den Arbeitgeber auf. Der Zuschlag für Kinderlose wird also vom Arbeitnehmer allein getragen. Bis zum Jahr 2008 hatten Arbeitnehmer lediglich 1 225 Prozent zu zahlen, der kontinuierliche Anstieg der Pflegeversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer wird hier sehr deutlich. Für Selbständige kommt kein Anteil zur Pflegeversicherung in Prozent zum Tragen. Für sie gilt in der Pflegeversicherung ein voller Beitrag, er ist aus eigener Tasche zu zahlen. Der Kinderlosen-Zuschlag findet sogar bei Selbständigen Anwendung, ihr Maximalbeitrag in der Pflegeversicherung liegt somit bei 2,3 Prozent ihres Einkommens. Auch für Beamte gilt die Pflegeversicherung und ein Beitrag ist ebenso von ihnen zu zahlen. Allerdings haben Beamte die Möglichkeit, für ihre Pflegeversicherung einen Beihilfetarif abzuschließen. Der Dienstherr zahlt einen Teil der Pflegekosten, der die Aufwände im Pflegefall allerdings nicht vollständig abdecken wird. Deshalb muss der Beamte eine zusätzliche Absicherung abschließen. Dafür bietet sich ein Beihilfetarif zur Pflegeversicherung an. Da diese Pflegeversicherung nur eine recht geringe Versorgungslücke schließen muss, sind auch die Beiträge für Beamte in der Pflegeversicherung recht günstig. Wer keinen Beihilfetarif abschließen möchte, hat die Möglichkeit, einen halben Beitrag zur Pflege-Pflichtversicherung zu zahlen. In diesem Fall entspricht der Beitragssatz für Beamte wiederum einem Anteil von 1,025 Prozent des Einkommens für Versicherte mit Kindern. Auszubildende genießen ebenfalls Vergünstigungen. Zwar kommt auch für sie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zur Anwendung, doch wer zu den Geringverdienern zählt, unterliegt nicht der Pflege-Pflichtversicherung. Bezieht der Auszubildende also ein Einkommen von unter 325 Euro im Monat, trägt der Arbeitgeber den Beitrag zur Pflege-Pflichtversicherung einschließlich des Zuschlags für Kinderlose allein. Damit soll das recht geringe Einkommen bei Azubis nicht noch durch Beiträge zur Sozialversicherung zusätzlich geschmälert werden. Wer aufgrund einer längeren Krankheit Krankengeld von seiner Krankenkasse bezieht, muss wissen, wie sich der Pflegeversicherung Beitrag aus Krankengeld ergibt. Krankengeld wird in der Regel nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz bezahlt, wenn diese 42 Tage überschreitet. Das Krankengeld unterliegt der Beitragszahlung in der sozialen Pflegeversicherung. Deshalb muss der Erkrankte seinen Beitrag zur Pflegefallabsicherung weiterhin erbringen. Auch der Anteil für Kinderlose kommt zum Tragen. Somit ist das Krankengeld eine Lohnersatzleistung, die in vollem Umfang zur Zahlung der Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtet. Da das Krankengeld aber lediglich rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens ausmacht, reduziert sich das Einkommen während des Bezugs des Krankengeldes erheblich. Der Pflegeversicherungsbeitrag wird von der Krankenkasse noch vor der Auszahlung an den Versicherten abgeführt und steht ihm somit nicht zur Verfügung. Dieser Abzug der Beiträge zur Sozialversicherung bei den Empfängern von Krankengeld macht deutlich, warum eine ergänzende Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall so wichtig ist. Letztlich müssen alle Sozialversicherungsbeiträge weiterhin gezahlt werden, das Einkommen verringert sich allerdings. Dem Versicherten entsteht somit während der Phase des Krankengeldbezugs eine Versorgungslücke, die er mit einem privaten Krankentagegeld schließen könnte.

Beiträge unabhängig von der Leistung

Bei der Frage nach den Leistungen der Pflegeversicherung und wie viel Prozent der Beitrag ausmacht, ist immer auch zu berücksichtigen, dass die Höhe der Auszahlung grundsätzlich unabhängig ist von den Einzahlungen. Jeder Versicherte unterliegt in den sozialen Pflegeversicherungen dem Beitragssatz, der gerade vom Gesetzgeber festgelegt ist. Allerdings bestimmt der Pflegeversicherungsbeitrag in Deutschland die Auszahlung des Pflegegeldes nicht unmittelbar. Vielmehr ist auch die Höhe des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistung direkt vom Gesetzgeber vorgegeben. Somit zahlt ein Versicherter mit einem hohen Einkommen bei einem Pflegeversicherungsbeitrag von 1 95 natürlich einen höheren Beitrag in die Pflegeversicherung ein als ein Versicherter mit geringen Einkünften. Da der eingezahlte Pflegeversicherungsbeitrag die Höhe der Auszahlung aber nicht beeinflusst, erhalten beide Versicherten bei gleicher Pflegestufe auch die gleiche Leistung. Die Unabhängigkeit der Auszahlung vom Pflegeversicherungsbeitrag in Prozent ist charakteristisch für die soziale Pflegeversicherung. Gleichzeitig macht sie deutlich, wie wichtig eine zusätzliche private Pflegeversicherung für jeden Versicherten ist. Zu den Pflegeversicherungsbeitrag Tipps von größter Bedeutung gehört deshalb der Abschluss einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung. Allerdings findet man zu diesem Thema sehr unterschiedliche Empfehlungen. Wer einen Bericht zum Pflegeversicherungsbeitrag in Wiki liest, gewinnt bei genauerem Hinsehen schnell den Eindruck, dass die soziale Pflegeversicherung allenfalls eine rudimentäre Absicherung im Pflegefall bewirkt. Wer bei einem Pflegeversicherungssatz von lediglich 2,05 Prozent glaubt, dass die Beiträge ausreichen, um eine solide Leistung im Pflegefall zu erbringen, sieht sich getäuscht. Vielmehr ist eine private Vorsorge von größter Wichtigkeit, denn das Pflegetagegeld und die Pflegesachleistungen genügen nicht, um eine ambulante oder gar eine stationäre Pflege zu zahlen. Hat der Versicherte dann allerdings keine gute Rente oder kein privates Vermögen, steht die Frage im Raum, wer die Kosten im Pflegefall übernimmt. Das Sozialamt mag dann die erste Anlaufstelle sein, doch die Behörden fordern mögliche Unterstützungsleistungen umgehend bei den Kindern an, wenn das Einkommen der Eltern im Pflegefall nicht ausreicht. Wer diesen Rückgriff auf das Vermögen der Kinder vermeiden will, muss zwingend privat vorsorgen. Dies gilt bei hohen Einkommen umso mehr, denn wer an gehobene Einkünfte gewöhnt ist, hat mit dem Eintritt des Pflegefalls eine erhebliche Versorgungslücke abzudecken. Deshalb kommt der zusätzlichen privaten Vorsorge eine erhebliche Bedeutung zu.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Da der Prozentsatz der Pflegeversicherung nichts mit der Höhe des Pflegegeldes zu tun hat, müssen insbesondere Versicherte mit einem hohen Einkommen privat für den Pflegefall vorsorgen. Dazu steht ihnen mit der Pflege-Bahr eine geförderte Pflegeversicherung zur Verfügung, doch auch die ungeförderte Pflegeversicherung lässt viele Möglichkeiten offen, einen ganz persönlichen Versicherungsschutz aufzubauen. In der privaten Pflegeversicherung gilt kein prozentualer Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Vielmehr muss der Versicherte bei der Frage „Was kostet eine Pflegeversicherung?“ genau auf seinen individuellen Versicherungsbedarf achten. Eine sorgfältige Analyse ist dringend angeraten, um darauf aufbauend eine solide Absicherung für den Pflegefall zu erarbeiten. Stellt man sich dann die Frage wie hoch der Beitrag zur Pflegeversicherung sein wird, sollte man zunächst einen unabhängigen Versicherungsvergleich durchführen. Nahezu alle großen Versicherer sind in der Pflegeversicherung mit mehreren Tarifen vertreten. Sowohl die Pflege-Bahr als auch die klassische Pflegetagegeldversicherung oder die Pflegerentenversicherung nehmen einen breiten Raum im Angebotsspektrum der Versicherer ein. Die Bandbreite der Preise bei den Versicherern ist durchaus weit gefasst, deshalb ist die Frage, wie hoch ist die Pflegeversicherung in einem bestimmten Alter bei einer gewünschten Leistung nicht pauschal zu beantworten. Da die Frage, wie viel Prozent die gesetzliche Pflegeversicherung mit ihren Zahlungen im Pflegefall ausmacht, nicht direkt zu beantworten ist, sollte man die private Absicherung nicht zu gering bemessen. Eine Pflegerente wird als regelmäßige Rentenversicherung im Pflegefall gezahlt, das Pflegetagegeld ist unabhängig von einer bestimmten Pflegesachleistung, es kann deshalb an den Versicherten und an jeden Angehörigen ausgezahlt werden. Somit bietet ein Pflegetagegeld eine große Bandbreite an Möglichkeiten, den Versicherungsschutz im Pflegefall auf ein solides Fundament zu stellen. Ein Versicherungsvergleich wird für die geförderte Pflege ebenso wie die ungeförderte Variante am besten mit einem Tarifrechner durchgeführt. Er ermittelt in einem unabhängigen Vergleich, welcher Anbieter das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den gewünschten Versicherungsschutz bietet. Aufgerufen wird der Online-Rechner mit einem Klick auf „Zum Versicherungsvergleich“. Mit wenigen Eingaben erhält der Interessent einen guten Überblick über die besten Tarife für den gewünschten Versicherungsschutz. So mit Informationen versorgt, dürfte die Entscheidung für einen bestimmten Versicherer leicht fallen. Die Kombination aus gesetzlicher Pflegeversicherung, Pflege-Bahr und privater Pflegeversicherung gilt als die beste Form der Vorsorge für den Pflegefall und sollte immer bevorzugt gewählt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich