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Pflegeversicherung für Kinderlose

Die gesetzliche Pflegeversicherung sorgt als eine Säule der Sozialversicherung für eine Grundabsicherung im Pflegefall. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem versicherungspflichtigen Einkommen des Versicherten. Zum sozialen Ausgleich erhebt die Pflegeversicherung beim Beitrag ab 2013 für Kinderlose einen Zuschlag von 0,25 Prozent des Beitragssatzes.

Sinn und Zweck der Sozialversicherung

  • stellt für alle Arbeitnehmer eine Grundabsicherung sicher
  • enthalten sind: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung
  • zum sozialen Ausgleich müssen Versicherte ohne Kinder in der Pflegeversicherung einen erhöhten Beitrag zahlen

allgemeine Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags

  • Berechnungsgrundlage ist das versicherungspflichtige Einkommen bis zu einer Bemessungsgrenze von 3937,50 Euro
  • allgemeiner Beitragssatz ab 2013 beträgt 2,05 % des Einkommens
  • der Beitrag wird je zur Hälfte vom Versicherten und vom Arbeitgeber gezahlt (je 1,025 %) – Ausnahme: Freistaat Sachsen

Beitragszuschlag für Kinderlose

  • Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 %
  • Arbeitgeberanteil bleibt bei 1,025 %
  • Gesamtbeitragssatz für Kinderlose steigt auf 2,3 %

Maximalbeitrag für Kinderlose

  • liegt unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze bei 50,20 Euro pro Monat

als kinderlos zählen

  • Versicherte ab 24 Jahre ohne eigene Kinder, Pflege- oder Stiefkinder

kinderlose Rentner

  • mit Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1940 – kein Zuschlag
  • mit Geburtsdatum ab dem 1. Januar 1940 – zuschlagspflichtig

Zuschlag für kinderlose Leistungsempfänger mit Behinderung

  • nur, wenn sie eigenständig und beitragspflichtig versichert sind
  • Behinderte über 25 Jahre können beitragsfrei über die Eltern familienversichert werden

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Um eine günstige und leistungsstarke Pflegezusatzversicherung zu finden, lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ bringt Sie direkt auf den Vergleichsrechner. Nach dem Tarifvergleich können Sie eine Pflegeversicherung online abschließen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung sorgt als eine Säule der Sozialversicherung für eine Grundabsicherung im Pflegefall. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem versicherungspflichtigen Einkommen des Versicherten. Zum sozialen Ausgleich erhebt die Pflegeversicherung beim Beitrag ab 2013 für Kinderlose einen Zuschlag von 0,25 Prozent des Beitragssatzes.

Sinn und Zweck der Sozialversicherung

  • stellt für alle Arbeitnehmer eine Grundabsicherung sicher
  • enthalten sind: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung
  • zum sozialen Ausgleich müssen Versicherte ohne Kinder in der Pflegeversicherung einen erhöhten Beitrag zahlen

allgemeine Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags

  • Berechnungsgrundlage ist das versicherungspflichtige Einkommen bis zu einer Bemessungsgrenze von 3937,50 Euro
  • allgemeiner Beitragssatz ab 2013 beträgt 2,05 % des Einkommens
  • der Beitrag wird je zur Hälfte vom Versicherten und vom Arbeitgeber gezahlt (je 1,025 %) – Ausnahme: Freistaat Sachsen

Beitragszuschlag für Kinderlose

  • Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 %
  • Arbeitgeberanteil bleibt bei 1,025 %
  • Gesamtbeitragssatz für Kinderlose steigt auf 2,3 %

Maximalbeitrag für Kinderlose

  • liegt unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze bei 50,20 Euro pro Monat

als kinderlos zählen

  • Versicherte ab 24 Jahre ohne eigene Kinder, Pflege- oder Stiefkinder

kinderlose Rentner

  • mit Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1940 – kein Zuschlag
  • mit Geburtsdatum ab dem 1. Januar 1940 – zuschlagspflichtig

Zuschlag für kinderlose Leistungsempfänger mit Behinderung

  • nur, wenn sie eigenständig und beitragspflichtig versichert sind
  • Behinderte über 25 Jahre können beitragsfrei über die Eltern familienversichert werden

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Die gesetzliche Pflegeversicherung gehört seit 1995 zur Sozialversicherung. Sie soll im Pflegefall für eine Grundsicherung sorgen. Wie allgemein in der Sozialversicherung üblich, wird der Versicherungsbeitrag vom Versicherten und vom Arbeitgeber getragen. Die genaue Höhe des Beitrages hängt von verschiedenen Kriterien ab. Dazu gehört auch ein Zuschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose.

Sinn und Zweck der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung besteht in Deutschland aus fünf verschiedenen Versicherungsarten. Schon Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte sich der Gedanke einer allgemeinen Absicherung der arbeitenden Bevölkerung durch einen einheitlichen gesetzlichen Versicherungsschutz in den Bereichen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung der Sozialversicherung hinzugefügt und seit 1995 komplettiert die Pflegeversicherung den gesetzlichen Versicherungsschutz für Arbeitnehmer sowie deren familienversicherte Angehörige. Der soziale Gedanke beinhaltet nicht nur eine Absicherung für jedermann, sondern auch eine gerechte Verteilung der Beitragslast. Dies führt dazu, dass ein erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose erhoben wird.

Pflegestatistik und demografischer Wandel

Auf den ersten Blick mag es nicht sozial gerecht erscheinen, dass die Pflegeversicherung den Beitrag für Kinderlose höher ansetzt als für Versicherte mit Kindern. Doch unter Berücksichtigung der offiziellen Pflegestatistik und des demografischen Wandels in der Bevölkerung wird schnell klar, warum der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose mit einem Pflegeversicherungszuschlag berechnet wird. Schon lange ist der demografische Wandel der Bevölkerung ein Thema, welches immer wieder öffentlich diskutiert wird. Nach offiziellen Bevölkerungsvorausberechnungen wird der Anteil der über 60-Jährigen in den nächsten Jahrzehnten stark zunehmen. Bereits heute ist rund ein Viertel der Bevölkerung über 60 Jahre alt. Für das Jahr 2030 ist damit zu rechnen, dass der Anteil der über 60-Jährigen auf circa 34 % ansteigen wird. Im Jahr 2050 wird ihr Anteil sogar ungefähr 40 % der Bevölkerung ausmachen. Selbstverständlich gibt es Pflegebedürftige jeden Alters. Doch werden hauptsächlich ältere Menschen zum Pflegefall und in Zukunft wird ihr Anteil aufgrund der steigenden Lebenserwartung weiter ansteigen. Diese allgemeine Entwicklungstendenz zeigt deutlich, dass der Pflegebedarf in Zukunft ansteigen wird und gleichzeitig weniger junge Menschen für die Pflege älterer Hilfebedürftiger zur Verfügung stehen. Dennoch wird der Großteil der Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen – meist Kinder – gepflegt. Von den derzeit rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen werden circa 70 % zu Hause gepflegt. Bei etwa einem Drittel dieser Pflegebedürftigen teilen sich Angehörige und ambulante Pflegedienste die Pflege, zwei Drittel wird jedoch ausschließlich durch Angehörige betreut. Für die Pflegeversicherung stellt die häusliche Pflege mit Abstand die kostengünstigste Pflegevariante dar. Daher hat es sich die gesetzliche Pflegeversicherung zur Aufgabe gemacht, die häusliche Pflege durch Angehörige besonders zu fördern. Bei kinderlosen Versicherten kann jedoch davon ausgegangen werden, dass im Regelfall bei Pflegebedürftigkeit im Alter eine professionelle und teure Pflege notwendig sein wird. Um einen sozialen Ausgleich zwischen Kinderlosen und Versicherten mit Kindern zu schaffen, wurde der Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose mit einem Zuschlag versehen, sodass sich der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose erhöht.

Die allgemeine Berechnungsgrundlage des Pflegeversicherungsbeitrages

Wie bei allen Sparten der Sozialversicherung wird auch der Beitrag zur Pflegeversicherung vom Versicherten und vom Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen. Grundlage zur Ermittlung der Beitragshöhe ist das versicherungspflichtige Einkommen des Versicherten. Für alle Versicherten gilt derzeit der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 2,05 % des versicherungspflichtigen Einkommens. Mit Ausnahme von Sachsen übernehmen davon der Versicherte und der Arbeitgeber je die Hälfte, also 1,025%. Bei Versicherten ohne Kinder erhebt die Pflegeversicherung einen Kinderlosenzuschlag, sodass sich der Beitragssatz der Pflegeversicherung für Kinderlose anteilig erhöht. Das versicherungspflichtige Einkommen wird bis zu einer Bemessungsgrenze von 3937,50 Euro zugrunde gelegt. Für die Bemessungsgrenze zum Beitragssatz zur Pflegeversicherung sind kinderlos oder mit Kindern als Kriterien irrelevant. Die Bemessungsgrenze gilt ausnahmslos für alle Versicherten.

Erhöhter Beitragssatz der Pflegeversicherung für Kinderlose

Bereits im Jahr 2005 wurde in der Pflegeversicherung ein höherer Beitrag für Kinderlose eingeführt. Derzeit erhebt die Pflegeversicherung auf den Beitragssatz für Kinderlose einen Zuschlag von 0,25 %. Der Arbeitgeberanteil von 1,025% bleibt auch bei kinderlosen Versicherten unverändert. Somit beträgt der gesamte Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose derzeit insgesamt 2,3 %. Der Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0 25 für Kinderlose gilt seit dem 1. Januar 2013. Die Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung aufgrund des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes hatten auch eine Anhebung der Beitragssätze zur Folge. So stieg der Beitragssatz für Versicherte mit Kind von 1,95 % auf 2,05 %. Von zuvor 2,2 % auf 2,3 % stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2013 für kinderlos Versicherte.

Was zahlen Kinderlose

Der Beitrag zur Pflegeversicherung für kinderlos ist genau wie der Beitrag für Versicherte mit Kindern vom versicherungspflichtigen Einkommen abhängig. Das bedeutet, bis zu einem Einkommen von 3937,50 Euro zahlen Versicherte mit Kindern 1,025 % ihres Einkommens als Beitrag zur Pflegeversicherung aus eigener Tasche. Unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze liegt damit der maximale Beitrag zur Pflegeversicherung ohne Zuschlag für Kinderlose bei 40,36 Euro. Auch die Bemessungsgrenze für den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2013 für kinderlos Versicherte liegt bei 3937,50 Euro. Der erhöhte Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 2013 beträgt insgesamt 2,3 % des versicherungspflichtigen Einkommens. Der Arbeitgeberanteil von 1,025 % bleibt auch für die Pflegeversicherung ohne Kind unverändert. Den Zuschlag von 0,25 % der Pflegeversicherung beim Beitragssatz müssen Kinderlose aus eigener Tasche zahlen, sodass der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose maximal um 9,84 Euro ansteigt. Damit liegt ein erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag für kinderlose Versicherte bei maximal 50,20 Euro pro Monat.

Wer gilt für die Pflegeversicherung ab 2013 als kinderlos?

Ein erhöhter Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose erhebt die Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte ab 24 Jahren. Versicherte unter 24 Jahren ohne Kinder zahlen demnach den allgemeinen Satz von 2,05 % und gelten somit in der Pflegeversicherung beim Beitrag nicht als kinderlos. Als Kinder werden nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch Pflegekinder oder Stiefkinder anerkannt, sodass in diesen Fällen in der Pflegeversicherung ein erhöhter Beitrag für Kinderlose nicht gezahlt werden muss.

Kinderlose Rentner

Für Rentner gilt ebenfalls der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 2,05 %. Da bei Rentnern generell der Arbeitgeberanteil zur Beitragszahlung entfällt, müssen Rentner den kompletten Beitragssatz von ihrer Rente zahlen. Das sind unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze maximal 80,72 Euro im Monat. Aufgrund der Komplettzahlung erhebt die Pflegeversicherung für kinderlose Rentner keinen zusätzlichen Beitragszuschlag, wenn sie vor dem 1. Januar 1940 geboren sind. Rentner, die nach dem 1. Januar 1940 geboren sind, müssen für die Pflegeversicherung den Beitragssatz für Kinderlose ab 2013 von 2,3 % von der Rente zahlen.

Kinderlose Leistungsempfänger mit Behinderung

Ein Zuschlag zum Beitrag zur Pflegeversicherung für kinderlose Leistungsempfänger mit Behinderung wird nur dann fällig, wenn sie ein eigenständiges und beitragspflichtiges Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung sind. Behinderte können auch über das 25. Lebensjahr hinaus beitragsfrei in der Pflegeversicherung über ihre Eltern familienversichert sein.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Daher ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit dem seiteninternen Tarifrechner die günstigsten Pflegezusatzversicherungen mit den besten Leistungen. Nach dem Tarifvergleich können Sie einen Onlinevertrag für die Pflegeversicherung Ihrer Wahl abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich