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Pflegeversicherung bei Kindern

Kinder nehmen in der Pflegeversicherung einen wichtigen Stellenwert ein. Zum einen profitieren Eltern von einem reduzierten Beitragssatz für leibliche Kinder, für Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder, zum anderen stellt sich die Beantragung von Pflegegeld häufig als problematisch dar.

So beeinflussen Kinder den Beitrag

  • Eltern zahlen nur 2,05 Prozent Beitrag
  • Versicherte ohne Kinder tragen 0,25 Prozent Zuschlag
  • Elterneigenschaft ist nachzuweisen

Wenn Kinder zum Pflegefall werden

  • Eltern haben Recht auf Pflegegeld
  • Betreuungsaufwand muss höher sein als bei Gleichaltrigen

Die private Vorsorge für Kinder

  • Zusatzvorsorge ab Kindesalter möglich
  • Kombi-Produkte bieten umfassenden Schutz

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Für Kinder lohnt sich eine Kombination aus mehreren Versicherungsprodukten wie einer Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung. Ein Blick auf den Vergleichsrechner unter „Zum Versicherungsvergleich“ zeigt, welche Möglichkeiten sinnvoll sind.

Kinder nehmen in der Pflegeversicherung einen wichtigen Stellenwert ein. Zum einen profitieren Eltern von einem reduzierten Beitragssatz für leibliche Kinder, für Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder, zum anderen stellt sich die Beantragung von Pflegegeld häufig als problematisch dar.

So beeinflussen Kinder den Beitrag

  • Eltern zahlen nur 2,05 Prozent Beitrag
  • Versicherte ohne Kinder tragen 0,25 Prozent Zuschlag
  • Elterneigenschaft ist nachzuweisen

Wenn Kinder zum Pflegefall werden

  • Eltern haben Recht auf Pflegegeld
  • Betreuungsaufwand muss höher sein als bei Gleichaltrigen

Die private Vorsorge für Kinder

  • Zusatzvorsorge ab Kindesalter möglich
  • Kombi-Produkte bieten umfassenden Schutz

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Für Kinder lohnt sich eine Kombination aus mehreren Versicherungsprodukten wie einer Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung. Ein Blick auf den Vergleichsrechner unter „Zum Versicherungsvergleich“ zeigt, welche Möglichkeiten sinnvoll sind.

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Kinder spielen in der Pflegeversicherung eine größere Rolle, als man auf den ersten Blick annehmen könnte. Zum einen genießen Versicherte mit Kindern den Vorteil eines geringeren Beitrags für die Pflegeversicherung. Zum anderen können aber auch Kinder schon zum Pflegefall werden, so dass ihre Betreuung von den Eltern oder gar von den Großeltern zu übernehmen ist. Dann rückt auch die Beantragung des Pflegegeldes für Kinder in den Mittelpunkt, sie kann zu einer echten Herausforderung für die Verantwortlichen werden. Welchen Einfluss auf den Beitrag zur Pflegeversicherung der Kinderzuschlag hat, wie hoch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung mit Kind ist und wie bei einer privaten Vorsorge der Beitrag zur Pflegeversicherung mit Kind berechnet wird, sollten Eltern wissen, wenn sich ein Kind ankündigt. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht oder ob Alleinerziehende ein Kind betreuen. Die Regelungen zur Pflegeversicherung gelten für leibliche Kinder, für Stief- und Adoptivkinder ebenso wie für Pflegekinder und unabhängig vom Familienstand der Eltern.

Anbieter

Die Frage nach dem Pflegeversicherung Beitrag mit Kind ist ausschließlich in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung von Bedeutung. Hier weicht der Pflegeversicherung Beitragssatz mit Kind von dem Beitragssatz ab, den Versicherte ohne Elterneigenschaft zu tragen haben. Mit der reduzierten Pflegeversicherung für Kinder möchte der Gesetzgeber die Versicherten ermutigen, mit eigenen Kindern zur späteren Versorgung im Alter beizutragen. Deshalb werden Eltern in gewisser Hinsicht für ihre Elternschaft belohnt. Letztlich steckt hinter diesem Ansatz die Auffassung, dass Kinder die Betreuung ihrer Eltern im Alter übernehmen sollen, damit keine staatlichen Leistungen für die Pflege erforderlich sind. Ob dieser Ansatz angesichts sinkender Geburtenraten aufgeht, muss die Zukunft zeigen. Auch geht die Tendenz junger Menschen immer weniger in eine Richtung, die Betreuung alter Menschen im Pflegefall aufgrund der eigenen Berufstätigkeit und einer eigenen Familie noch übernehmen zu können. Dessen ungeachtet fordert die gesetzliche Pflegeversicherung einen Nachweis der Eltern über die Geburt des Kindes. Wer von den günstigeren Kosten zur Pflegeversicherung profitieren will, erhält den niedrigen Pflegeversicherungsbeitrag mit Nachweis der Elterneigenschaft, doch dieser Nachweis ist zwingend zu erbringen. Anderenfalls kommt in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung der erhöhte Beitrag für Kinderlose zur Anwendung.

So beeinflussen Kinder den Beitrag

Der Pflegeversicherungsbeitrag bei Kindern beträgt 2,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts. Dagegen zahlen kinderlose Versicherte in der Pflegeversicherung einen Beitrag von 2,3 Prozent. Diesen Zuschlag muss der Versicherte aus eigener Tasche übernehmen, während der reguläre Beitrag zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen wird, wenn der Versicherte in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Der günstigere Beitrag für die Pflegeversicherung mit Kind gilt ein Leben lang. Das bedeutet, dass der Pflegeversicherungsbeitrag bei erwachsenen Kindern ebenfalls reduziert bleibt, selbst wenn die Kinder bereits selbst berufstätig sind und eine eigene Familie gegründet haben. Der niedrigere Beitragssatz greift auch, wenn das Kind verstirbt. Und schließlich gilt die günstige Pflegeversicherung mit Kind für leibliche Kinder, für Stief- und Adoptivkinder und für Pflegekinder gleichermaßen. Der Gesetzgeber sieht bei der Pflegeversicherung die Elterneigenschaft vor, und er unterscheidet dabei nicht, ob es sich um eigene Kinder oder um adoptierte Kinder oder gar um angeheiratete Kinder handelt. Somit stellt er letztlich alle Kinder gleich. Sofern die Elterneigenschaft gegeben und nachgewiesen wird, profitieren Versicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung von dem reduzierten Beitrag ein Leben lang. Für die Versicherten ergibt sich aus der Elterneigenschaft also ein lebenslanger finanzieller Vorteil.

Wenn Kinder zum Pflegefall werden

Für die Eltern und für alle Angehörigen kommt es einer emotionalen Katastrophe gleich, wenn die geliebten Kinder aufgrund eines Unfalls oder durch eine Krankheit zum Pflegefall werden. Als nicht weniger dramatisch erweist es sich, wenn die Kleinen von Geburt an pflegebedürftig sind. In der Regel assoziiert man mit dem Gedanken an eine Pflegebedürftigkeit eher alte und schwache Menschen, doch die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern stellt die Betroffenen häufig vor noch größere Herausforderungen. Grundsätzlich haben Eltern und Großeltern ein Recht auf ein Pflegegeld bei Kindern. Sie können bei der zuständigen Pflegekasse also eine Pflegekosten Beteiligung für Kinder stellen. Dieser Antrag wird dann von dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse überprüft, und es wird eine Einschätzung der Pflegestufe vorgenommen. Allerdings kommt bei dem Antrag auf Pflegegeld bei Kindern eine Besonderheit zum Ansatz. Eine Pflegebedürftigkeit wird von der Pflegekasse nur angenommen, wenn die Betreuung des pflegebedürftigen Kindes erheblich aufwändiger ist als die Betreuung eines gleichaltrigen Kindes. Bei der Beurteilung des Pflegeaufwands wird der Aufwand als Vergleichsgröße herangezogen, der für ein Kind im gleichen Alter anfallen würde. Damit das Kind als Pflegefall eingestuft wird, muss der Betreuungsaufwand deutlich größer sein als der Aufwand zur Pflege eines Kindes im gleichen Alter. In der Praxis bedeutet das, dass ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit insbesondere bei kleinen Kindern nur selten genehmigt wird. Somit profitieren Eltern zwar lebenslang von einem günstigen Pflegeversicherungsbeitrag bei Nachweis der Elterneigenschaft, bei der Beantragung von Pflegegeld oder Pflegesachleistung für ihr Kind sind sie aber häufig im Nachteil.

Die private Vorsorge für Kinder

Der günstige Beitrag zur Pflegeversicherung bei Elterneigenschaft kommt in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Tragen. Wer durch den niedrigen Pflegeversicherungsbeitrag mit Kind noch Spielraum im finanziellen Budget hat, entscheidet sich vielleicht für eine private Vorsorge für den Nachwuchs. So kann man durch den vorteilhaften Pflegeversicherungsbeitrag ab Geburt ein Kind durchaus zusätzlich privat für den Pflegefall absichern. Einige Versicherer bieten sehr interessante Policen für Kinder an, die neben der eigentlichen Absicherung für den Pflegefall weitere Bausteine für eine Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten. Auch eine Unfallversicherung kann schon frühzeitig als Teil eines Gesamtpakets abzuschließen sein. So sind die Kleinen schon in jungen Jahren ausreichend abgesichert. Beim Vertragsabschluss ist auf Nachversicherungsgarantien zu achten, damit der Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung problemlos angepasst werden kann.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Ein guter Versicherungsschutz für Kinder kann vielfältig gestaltet sein. Welche Bausteine einen vernünftigen Versicherungsschutz für den Nachwuchs ausmachen, zeigt ein Blick auf den Vergleichsrechner. Er wird online unter „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen und ist mit wenigen Eingaben schnell zu bedienen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich