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Pflegeversicherung für Beamte

  • Beamte müssen nicht Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung sein
  • Staat zahlt als Schutzherr der Beamten einen Großteil der Behandlungskosten
  • Diese Kostenübernahme wird Beihilfe genannt und beträgt 50 bis 70 Prozent
  • Beamte benötigen einen zusätzlichen Tarif, der für den Rest der Kosten aufkommt
  • Zusätzlicher Tarif wird Beihilfetarif genannt
  • Beamte haben allerdings die Möglichkeit, freiwillig Mitglied der sozialen Pflegeversicherung zu werden

Die unterschiedlichen Pflegeversicherungen für Personen mit Beamtenstatus

  • Soziale Pflegeversicherung
  • Beihilfetarif → immer privat
  • Private Zusatzversicherung, hat keinen Einfluss auf die oben genannten

Die Beiträge für die Beamten in den jeweiligen Pflegeversicherungen

  • Beamte zahlen in der freiwilligen sozialen Pflegeversicherung 1,025 Prozent ihres Einkommens als Beitrag
  • Dieser Beitrag gilt auch als Richtschnur für die sonstigen Beihilfetarife
  • Die Regel dabei lautet: Je niedriger der Beitrag unter diesen 1,025 Prozent liegt, desto besser ist es
  • Allerdings sollten die Leistungen dabei nicht in Vergessenheit geraten, welche der Beihilfetarif leisten muss

Varianten und Leistungen der Behilfetarife

  • Beihilfetarife gibt es in drei Varianten
  • Pflegetageldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Auflage des Gesetzgebers für die Leistungen: Beihilfetarif muss mindestens die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung abdecken
  • Dies gelingt mit einer Pflegetagegeldversicherung am einfachsten

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wir möchten Sie als Beamten dabei unterstützen, eine geeignete Pflegeversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Hierfür haben wir einen Versicherungsrechner erschaffen, mit dem Sie ganz einfach und natürlich völlig unverbindlich sowie kostenfrei die Anbieter für die Beihilfetarife vergleichen und die jeweiligen Kosten berechnen können. Probieren Sie es aus und klicken Sie jetzt auf den Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“!

  • Beamte müssen nicht Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung sein
  • Staat zahlt als Schutzherr der Beamten einen Großteil der Behandlungskosten
  • Diese Kostenübernahme wird Beihilfe genannt und beträgt 50 bis 70 Prozent
  • Beamte benötigen einen zusätzlichen Tarif, der für den Rest der Kosten aufkommt
  • Zusätzlicher Tarif wird Beihilfetarif genannt
  • Beamte haben allerdings die Möglichkeit, freiwillig Mitglied der sozialen Pflegeversicherung zu werden

Die unterschiedlichen Pflegeversicherungen für Personen mit Beamtenstatus

  • Soziale Pflegeversicherung
  • Beihilfetarif → immer privat
  • Private Zusatzversicherung, hat keinen Einfluss auf die oben genannten

Die Beiträge für die Beamten in den jeweiligen Pflegeversicherungen

  • Beamte zahlen in der freiwilligen sozialen Pflegeversicherung 1,025 Prozent ihres Einkommens als Beitrag
  • Dieser Beitrag gilt auch als Richtschnur für die sonstigen Beihilfetarife
  • Die Regel dabei lautet: Je niedriger der Beitrag unter diesen 1,025 Prozent liegt, desto besser ist es
  • Allerdings sollten die Leistungen dabei nicht in Vergessenheit geraten, welche der Beihilfetarif leisten muss

Varianten und Leistungen der Behilfetarife

  • Beihilfetarife gibt es in drei Varianten
  • Pflegetageldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Auflage des Gesetzgebers für die Leistungen: Beihilfetarif muss mindestens die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung abdecken
  • Dies gelingt mit einer Pflegetagegeldversicherung am einfachsten

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wir möchten Sie als Beamten dabei unterstützen, eine geeignete Pflegeversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Hierfür haben wir einen Versicherungsrechner erschaffen, mit dem Sie ganz einfach und natürlich völlig unverbindlich sowie kostenfrei die Anbieter für die Beihilfetarife vergleichen und die jeweiligen Kosten berechnen können. Probieren Sie es aus und klicken Sie jetzt auf den Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“!

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In vielen Zeitschriften und auf einschlägigen Fachportalen kann man immer wieder Artikel zu dem Thema Beamte und Pflegeversicherung lesen. Wer nicht verbeamtet ist, kann sich darauf häufig keinen Reim machen. In diesem Fall weiß man auch nicht, weshalb man im Netz so häufig einen Beamte Pflegeversicherung Vergleich findet. Die Antwort lautet: Beamte genießen in der Pflegeversicherung einen Sonderstatus. Sie müssen nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung Mitglied sein, sondern haben die Möglichkeit, einen sogenannten Beihilfetarif in Anspruch zu nehmen. Der Staat kommt nämlich für einen Großteil ihrer im Bereich der Pflege anfallenden Behandlungskosten auf. Beamte müssen so zwar Mitglied in einer Pflegeversicherung sein, aber es muss sich lediglich um einen Schutz handeln, der die verbleibenden Kosten deckt.

Welche Pflegeversicherung Beamte in Anspruch nehmen können

Beamte haben deshalb große Wahlmöglichkeiten darunter, welche Pflegeversicherung sie tatsächlich in Anspruch nehmen möchten, denn es gibt die bereits erwähnten Beihilfetarife, die von privaten Versicherungen angeboten werden. Alternativ steht auch die gesetzliche Pflegeversicherung den Beamten offen, die in diesem Fall der Ergänzung dient. Der Beitrag zur Pflegeversicherung für Beamte unterscheidet sich in diesem Fall nicht von dem, welcher jede andere Arbeitnehmer auch zu zahlen hat: Der Beitragssatz der Pflegeversicherung für Beamte liegt in diesem Fall also auch bei 1,025 Prozent – sprich 50 Prozent von den üblichen 2,05 Prozent. Aufgrund der großen Wahlmöglichkeiten, der vielen unterschiedlichen Beiträge und Leistungen sollte der Beamten einen Pflegeversicherung Vergleich durchführen, um auf diese Weise zu ermitteln, wo er den besten Schutz bekommen kann.

Der mögliche Beitrag für die Pflegeversicherung für Beamte

Die 1,025 Prozent von den eigenen Einkünften, die der Beamte in der freiwilligen sozialen Pflegeversicherung als Pflegeversicherung Beitragssatz für Beamte zahlen müsste, sind eine geeignete Richtschnur dafür, wie hoch der Beitrag zur Pflegeversicherung für Beamte im privaten Sektor bei einem Beihilfetarif sein darf: Es gilt hierbei die leicht zu merkende Regel: Eigentlich sollte der entsprechende Pflegeversicherung Beitrag für Beamte niedriger und möglicherweise sogar deutlich niedriger sein. Beim Beitrag zur Pflegeversicherung für Beamte zählt allerdings nicht nur die Höhe, sondern es fällt auch ins Gewicht, welcher Art diese Versicherung ist.

Die Leistungen der Pflegeversicherung für Beamte berücksichtigen

Zu viele Beamte machen nur einen oberflächlichen Pflegeversicherung für Beamte Vergleich und betrachten nur die Kosten. Dies funktioniert problemlos, wenn man in der freiwilligen sozialen Versicherung Mitglied ist. Nicht ganz so leicht ist es, wenn man einen privaten Beihilfetarif wählt und für diesen den Pflegeversicherung Beitragssatz den Beamte zahlen müssen, in Augenschein nimmt. Denn es gibt sehr zwar sehr niedrige Beiträge, diese sagen jedoch noch nichts über die Leistungen aus, die man erhält, wenn man die Police abschließt. Grundsätzlich hat man bei den Leistungen die Auswahl zwischen einer Pflegetageldversicherung als Beihilfetarife, einer Pflegekostenversicherung und einer Pflegerentenversicherung. Doch welcher Art Pflegeversicherung ist für Beamte sinnvoll? Hier ist es ratsam, sich eng an die Buchstaben des Gesetzes zu halten. Dieses sagt, dass die privaten Pflegeversicherung Leistungen für Beamte mindestens den gesetzlichen entsprechen müssen. Dies ist bei einer Pflegekostenversicherung manchmal nicht der Fall, weil es bei dieser nur um die stationäre Unterbringung geht. Auch eine Pflegerentenversicherung kann dies nicht sicher gewährleisten, denn diese stockt faktisch nur die Rente auf. Ratsam ist es deshalb eine Tagegeldversicherung zu wählen, die einen möglichst niedrigen Pflegeversicherungsbeitrag für Beamte hat.

Pflegeversicherungsbeitrag für Beamte: Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wenn Sie auf der Suche als Beamter auf der Suche nach einer passenden Pflegeversicherung bzw. einem idealen Beihilfetarif sind, so können wir Ihnen eine große Hilfe dabei leisten. Nachfolgend finden Sie einen Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“. Wenn Sie diese anklicken, gelangen Sie zu unserem internen Tarifrechner für die Beihilfetarife. Hier können Sie die einzelnen Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen. So dürfte es Ihnen leicht fallen, den richtigen Schutz für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich