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Pflegeversicherung Ost 2013

Anders als die Renten- und die Arbeitslosenversicherung kennt die Kranken- und Pflegeversicherung keine Abweichungen mehr zwischen Ost und West. Die Berechnung der BeitrĂ€ge und die Beantragung der Leistungen wurden vollstĂ€ndig vereinheitlicht, auch unterschiedliche Leistungen sind zwischen Ost und West nicht mehr zu verzeichnen. FĂŒr den Versicherten ist diese Einheitlichkeit von Vorteil, da es deutlich einfacher wird, BeitrĂ€ge, Leistungen und Beantragungen zu durchschauen.

Die Regelung der BeitrÀge

  • Versicherte zahlen 2,05 Prozent Beitrag
  • Kinderlose tragen einen Zuschlag von 0,25 Prozent
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die HĂ€lfte der BeitrĂ€ge
  • Bundesland Sachsen mit abweichender Regelung

Diese Leistungen sind zu erwarten

  • Vier Pflegestufen sind gesetzlich vorgesehen
  • Pflegegeld und Sachleistung entsprechend westlicher Vorgabe

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Auch fĂŒr Versicherte in den neuen BundeslĂ€ndern ist eine zusĂ€tzliche private Pflegeversicherung dringend erforderlich. Hier gibt es keine regionalen Vorgaben, der Versicherte hat das gesamte Spektrum der deutschen Versicherer zur Auswahl. Ein Tarifvergleich ist mit einem Klick auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ möglich.

Anders als die Renten- und die Arbeitslosenversicherung kennt die Kranken- und Pflegeversicherung keine Abweichungen mehr zwischen Ost und West. Die Berechnung der BeitrĂ€ge und die Beantragung der Leistungen wurden vollstĂ€ndig vereinheitlicht, auch unterschiedliche Leistungen sind zwischen Ost und West nicht mehr zu verzeichnen. FĂŒr den Versicherten ist diese Einheitlichkeit von Vorteil, da es deutlich einfacher wird, BeitrĂ€ge, Leistungen und Beantragungen zu durchschauen.

Die Regelung der BeitrÀge

  • Versicherte zahlen 2,05 Prozent Beitrag
  • Kinderlose tragen einen Zuschlag von 0,25 Prozent
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die HĂ€lfte der BeitrĂ€ge
  • Bundesland Sachsen mit abweichender Regelung

Diese Leistungen sind zu erwarten

  • Vier Pflegestufen sind gesetzlich vorgesehen
  • Pflegegeld und Sachleistung entsprechend westlicher Vorgabe

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Auch fĂŒr Versicherte in den neuen BundeslĂ€ndern ist eine zusĂ€tzliche private Pflegeversicherung dringend erforderlich. Hier gibt es keine regionalen Vorgaben, der Versicherte hat das gesamte Spektrum der deutschen Versicherer zur Auswahl. Ein Tarifvergleich ist mit einem Klick auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ möglich.

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Die Pflegeversicherung Ost entspricht hinsichtlich der BeitrĂ€ge, der Leistungen und der Pflegestufen den Regelungen in den alten BundeslĂ€ndern. Anders als in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze in Ost und West einheitlich gehalten. Somit ist die Kranken- und Pflegeversicherung der erste Zweig der Sozialversicherung, der in den neuen und in den alten BundeslĂ€ndern vollstĂ€ndig einheitlich organisiert ist. FĂŒr den Versicherten hat das letztlich den praktischen Vorteil, dass er unabhĂ€ngig von seinem aktuellen Wohnort jeweils identische BeitrĂ€ge und Leistungen zu erwarten hat. Hinzu kommt natĂŒrlich, dass unterschiedliche Regelungen fĂŒr Ost und West tendenziell immer zu politischen und sozialen Diskussionen fĂŒhren können. Deshalb sind die einheitlichen Vorschriften in der Pflegeversicherung sehr zu begrĂŒĂŸen.

Anbieter

In den neuen BundeslĂ€ndern gelten die gleichen Vorschriften zur Pflege-Pflichtversicherung wie in den alten BundeslĂ€ndern. Somit hat jeder Versicherte den gleichen Beitragssatz zur Pflegeversicherung Ost zu erwarten wie ein Versicherter im Westen. Auch die Pflegestufen Ost sind in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung absolut identisch. Zu unterscheiden von den gesetzlichen Vorgaben zum Beitragssatz zur Pflegeversicherung Ost und zu den Pflegestufen Ost sind natĂŒrlich die Tarife der privaten Versicherer, welche eine zusĂ€tzliche Vorsorge fĂŒr den Pflegefall anbieten. Hier grenzt sich jeder Versicherer von der Konkurrenz durch andersartige Leistungen und gĂŒnstigere BeitrĂ€ge ab. Deshalb ist in der privaten Zusatzversicherung letztlich keine Einheitlichkeit der Pflegeversicherung Ost und West zu erwarten. Diese Unterschiedlichkeit ist allerdings allein dem Wettbewerb der Gesellschaften untereinander geschuldet, sie ist unabhĂ€ngig von den Vorgaben des Gesetzgebers fĂŒr Ost und West.

Die Regelung der BeitrÀge

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung Ost betrĂ€gt 2,05 Prozent fĂŒr Versicherte mit Kindern. Der Pflegeversicherung Beitragssatz Ost ist somit identisch mit dem Beitragssatz in den neuen BundeslĂ€ndern. Auch die Beitragsbemessungsgrenze unterscheidet sich im Osten nicht von derjenigen im Westen. Hier weichen die Kranken- und Pflegeversicherung deutlich von den Regelungen der Renten- und Arbeitslosenversicherung ab, die bisher noch differierende Beitragsbemessungsgrenzen fĂŒr die alten und neuen BundeslĂ€nder verfolgen. Der Pflegeversicherungsbeitrag Ost wird vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer jeweils zur HĂ€lfte getragen, das Bundesland Sachen belastet den Arbeitnehmer mit einem deutlich höheren Pflegeversicherungsbeitrag Ost. Allerdings ist Sachsen an dieser Stelle die einzige Ausnahme unter allen BundeslĂ€ndern. FĂ€llt fĂŒr den Arbeitnehmer der Beitrag fĂŒr Kinderlose ĂŒber 0,25 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts an, ist dieser zusĂ€tzliche Pflegeversicherungsbeitrag Ost wiederum entsprechend der Regelung West allein vom Arbeitnehmer zu zahlen. Damit ist der Pflegeversicherung Beitragssatz Ost mit allen Regelungen an die geltenden westlichen Vorschriften angepasst.

Diese Leistungen sind zu erwarten

Entsprechend den Vorgaben fĂŒr den Pflegeversicherung Beitragssatz Ost sind auch fĂŒr die Pflegestufen Ost keine Abweichungen im Vergleich zum Westen vorgesehen. Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung unterscheidet vier Pflegestufen, die Leistungen werden entsprechend den vom Gesetzgeber verabschiedeten Zahlungen fĂŒr das Pflegegeld oder fĂŒr die Pflegesachleistung erbracht. Die Pflegestufen Ost West sind somit hinsichtlich der Höhe der Leistungen vereinheitlicht. Werden Leistungen aus der Pflegeversicherung gefordert, hat der Versicherte einen Antrag bei seiner Pflegeversicherung zu stellen. Bei den großen Pflegekassen wie der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) ist die Beantragung online möglich, alle Formulare stehen auf der Internetseite der örtlichen AOK zum Download zur VerfĂŒgung. Auch bietet die Kasse ein umfangreiches Informationsmaterial zur Pflegeversicherung und zu den Pflegestufen Ost West an. Das Online-Portal bietet somit eine gute Hilfestellung fĂŒr Versicherte, die sich erstmals mit der Pflegeversicherung Ost beschĂ€ftigen mĂŒssen. Versicherte in den neuen BundeslĂ€ndern dĂŒrfen sich ebenso wie ihre Angehörigen im Pflegefall also gut betreut und unterstĂŒtzt wissen.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer in den neuen BundeslĂ€ndern eine zusĂ€tzliche private Pflegeversicherung abschließen will, hat dazu alle großen Versicherer in ganz Deutschland zur Auswahl. Regionale EinschrĂ€nkungen gibt es nicht, da die etablierten Pflegekassen ĂŒberregional tĂ€tig sind und somit Versicherte deutschlandweit ungeachtet ihres Wohnsitzes gerne annehmen. Aus dieser Wahlfreiheit folgt gleichzeitig, dass der Versicherte eine Entscheidung zu treffen hat, welcher Versicherer seinen Versicherungsbedarf am besten abdeckt. Hier geht es um einen konkreten Preis-Leistungs-Vergleich, der an dem individuellen Versicherungsbedarf ausgerichtet sein muss. FĂŒr Versicherte mit einem geringen finanziellen Budget mag eine staatlich geförderte Pflege-Bahr als Zusatzabsicherung im Pflegefall in Frage kommen. Sie bietet bei langer Laufzeit schon mit ĂŒberschaubaren BeitrĂ€gen eine solide zusĂ€tzliche Leistung, wenn im Alter eine PflegebedĂŒrftigkeit diagnostiziert wird. Der Tarifvergleich wird am besten mit einem Online-Rechner durchgefĂŒhrt. Er ist mit einem Klick auf „Zum Versicherungsvergleich“ aufzurufen.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lĂ€sst sich gewĂ€hrleisten, dass PflegebedĂŒrftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer PflegebedĂŒrftigkeit auf UnterstĂŒtzung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgefĂŒhrt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedĂŒrftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal fĂŒr sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die PflegebedĂŒrftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei tĂ€glichen Verrichtungen, die regelmĂ€ĂŸig wiederkehren, sowie ErnĂ€hrung, Körperpflege, MobilitĂ€t und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsĂ€chlich anfallenden Kosten ĂŒbernimmt. Die private Pflegeversicherung trĂ€gt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der PflegebedĂŒrftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsĂ€chliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so frĂŒh wie möglich abgeschlossen werden, da die PrĂ€mien umso niedriger sind, umso jĂŒnger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro betrĂ€gt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhĂ€ngig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswĂŒrdige VersicherungsvertrĂ€ge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kĂŒmmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusÀtzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. HÀufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergĂ€nzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmĂ€lert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. DarĂŒber hinaus sollte die spĂ€tere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat fĂŒr die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich