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Pflegeversicherung Härtefall

Nach einer Reform der Pflegestufen berücksichtigt die Pflegestufe 3 jetzt den Härtefall. Vor der Reform galt nur die Pflegestufe 4 als Härtefall. Dies bedeutet, dass zwar bereits ein höheres Pflegegeld bei einer Schwerstpflegebedürftigkeit gezahlt wird, dies jedoch dennoch in den meisten Fällen nicht ausreichen dürfte.

Definition Härtefall in der Pflegestufe 3

  • Pflegestufe 3 berücksichtigt die Schwerstpflegebedürftigkeit
  • wird auch als Pflegestufe h bezeichnet
  • Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens 5 Stunden täglich aufgewendet werden müssen
  • Ein Härtefall wird bei einer Pflege von durchschnittlich 7 Stunden täglich anerkannt
  • Die Pflege muss auch nachts erforderlich sein, im Härtefall müssen 2 Stunden auf die Nacht entfallen

Leistungen

  • Pflegesachleistungen bei einer häuslichen Pflege: 1.550 Euro oder 1.918 Euro
  • Pflegegeld beträgt grundsätzlich 700 Euro
  • Bei einem erheblichen Betreuungsbedarf betragen die ergänzenden Leistungen 1.200 bzw. 2.400 Euro monatlich
  • Pflegegeld bei vollstationärer Pflege: 1.550 oder 1.918 Euro
  • Hilfsmittel: 31 Euro

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Damit die Versorgungslücken geschlossen werden können, ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll. Über den Button „Zum Versicherungsvergleich“ lässt sich die Pflegeversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ermitteln, die den individuellen Bedürfnissen entspricht. Der Online-Abschluss ist möglich.

Nach einer Reform der Pflegestufen berücksichtigt die Pflegestufe 3 jetzt den Härtefall. Vor der Reform galt nur die Pflegestufe 4 als Härtefall. Dies bedeutet, dass zwar bereits ein höheres Pflegegeld bei einer Schwerstpflegebedürftigkeit gezahlt wird, dies jedoch dennoch in den meisten Fällen nicht ausreichen dürfte.

Definition Härtefall in der Pflegestufe 3

  • Pflegestufe 3 berücksichtigt die Schwerstpflegebedürftigkeit
  • wird auch als Pflegestufe h bezeichnet
  • Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens 5 Stunden täglich aufgewendet werden müssen
  • Ein Härtefall wird bei einer Pflege von durchschnittlich 7 Stunden täglich anerkannt
  • Die Pflege muss auch nachts erforderlich sein, im Härtefall müssen 2 Stunden auf die Nacht entfallen

Leistungen

  • Pflegesachleistungen bei einer häuslichen Pflege: 1.550 Euro oder 1.918 Euro
  • Pflegegeld beträgt grundsätzlich 700 Euro
  • Bei einem erheblichen Betreuungsbedarf betragen die ergänzenden Leistungen 1.200 bzw. 2.400 Euro monatlich
  • Pflegegeld bei vollstationärer Pflege: 1.550 oder 1.918 Euro
  • Hilfsmittel: 31 Euro

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Eine Reform der Pflegeversicherung war bereits längst fällig. Während bisher nur die Pflegestufe 4 als Härtefall anerkannt wurde, ist die Pflegestufe 3 jetzt als Härtefall eingestuft. Vielfach wird sie auch als Pflegestufe h bezeichnet. Es geht hierbei um die sogenannte „Schwerstpflegebedürftigkeit“, die dann vorliegt, wenn pro Tag eine Pflege von mindestens fünf Stunden im Durchschnitt notwendig ist. Davon müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgebracht werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der konkrete Hilfebedarf rund um die Uhr, also auch nachts, gegeben ist. Wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Pflegestufe 3 erfüllt sind, die geleistete Pflege die Bedingungen jedoch um ein Vielfaches übersteigt, dann wird die Pflegestufe als Härtefall anerkannt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Pflege täglich im Durchschnitt sieben Stunden beträgt und davon zwei Stunden nachts durchgeführt werden müssen.

Leistungen der Pflegeversicherung im Härtefall

Das Pflegegeld 3 im Härtefall wird unter Schwerstpflegebedürftigkeit sowie besondere Härtefälle unterschieden. Bei einer häuslichen Pflege können dann an Pflegesachleistungen 1.550 Euro oder 1.918 Euro beansprucht werden. Das Pflegegeld im Härtefall beträgt in beiden Fällen 700 Euro pro Monat. Wenn ein erheblicher, allgemeiner Betreuungsbedarf anfällt, dann lassen sich noch ergänzende Leistungen in Höhe von 1.200 Euro bzw. 2.400 Euro beantragen. Bei einer vollstationären Pflege in der Pflegestufe Härtefall gilt ebenfalls ein Pflegegeld von 1.550 Euro oder 1.918 Euro. Verbrauchsbestimmte Hilfsmittel können mit 31 Euro geltend gemacht werden. Weiterhin können besondere Leistungen beim Pflegegeld im Härtefall für die Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege sowie auch bei einer Verhinderungspflege beansprucht werden.

Für pflegende Angehörige werden eventuell Sozialversicherungsbeiträge übernommen

Wer als Angehöriger die Pflege des Schwerstpflegebedürftigen übernimmt, kann sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung aufnehmen lassen, denn immerhin handelt es sich hierbei um einen Fulltime-Job. Möglicherweise übernimmt selbst die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie auch zur Krankenversicherung. Die Pflegepersonen sind automatisch im Rahmen ihrer Pflegehilfe über den Gesetzgeber unfallversichert.

Mit einer privaten Pflegeversicherung die Leistungen verbessern

Auch wenn das gesetzliche Pflegegeld in den Pflegestufen Härtefall auf den ersten Blick als hoch erscheinen dürften, so reicht es dennoch keineswegs aus. Denn trotz aller Schwerstbehinderung haben auch diese Pflegebedürftigen ein Recht, von einem gewissen Quantum an Lebensqualität zu profitieren. Ebenfalls sind die Pflegesachleistungen sowie der Zuschuss für die Hilfsmittel als unzureichend zu benennen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sich der Schwerstpflegebedürftige in einer vollstationären Pflege befindet. Hier ist es unbedingt notwendig, schon beizeiten mit einer privaten Pflegeversicherung entsprechend vorzusorgen, um die Versorgungslücken zu schließen und dem Pflegebedürftigen die beste medizinische und pflegerische Behandlung zukommen zu lassen. Denn je früher die Zusatzversicherung abgeschlossen wird, umso niedriger sind die Beiträge.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Um die private Pflegeversicherung mit den besten Leistungen, die den individuellen Anforderungen entspricht, und den günstigsten Tarifen herauszufinden, sollte vor dem Abschluss ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Der interne Tarifrechner steht dazu hinter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ zur Verfügung. Weiterhin können hierüber weiterführende Informationen zum Thema Pflegegeld im Härtefall eingesehen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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