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Pflegeversicherung Hessen 2013

Die AOK Hessen ist die größte gesetzliche Krankenkasse in Hessen und der wichtigste Träger der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung. Versicherte, die Leistungen im Pflegefall beantragen wollen, können sich auf der Internetseite der Kasse über das Beantragungsverfahren und über alle Leistungen informieren. Wer bei einer anderen Kasse versichert ist, findet hier ebenfalls hilfreiche Details zum Thema. Alternativ steht natürlich die eigene Kasse als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Beitrag in der Pflegeversicherung

  • Gesetzlich festgelegter Beitragssatz von 2,05 Prozent des Einkommens
  • Kinderlose zahlen Zuschlag von 0,25 Prozent

Das Antragsverfahren

  • AOK Hessen stellt Anträge online zur Verfügung
  • Zügige Bearbeitung zugesagt

Wichtige Ergänzungen zur Pflichtversicherung

  • Pflege-Pflichtversicherung sollte privat ergänzt werden
  • Ein Online-Tarifrechner identifiziert passende Absicherung

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer seine Pflege-Pflichtversicherung privat ergänzen will, wirft einen Blick auf den Online-Rechner unter „Zum Versicherungsvergleich“.

Die AOK Hessen ist die größte gesetzliche Krankenkasse in Hessen und der wichtigste Träger der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung. Versicherte, die Leistungen im Pflegefall beantragen wollen, können sich auf der Internetseite der Kasse über das Beantragungsverfahren und über alle Leistungen informieren. Wer bei einer anderen Kasse versichert ist, findet hier ebenfalls hilfreiche Details zum Thema. Alternativ steht natürlich die eigene Kasse als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Beitrag in der Pflegeversicherung

  • Gesetzlich festgelegter Beitragssatz von 2,05 Prozent des Einkommens
  • Kinderlose zahlen Zuschlag von 0,25 Prozent

Das Antragsverfahren

  • AOK Hessen stellt Anträge online zur Verfügung
  • Zügige Bearbeitung zugesagt

Wichtige Ergänzungen zur Pflichtversicherung

  • Pflege-Pflichtversicherung sollte privat ergänzt werden
  • Ein Online-Tarifrechner identifiziert passende Absicherung

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Wer seine Pflege-Pflichtversicherung privat ergänzen will, wirft einen Blick auf den Online-Rechner unter „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Der wichtigste Ansprechpartner für die Pflegeversicherung in Hessen ist die Allgemeine Ortskrankenkasse AOK als größter Träger der Krankenversicherung. Da ein Pflegegeld in Hessen über die jeweilige Krankenkasse beantragt wird, kommt ihr für gesetzlich Versicherte eine besondere Bedeutung zu. Die AOK steht bei Fragen zum Beitrag, zu den Leistungen und zu der Beantragung mit einem aussagekräftigen Online-Auftritt und für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Anbieter

Unter den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen nimmt die Allgemeine Ortskrankenkasse eine Sonderstellung ein, da sie der größte gesetzliche Krankenversicherer ist. Wer ein Pflegegeld in Hessen beantragen will, findet auf ihrem Online-Auftritt Informationen rund um das Antragsverfahren. Das Info-Portal ist auch für Versicherte anderer Krankenkassen ein interessanter Anlaufpunkt, da die Details rund um das Pflegegeld in Hessen unabhängig von einer einzelnen Krankenkasse gelten. Neben der AOK gibt es noch einige weitere große gesetzliche Krankenkassen, die für ihre jeweiligen Versicherten der Ansprechpartner rund um den Pflegeversicherungsbeitrag in Hessen und rund um ein Pflegegeld in Hessen sind.

Der Beitrag in der Pflegeversicherung

Der Pflegeversicherungsbeitrag in Hessen ist gesetzlich festgelegt. Versicherte zahlen ab dem 23. Lebensjahr 2,05 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts, hinzu kommt ein Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent für alle Versicherten ohne Kinder. Da es sich um eine gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung handelt, haben Versicherte keine Möglichkeiten, diesen Beitrag zu beeinflussen. Gleichzeitig bedeutet das, der Pflegeversicherungsbeitrag in Hessen ist flächendeckend identisch. Bei den Pflegeversicherung Leistungen und bei einem Pflegegeld in Hessen gibt es keine nennenswerten Unterschiede. Vielmehr kann sich der Versicherte frei entscheiden, welche Gesellschaft er präferiert und welche lokal vertreten ist.

Das Antragsverfahren

Wer ein Pflegegeld in Hessen beantragen will, kann dies als Versicherter der AOK auf der Internetpräsenz der AOK Hessen tun. Dort stehen alle Anträge je nach Pflegeleistung zur Verfügung. Die Anträge werden ausgedruckt, ausgefüllt und bei der Krankenkasse eingereicht. Bei Bedarf steht dazu auch die örtliche Vertretung der AOK zur Verfügung. Die AOK Hessen sagt eine zügige Bearbeitung für ein Pflegegeld Hessen zu. Das ist für die Versicherten im Leistungsfall von großer Bedeutung, denn tritt der Pflegefall ein, müssen auch die Zahlungen an den Erbringer von Pflegeleistungen sofort geleistet werden. Deshalb ist eine Online-Beantragung mit zügiger Prüfung für den Versicherten von Bedeutung.

Wichtige Ergänzungen zur Pflichtversicherung

Obwohl der Pflegeversicherungsbeitrag in Hessen mit 2,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens eine nennenswerte Größenordnung ausmacht, werden die Leistungen aus der Pflichtversicherung wie überall in Deutschland nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten im Pflegefall zu decken. Neben dem Pflegeversicherungsbeitrag in Hessen ist deshalb eine private Vorsorge zu empfehlen, um die Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen. Für Versicherte in Hessen kommen die gleichen privaten Versicherungen zur Anwendung, die deutschlandweit in Kraft sind. Dazu gehört die staatlich geförderte Pflege-Bahr, und auch die private Zusatzpflegeversicherung mit der Zahlung eines Tagegeldes oder einer Pflegerente gehört zu den Ergänzungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung. Entscheidet sich der Versicherte, neben seinem Pflegeversicherungsbeitrag in Hessen eine private Absicherung abzuschließen, steht ihm das ganze Spektrum der Pflegeversicherer zur Verfügung. Eine individuelle Bedarfsanalyse ist deshalb ebenso wichtig wie eine fundierte und unabhängige Auswahl der passenden Tarife.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Ein Tarifvergleich sollte die Basis vor der Auswahl der richtigen privaten Pflegeversicherung sein. Er kann mit Hilfe eines Online-Rechners innerhalb von wenigen Minuten durchgeführt werden. Dazu gibt man einige persönliche Daten sowie Angaben zum Versicherungsschutz ein. Darauf aufbauend berechnet der Tarifrechner die günstigsten Angebote der Versicherer. Der Online-Rechner ist unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich