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Pflegeversicherung Beitragssatz für Ledige

Das Kriterium des Familienstands ist in der Pflegeversicherung nicht ausschlaggebend für die Berechnung des Beitragssatzes. Vielmehr genießen Ledige und Verheiratete den gleichen Beitragssatz. Entscheidend ist das Kriterium der Kinderlosigkeit, denn wer kein leibliches Kind, kein Stiefkind, kein Adoptivkind oder kein Pflegekind hat, zahlt ungeachtet des Familienstandes einen um 0,25 Prozent erhöhten Beitragssatz in der Pflege-Pflichtversicherung.

Definition Kinderlosigkeit

  • Als Kinder gelten leibliche Kinder und Adoptivkinder
  • Stiefkinder und Pflegekinder sind ebenso berechtigt
  • Nachweis ist zu führen

Der Beitrag für Ledige

  • Zuschlag für Kinderlose beträgt 0,25 Prozent
  • Basis ist das sozialversicherungspflichtige Entgeltr

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Damit die Absicherung im Pflegefall für Kinderlose auf einem soliden Fundament steht, ist eine private Pflegeversicherung dringend erforderlich. Der Tarifvergleich wird mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ online aufgerufen.

Das Kriterium des Familienstands ist in der Pflegeversicherung nicht ausschlaggebend für die Berechnung des Beitragssatzes. Vielmehr genießen Ledige und Verheiratete den gleichen Beitragssatz. Entscheidend ist das Kriterium der Kinderlosigkeit, denn wer kein leibliches Kind, kein Stiefkind, kein Adoptivkind oder kein Pflegekind hat, zahlt ungeachtet des Familienstandes einen um 0,25 Prozent erhöhten Beitragssatz in der Pflege-Pflichtversicherung.

Definition Kinderlosigkeit

  • Als Kinder gelten leibliche Kinder und Adoptivkinder
  • Stiefkinder und Pflegekinder sind ebenso berechtigt
  • Nachweis ist zu führen

Der Beitrag für Ledige

  • Zuschlag für Kinderlose beträgt 0,25 Prozent
  • Basis ist das sozialversicherungspflichtige Entgeltr

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Damit die Absicherung im Pflegefall für Kinderlose auf einem soliden Fundament steht, ist eine private Pflegeversicherung dringend erforderlich. Der Tarifvergleich wird mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ online aufgerufen.

 


 

Ledige zahlen in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung den gleichen Beitragssatz wie verheiratete Versicherte. Wie bei Verheirateten ist allerdings der Aspekt der Kinderlosigkeit von besonderer Bedeutung. Wer nicht belegen kann, dass er ein leibliches Kind, ein Stiefkind oder ein Pflegekind hat, muss einen Beitragssatz für Kinderlose in der Pflegeversicherung zahlen. Diese Regelung gilt seit dem 01. Januar 2005, der Pflegeversicherung Beitragssatz ledig liegt um 0,25 Prozent höher als der Beitragssatz von Versicherten mit Kindern.

Anbieter

Der Beitrag Pflegeversicherung ledig wurde in der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht von Anfang an vom Beitragssatz von Versicherten mit Kindern unterschieden. Vielmehr geht der Pflegeversicherung Beitragssatz ledig auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus April 2001 zurück, nach dem der Gesetzgeber den Auftrag erhielt, Kindererziehungsleistungen in der Beitragsbemessung der Pflege-Pflichtversicherung angemessen zu berücksichtigen. Somit ist bei jeder Rechnung für den Beitrag Pflegeversicherung ledig nicht der Familienstand entscheidend, denn ledige Versicherte ohne Kinder zahlen den gleichen Beitragssatz wie verheiratete Versicherte ohne Kinder. Von Bedeutend ist die Existenz von Kindern, denn diese wirkt sich unabhängig von dem Familienstand auf den Beitrag der Pflegeversicherung ledig aus.

Definition Kinderlosigkeit

Als „kinderlos“ gelten in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung alle Versicherten, die das 22. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nachweisen können, dass sie Eltern sind. Der Nachweis für den Beitrag Pflegeversicherung ledig muss belegen, dass der Versicherte ein leibliches Kind, ein Stiefkind, ein Pflegekind oder ein Adoptivkind hat. Kann er diesen Nachweis führen, kommt der höhere Pflegeversicherung Beitragssatz ledig das ganze Leben lang nicht zur Anwendung. Vielmehr gilt der niedrigere Beitragssatz für Versicherte auch bei erwachsenen oder verstorbenen Kindern. Umgekehrt gilt der Beitrag Pflegeversicherung ledig so lange, wie der Nachweis nicht zu führen ist, dass der Versicherte ein Kind hat.

Der Beitrag für Ledige

Der Pflegeversicherung Beitragssatz ledig ohne Kinder liegt um 0,25 Prozent höher als der Beitragssatz für Versicherte mit Kindern. Im Jahr 2013 zahlen Versicherte in der Pflegeversicherung einen Beitragssatz von 2,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts. Der Beitrag Pflegeversicherung ledig für Versicherte ohne Kinder beträgt folglich 2,25 Prozent. Bei jeder Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung wurde der erhöhte Beitragssatz für Versicherte ohne Kinder bisher aufrecht erhalten. Für den Versicherten ohne Kinder bedeutet das, dass er Monat für Monat einen höheren Beitrag in die Pflegeversicherung einzahlen muss, weil er keine Kinder hat, die Unterstützungsleistungen im Pflegefall erbringen können. Damit unterliegt der Versicherte ohne Kinder vollständig den Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung, die mit dem Pflegeversicherung Beitragssatz ledig auf ein solideres Fundament gestellt werden soll. Doch nicht nur der Pflegeversicherung Beitragssatz ledig ist höher als der Beitragssatz für Versicherte mit Kindern. Ein Kinderloser muss sich darüber Gedanken machen, wie seine Betreuung im Pflegefall aussieht.

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Noch weitaus mehr als Versicherte mit Kindern müssen sich kinderlose Versicherte über ihre Pflege im Alter im Klaren sein. Schließlich wird es meist niemanden geben, der die Pflege aus eigenen Mitteln bereitstellen oder der Unterstützung leisten kann. Eine ergänzende private Vorsorge für den Pflegefall ist deshalb für Kinderlose von größter Bedeutung. Diese Vorsorge kann staatlich gefördert oder vollständig privat abgeschlossen werden. Eine sorgfältige Analyse vor dem Vertragsabschluss ist dringend erforderlich, damit sich für den kinderlosen Versicherten ein Schutz im Pflegefall ergibt, der die vollständige Absicherung im Pflegefall auch ohne Unterstützung durch vorhandene Kinder erlaubt. Ein unabhängiger Vergleich ist deshalb dringend angeraten. Er kann gut mit einem Online-Vergleichsrechner durchgeführt werden. Dieser ist unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden. Er berechnet mit wenigen Eingaben den passenden Versicherungsschutz für ledige Versicherte ohne Kinder.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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